Beschlussvorlage - 1056/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Dem vorgestellten Vorhaben wird zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Bürgerinformation durchzuführen.
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Sachverhalt

Kurzfassung

Neben Straßenausbau- und Straßenneubaumaßnahmen fallen zukünftig vermehrt  reine Wiederherstellungsmaßnahmen an. Dabei handelt es sich weitestgehend um Fahrbahndeckenwiederherstellungen im Zusammenhang mit Arbeiten an den Ver- und Entsorgungsleitungen.

 

Sowohl SEWAG als auch SEH beabsichtigen, Am Sonnenberg entsprechende Maßnahmen durchzuführen. Es ist deshalb sinnvoll, in diesem Zusammenhang die Fahrbahndecke der Straße "Am Sonnenberg" zu erneuern.

 

Hierdurch wird eine Beitragspflicht für die Anlieger nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt ausgelöst.

 

 

Begründung

 

Bei der Straße "Am Sonnenberg" handelt es sich um eine sog. Ringstraße mit einem abzweigenden Teilstück als Erschließungseinheit. Sie hat die Funktion einer Anliegerstraße und ist bis auf einen bereits hergestellten Teilbereich (westlicher Teil) erneuerungsbedürftig.

Da sowohl SEWAG als auch SEH beabsichtigen, Leitungsverlegungen vorzunehmen, bietet es sich an, im Zuge dieser Arbeiten die inzwischen sehr marode Fahrbahndecke und die Oberflächenentwässerung zu erneuern.

 

Die Wiederherstellung der öffentlichen Verkehrsfläche in voller Breite von durchschnittlich ca. 4,60 m auf rd. 1.000 m Länge mit einseitigem Schrammbord und Wasserführung erfolgt in einer Gesamtstärke von 50 cm und setzt sich wie folgt zusammen:

 

  4 cm Asphaltbeton,

10 cm bituminöse Tragschicht,

36 cm Frostschutzschicht.

 

Hinsichtlich der Ausgestaltung des Straßenraumes ergeben sich keine Alternativen, da die vorhandene Fahrbahn im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und der Abwasserbeseitigungspflicht dringend wiederhergestellt werden muss.

 

Bei der Maßnahme handelt es sich um eine nachmalige Herstellung, so dass für die anliegenden Grundstückseigentümer Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt anfallen.

 

Für die Wiederherstellung der Fahrbahn ist eine Kostenteilung zu gleichen Anteilen zwischen den Beteiligten vereinbart (SEWAG, SEH, Stadt Hagen). Die Mittel für den städtischen Anteil stehen im Haushalt 2008 zur Verfügung.

 

Die voraussichtlichen Kosten für die Herstellung der gesamten Fahrbahn belaufen sich auf rd. 320.000 €, wovon auf die Stadt ein Drittel = ca. 107.000 € entfällt.

Für den zu erneuernden Mischwasserkanal belaufen sich die Kosten auf rd. 540.000 €. Der Anteil für die Straßenentwässerung beträgt hiervon 28% =151.200 €.

 

Die Gesamtkosten in Höhe von ca. 258.200 € (Fahrbahn = 107.000 € und Straßenentwässerung = 151.200 €) sind zu 50% = 129.100 € gem. § 8 KAG in Verbindung mit § 3 der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt auf alle erschlossenen Anlieger zu verteilen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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14.11.2007 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen