Beschlussvorlage - 1108/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzung des angemieteten Gebäudes Voerder Str. 33
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Holger Klinkmann
- Beteiligt:
- FB55 - Jugend und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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21.11.2007
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Sachverhalt
Begründung
Ausgangssituation
In der Sitzung am 25.04.2007 beauftragte
die Bezirksvertretung Haspe die Verwaltung, die Möglichkeiten einer Umnutzung
des Übergangsheimes für Aussiedler und Kontingentflüchtlinge an der Voerder
Str. 33 zu einem Familienzentrum zu untersuchen.
Eigentümerin des Grundstücks ist die
Stadt Hagen. Der Hagener Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft HGW wurde Anfang
der 1990er Jahre vertraglich ein bis zum 31.12.2091 befristetes Erbbaurecht
eingeräumt. In diesem Vertrag ist eine Zweckbindung der Nutzung des
Grundstückes für ein Übergangsheim auf 25 Jahre festgeschrieben. Die Stadt
Hagen mietete das Gebäude nach Fertigstellung von der HGW an. Die Laufzeit des Mietvertrages
beträgt 25 Jahre. Der Vertrag läuft am 30.04.2019 aus.
Das Gebäude wurde mit Landesmitteln
gefördert. Sollte keine soziale Anschlussnutzung im Sinne des Fördergeldgebers
erfolgen, müssen diese Mittel zurückgezahlt werden.
Nutzung als Familienzentrum
Das Gebäude an der Voerder Str. 33 wird
vom Fachbereich Jugend und Soziales seit Mietbeginn als Übergangsheim für
Aussiedler und Kontingentflüchtlinge genutzt.
Grundsätzlich wäre der Umbau des
Gebäudes Voerder Str. 33 zu einem Familienzentrum möglich. Sowohl die Gebäudewirtschaft
der Stadt Hagen GWH als auch die HGW haben Voruntersuchungen angestellt, um die
Kosten des Umbaus zu ermitteln. Im günstigeren Fall würden Kosten in Höhe von mindestens
720.000 € entstehen. Die HGW wäre bereit, die Investition zu tätigen und
über den Abschluss eines neuen Mietvertrages mit geänderten Kosten zu
refinanzieren.
Aufgrund der
Haushaltslage der Stadt Hagen und der geltenden Beschränkungen des § 81 GO NRW können
keine Mittel zum Umbau des Gebäudes Voerder Str. 33 zur Verfügung gestellt
werden. Dies gilt sowohl für eine einmalige Investition als auch für eine
langfristige Mietzahlung. Die Überlegungen zum Umbau in ein Familienzentrum
werden daher nicht weiter verfolgt.
