Beschlussvorlage - 0812/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Abweichungssatzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Erschließungsanlage Friedrichstraße zwischen Hörden- und Hestertstraße wird in der Form beschlossen, wie sie als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.

 

 

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Sachverhalt

Der Grunderwerb für den Ausbau der Erschließungsanlage konnte noch nicht insgesamt abgeschlossen werden, da die Grunderwerbsverhandlungen   äußerst schwierig und nicht absehbar sind. Es handelt sich nur um Restflächen, auf deren Erwerb verzichtet werden kann.


 
Die Erschließungsanlage Friedrichstraße zwischen Hörden- und Hestertstraße wurde am 25.7.2006 technisch hergestellt. Dieser Abschnitt ist nach den Vorschriften des Baugesetzbuches – BauGB – vom 23.9.2004  in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit der Satzung der Stadt Hagen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ( Erschließungsbeitragssatzung ) vom 21.12.1978 in der Fassung des II. Nachtrages vom 16.12.1992 beitragsrechtlich abzurechnen.

Die Grundstücke Gemarkung Haspe Flur 53  Flurstück 46  und eine  Teilfläche aus Flurstück 176 (s. beigefügten Lageplan) wurden entsprechend der beschlossenen Ausbauplanung ausgebaut, aber bisher nicht durch die Stadt von den Eigentümern erworben.

Die Grunderwerbsverhandlungen bezüglich des 15 qm großen Flurstücks 46 gestalteten sich wegen der nicht nachgewiesenen Erbfolge als äußerst schwierig und nicht absehbar.

Mit der aus 21 Parteien bestehenden Eigentümergemeinschaft der ca. 7 qm großen Teilfläche aus dem Flurstück 176 sind keine Grunderwerbsverhandlungen geführt worden.

In beiden Fällen soll daher auf den Grunderwerb verzichtet werden.

 

Da § 13 Abs. 1 Nr. 1 der Erschließungsbeitragssatzung jedoch den Grunderwerb als rechtliches Herstellungsmerkmal vorsieht, konnte eine Beitragspflicht bislang nicht entstehen.

Durch den zulässigen Verzicht auf das Herstellungsmerkmal „ Grunderwerb „ im Rahmen einer Abweichungssatzung kann die Beitragspflicht zum Entstehen gebracht werden.

 

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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17.10.2007 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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06.11.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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08.11.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen