Beschlussvorlage - 1056/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Wiederherstellung der Fahrbahndecke "Am Sonnenberg" nach erfolgter Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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14.11.2007
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Sachverhalt
Kurzfassung
Neben Straßenausbau- und
Straßenneubaumaßnahmen fallen zukünftig vermehrt reine Wiederherstellungsmaßnahmen an. Dabei
handelt es sich weitestgehend um Fahrbahndeckenwiederherstellungen im
Zusammenhang mit Arbeiten an den Ver- und Entsorgungsleitungen.
Sowohl SEWAG als auch SEH
beabsichtigen, Am Sonnenberg entsprechende Maßnahmen durchzuführen. Es ist deshalb
sinnvoll, in diesem Zusammenhang die Fahrbahndecke der Straße "Am
Sonnenberg" zu erneuern.
Hierdurch wird eine
Beitragspflicht für die Anlieger nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung
der Stadt ausgelöst.
Begründung
Bei der Straße "Am
Sonnenberg" handelt es sich um eine sog. Ringstraße mit einem abzweigenden
Teilstück als Erschließungseinheit. Sie hat die Funktion einer Anliegerstraße
und ist bis auf einen bereits hergestellten Teilbereich (westlicher Teil)
erneuerungsbedürftig.
Da sowohl SEWAG als auch
SEH beabsichtigen, Leitungsverlegungen vorzunehmen, bietet es sich an, im Zuge
dieser Arbeiten die inzwischen sehr marode Fahrbahndecke und die
Oberflächenentwässerung zu erneuern.
Die Wiederherstellung der
öffentlichen Verkehrsfläche in voller Breite von durchschnittlich ca. 4,60 m
auf rd. 1.000 m Länge mit einseitigem Schrammbord und Wasserführung erfolgt in
einer Gesamtstärke von 50 cm und setzt sich wie folgt zusammen:
4 cm Asphaltbeton,
10 cm bituminöse
Tragschicht,
36 cm
Frostschutzschicht.
Hinsichtlich der
Ausgestaltung des Straßenraumes ergeben sich keine Alternativen, da die
vorhandene Fahrbahn im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und der
Abwasserbeseitigungspflicht dringend wiederhergestellt werden muss.
Bei der Maßnahme handelt
es sich um eine nachmalige Herstellung, so dass für die anliegenden
Grundstückseigentümer Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG in Verbindung mit der
Straßenbaubeitragssatzung der Stadt anfallen.
Für die Wiederherstellung
der Fahrbahn ist eine Kostenteilung zu gleichen Anteilen zwischen den
Beteiligten vereinbart (SEWAG, SEH, Stadt Hagen). Die Mittel für den
städtischen Anteil stehen im Haushalt 2008 zur Verfügung.
Die voraussichtlichen
Kosten für die Herstellung der gesamten Fahrbahn belaufen sich auf rd. 320.000 €,
wovon auf die Stadt ein Drittel = ca. 107.000 € entfällt.
Für den zu erneuernden
Mischwasserkanal belaufen sich die Kosten auf rd. 540.000 €. Der Anteil für die Straßenentwässerung
beträgt hiervon 28% =151.200 €.
Die Gesamtkosten in Höhe
von ca. 258.200 € (Fahrbahn = 107.000 € und Straßenentwässerung =
151.200 €) sind zu 50% = 129.100 € gem. § 8 KAG in Verbindung mit §
3 der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt auf alle erschlossenen Anlieger zu
verteilen.
