Beschlussvorlage - 1024/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenkinder in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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24.10.2007
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21.11.2007
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Sachverhalt
Kurzfassung
Im Frühjahr 2000 ging das Diakonische Werk mit dem Ergebnis eines Projekts zum Phänomen „Straßenkinder“ an die Hagener Fachöffentlichkeit. Das Projekt wurde zunächst durch Spenden finanziert und nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses in der Zeit vom 01.10.2005- 30.09.2007 mit städtischen Mitteln i.H.v. 45.000 € gefördert. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung dürfen neue Verpflichtungen nicht übernommen werden, was bei einer über den 30.09.2007 hinausgehenden Finanzierung mit öffentlichen Mitteln der Fall wäre. Die Ausweitung der Zuschussgewährung durch Abschluss neuer Verträge scheidet somit aus.
Begründung
Im Frühjahr 2000 ging das Diakonische Werk mit dem Ergebnis eines Projekts zum Phänomen „Straßenkinder“ an die Hagener Fachöffentlichkeit. Mit dem Ergebnis beschäftigten sich hiernach die AG 1, 4 und 5 gem. § 78 SGB VIII. Unter Federführung des Diakonischen Werks wurde am 6.11.2001 ein Fachtag gestaltet bei dem im Rahmen einer Podiumsdiskussion festgehalten wurde die Diskussion weiterzuführen und für die Zukunft eine tragfähige Konzeption zu erarbeiten. Finanziert durch Spenden konnte am 01.04.2003 ein Streetworker seine Arbeit aufnehmen, zunächst für die Dauer von 6 Monaten. Weitere Spenden führten zu einer Fortführung des Projekts bis Ende Juni 2004. Mit der Drucksachen-Nr. 0170/2004 wurde dem Jugendhilfeausschuss unter dem 11.03.2004 ein Bericht „Straßenkinder in Hagen, April 2003-März 2004“ vorgelegt.
Im
Anschluss hieran wurde das Projekt in der Zeit vom 01.10.2005- 30.09.2007 mit
städtischen Mitteln i.H.v. 45.000 € gefördert.
Der
dazugehörige Tätigkeitsbericht ist zwischenzeitlich mit der Einladung an die
Ausschussmitglieder versandt worden.
Nach
Angabe des Diakonischen Werks ist eine Fortführung des Projektes bei einer
Finanzierung durch Spenden bis zum 31.12.2007 gesichert.
Das
Diakonische Werk hat ferner mitgeteilt davon auszugehen, dass öffentliche
Mittel der Stadt Hagen für die Fortführung des Projekts bereitgestellt würden.
Aufgrund
der vorläufigen Haushaltsführung ist § 82 GO NRW zu beachten. Hiernach sind
zulässige Auszahlungen solche zu denen die Gemeinde rechtlich verpflichtet ist
( § 82 I Nr.1 GO NRW). Eine rechtliche Verpflichtung kann sich aus Gesetz oder
Vertrag ergeben. Entscheidend ist allerdings, dass die Verpflichtung bereits
bei Beginn des Haushaltsjahres besteht. Neue Verpflichtungen dürfen nicht
übernommen werden, was bei einer über den 30.09.2007 hinausgehenden
Finanzierung mit öffentlichen Mitteln der Fall wäre.
Das
Land hat „Hinweise für die Behandlung von Kommunen“ ohne
genehmigtes Haushaltssicherungskonzept ( Erlass des Innenministeriums vom
04.06.2003) herausgegeben. Über freiwillige Leistungen wird ausgeführt:
Neue
freiwillige Leistungen kommen nicht in Betracht. Der bisherige Umfang
freiwilliger Leistungen ist schrittweise zu reduzieren; dabei ist die Kündigung
bestehender rechtlicher Verpflichtungen einzubeziehen. Insgesamt muss die
Weiterführung freiwilliger Leistungen unterhalb des Rahmens während des vorigen
Haushaltssicherungskonzept-Zeitraums liegen.
Für
vertraglich zugesicherte und damit rechtlich verpflichtende Zuschüsse an Dritte
ergibt sich aus vorstehenden Ausführungen und Hinweisen u.a. folgendes:
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Die Ausweitung der Zuschussgewährung durch Abschluss neuer Verträge scheidet
aus.
