Beschlussvorlage - 1079/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/07 (591) Wohnbebauung Distelstückhier:a) Einleitung des Verfahrensb) Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/83 (398) Teil II Wohnen am Distelstück
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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21.11.2007
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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05.12.2007
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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06.12.2007
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30.01.2008
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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11.12.2007
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06.02.2008
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.12.2007
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07.02.2008
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Beschlussvorschlag
a) Dem Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. Nr. 4/07 (591) Wohnbebauung Distelstück gemäß §12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe, Gemarkung Westerbauer, Flur 3, Flurstücke 248, 249, 250, 251, 252, 254.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
b) Das Bebauungsplanverfahren Nr. 3/83 (398) Teil II Wohnen am Distelstück, eingeleitet am 22.06.1983, wird eingestellt.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Als nächste Verfahrensschritte
sollen die frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher
Belange und der Öffentlichkeit in 2008 erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt.
Begründung
Anlass
Mit
Schreiben vom 22.12.2006 hat die vom Grundstückseigentümer beauftragte Architektin
um Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gebeten. Auf dem Grundstück sollen 3
Doppelhäuser und 4 freistehende Einfamilienhäuser in ein- bis zweigeschossiger
Bauweise entstehen. Die Kompensation des Eingriffs soll hauptsächlich auf dem
Baugrundstück erfolgen, ggf. das nördlich angrenzende städtische Grundstück
einbezogen werden.
Die
Kosten für die in diesem Verfahren zu erarbeitenden Fachplanungen und notwendigen Gutachten werden vom Grundstückseigentümer
übernommen.
Geltendes Planungsrecht / Bestand
Im
rechtsgültigen Flächennutzungsplan ist der westliche Teil des Grundstückes als
Wohnbaufläche und der östliche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Dauerkleingärten"
dargestellt. Aufgrund der geringen Größe der Abweichung wird die Planung als
aus dem Flächennutzungsplan entwickelt betrachtet, sodass ein
Teiländerungsverfahren nicht erforderlich ist.
In
dem, sich in Neuaufstellung befindlichen Flächennutzungsplan, soll die beplante
Fläche insgesamt als Wohnbaufläche dargestellt werden.
Im
gültigen Landschaftsplan der Stadt Hagen ist die Fläche ohne Schutzausweisung
festgesetzt.
Im
rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 3/83 (398) - Dauerkleingartenanlage
Distelstück - Teil 1 ist der hier neu beplante nordöstliche Grundstücksbereich
als Dauerkleingartenanlage festgesetzt. Es sollten auch hier Dauerkleingärten
und Stellplatzanlagen entstehen.
Im
Zuge der Realisierung wurde das zugrundeliegende räumliche Planungskonzept für
die Dauerkleingartenanlage verändert und neu begrenzt. Nach Aussage der Fachplanung
kann auf die nun zur Wohnbebauung vorgesehene Fläche verzichtet werden.
Einstellung des Verfahrens Nr. 3/83
(398) Teil II Wohnen am Distelstück
Der
Rat der Stadt Hagen hat am 22.06.1983 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
3/83 (398) - Dauerkleingartenanlage Distelstück - beschlossen.
In
der Sitzung am 30.10.1997 hat der Rat der Stadt Hagen die Teilung des Bebauungsplan
beschlossen in
Nr.
3/83 (398) Teil 1 - Dauerkleingartenanlage Distelstück -, rechtskräftig seit
dem 24.12.1998
und
Nr. 3/83 (398) Teil II Wohnen am
Distelstück.
Das
Verfahren "Wohnen am Distelstück" wurde seinerzeit aufgrund von
Erschließungsproblemen nicht weiter verfolgt.
Im
Zuge der Vorbereitung zur Einleitung dieses Verfahrens wurde eine mögliche Bebauung
der städtischen Fläche überprüft. Aufgrund des schützenswerten Obstbaumbestandes
wurde von einer weiteren Planung abgesehen.
Für
die geplante Wohnbebauung soll mit dem hier neu eingeleiteten Verfahren Planungsrecht
geschaffen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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906,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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119,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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138,6 kB
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21.11.2007 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Bezirksvertretung Haspe stimmt dem
Beschlussvorschlag der Vorlage 1079/2007 zu.
2. Die Bezirksvertretung Haspe fordert die
Verwaltung auf, im Zuge des Verfahrens die städtischen Flächen als
Wohnbauflächen mit einzubeziehen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
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Herr Thieser hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen. |
30.01.2008 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Der
Umweltausschuß stimmt dem Beschlussvorschlag der Vorlage 1079/2007 zu.
- Der
Umweltausschuß fordert die Verwaltung auf, im Zuge des Verfahrens die
städtischen Flächen als Wohnbauflächen mit einzubeziehen.
06.02.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem
Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a) Dem Antrag auf
Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung zur Aufstellung des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. Nr. 4/07 (591) Wohnbebauung Distelstück
gemäß §12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der zuletzt gültigen Fassung wird
zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge des Verfahrens die städtischen
Flächen als Wohnbauflächen mit einzubeziehen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe, Gemarkung Westerbauer, Flur 3, Flurstücke 248, 249, 250, 251, 252, 254.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
b) Das Bebauungsplanverfahren Nr. 3/83 (398) Teil II Wohnen am Distelstück, eingeleitet am 22.06.1983, wird eingestellt.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Als nächste Verfahrensschritte
sollen die frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher
Belange und der Öffentlichkeit in 2008 erfolgen.
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Abstimmungsergebnis: |
|
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x |
Einstimmig beschlossen |
07.02.2008 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
a) Dem Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. Nr. 4/07 (591) Wohnbebauung Distelstück gemäß §12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.
Geltungsbereich:
Das
Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe, Gemarkung Westerbauer, Flur 3,
Flurstücke 248, 249, 250, 251, 252, 254, 140
und141, sowie der westliche Teilbereich des Flurstückes 936.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
b) Das Bebauungsplanverfahren Nr. 3/83 (398) Teil II Wohnen am Distelstück, eingeleitet am 22.06.1983, wird eingestellt.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Als nächste Verfahrensschritte
sollen die frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher
Belange und der Öffentlichkeit in 2008 erfolgen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |