Mitteilung - 1010/2007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf dem im Betreff genannten Grundstück ist der Neubau einer Lagerhalle geplant,

Baugesuchskonferenz vom 11.10.07.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestllt.

Es ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i.S. GE (Gewerbegebiet) zu beurteilen.

 

 

In der Örtlichkeit befinden sich angrenzend bereits Werkshallen.

 

In der Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

 

Die Bezirksvertretung Haspe nimmt das Vorhaben zustimmend zur Kenntnis.

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.11.2007 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen