Beschlussvorlage - 0317/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/07 (594) – Am Schellbrink –  gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB.

 

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich liegt im Stadtbezirk Hagen Hohenlimburg südlich der Straßen Alte Heerstraße und Am Schellbrink und umfasst die Flurstücke Gemarkung Hohenlimburg, Flur 12, Flurstücke 148 und 152 teilw., 153, 155, 156, 158, 159, 805, 164 bis 173 und 356 teilw..

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben genannte Plangebiet ein­deutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1 : 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Als nächster Verfahrensschritt soll die Offenlegung des Planes im Sommer 2008 erfolgen.

 

 

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Sachverhalt

 

KURZFASSUNG

 

Eine Kurzfassung ist aufgrund der Kürze der Begründung nicht erforderlich.


 

BEGRÜNDUNG

 

 

 
Die Fläche ist im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen als Wohnbaufläche dargestellt. Es handelt sich um Grabelandflächen, die aufgrund unzureichender Er­schließung bisher nicht baulich genutzt wurden.

 

In den letzten Jahren wurden für den Bereich mehrere Bauvoranfragen gestellt, die bis auf einen Antrag, u.a. aufgrund fehlender Erschließung negativ beschieden wurden.

 

Durch die Fortschreibung des Baugesetzbuches in dem u.a. die Förderung der Innen­entwicklung erklärtes Ziel ist, gibt es für diesen Bereich die Möglichkeit einen Bebau­ungsplan der Innenentwicklung zu erstellen, der für die Entwicklung im Bestand ein ver­einfachtes Verfahren vorsieht.

Bereits in den Randbereichen in der Straße Im Ölm und Am Schellbrink hat sich eine Entwicklung zu Wohnhöfen um die bestehenden Wendemöglichkeiten vollzogen, die so einen städtebaulich sinnvollen Abschluss bilden.

 

Vorgesehen ist die Ergänzung der vorhandenen Bebauung durch ca. 9 geplante Einfa­mili­enhäuser, die sich auf jeweils 4 und 5 Grundstücken realisieren lassen. Die Erschlie­ßung soll jeweils durch eine Verlängerung der Stichstraßen Am Schellbrink gewährleis­tet werden. Das Maß der Nutzung soll sich an der Bebauung in der Umgebung orientie­ren und die Festsetzungen im Bebauungsplan einfach gehalten werden.

 

 

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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14.11.2007 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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11.12.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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13.12.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen