Beschlussvorlage - 1024/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Tätigkeitsbericht zur Kenntnis.
  2. Eine Fortführung des Projektes wird begrüßt. Eine über den 30.09.2007 hinausgehende Förderung mit öffentlichen Mitteln scheidet aus haushaltsrechtlichen Gründen aus.
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Sachverhalt

Kurzfassung

Im Frühjahr 2000 ging das Diakonische Werk mit dem Ergebnis eines Projekts zum Phänomen „Straßenkinder“ an die Hagener Fachöffentlichkeit. Das Projekt wurde zunächst durch Spenden finanziert und nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses in der Zeit vom 01.10.2005- 30.09.2007 mit städtischen Mitteln i.H.v. 45.000 € gefördert.  Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung dürfen neue Verpflichtungen nicht übernommen werden, was bei einer über den 30.09.2007 hinausgehenden Finanzierung mit öffentlichen Mitteln der Fall wäre. Die Ausweitung der Zuschussgewährung durch Abschluss neuer Verträge scheidet  somit aus.

 

 

Begründung

Im Frühjahr 2000 ging das Diakonische Werk mit dem Ergebnis eines Projekts zum Phänomen „Straßenkinder“ an die Hagener Fachöffentlichkeit. Mit dem Ergebnis beschäftigten sich hiernach die AG 1, 4 und 5 gem. § 78 SGB VIII. Unter Federführung des Diakonischen Werks wurde am 6.11.2001 ein Fachtag gestaltet bei dem im Rahmen einer Podiumsdiskussion festgehalten wurde die Diskussion weiterzuführen und für die Zukunft eine tragfähige Konzeption zu erarbeiten. Finanziert durch Spenden konnte am 01.04.2003 ein Streetworker seine Arbeit aufnehmen, zunächst für die Dauer von 6 Monaten. Weitere Spenden führten zu einer Fortführung des Projekts bis Ende Juni 2004. Mit der Drucksachen-Nr. 0170/2004 wurde dem Jugendhilfeausschuss unter dem 11.03.2004 ein Bericht „Straßenkinder in Hagen, April 2003-März 2004“ vorgelegt.

Im Anschluss hieran wurde das Projekt in der Zeit vom 01.10.2005- 30.09.2007 mit städtischen Mitteln i.H.v. 45.000 € gefördert.

Der dazugehörige Tätigkeitsbericht ist zwischenzeitlich mit der Einladung an die Ausschussmitglieder versandt worden.

Nach Angabe des Diakonischen Werks ist eine Fortführung des Projektes bei einer Finanzierung durch Spenden bis zum 31.12.2007 gesichert.

Das Diakonische Werk hat ferner mitgeteilt davon auszugehen, dass öffentliche Mittel der Stadt Hagen für die Fortführung des Projekts bereitgestellt würden.

 

Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung ist § 82 GO NRW zu beachten. Hiernach sind zulässige Auszahlungen solche zu denen die Gemeinde rechtlich verpflichtet ist ( § 82 I Nr.1 GO NRW). Eine rechtliche Verpflichtung kann sich aus Gesetz oder Vertrag ergeben. Entscheidend ist allerdings, dass die Verpflichtung bereits bei Beginn des Haushaltsjahres besteht. Neue Verpflichtungen dürfen nicht übernommen werden, was bei einer über den 30.09.2007 hinausgehenden Finanzierung mit öffentlichen Mitteln der Fall wäre.

 

Das Land hat „Hinweise für die Behandlung von Kommunen“ ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept ( Erlass des Innenministeriums vom 04.06.2003) herausgegeben. Über freiwillige Leistungen wird ausgeführt:

 

Neue freiwillige Leistungen kommen nicht in Betracht. Der bisherige Umfang freiwilliger Leistungen ist schrittweise zu reduzieren; dabei ist die Kündigung bestehender rechtlicher Verpflichtungen einzubeziehen. Insgesamt muss die Weiterführung freiwilliger Leistungen unterhalb des Rahmens während des vorigen Haushaltssicherungskonzept-Zeitraums liegen.

 

Für vertraglich zugesicherte und damit rechtlich verpflichtende Zuschüsse an Dritte ergibt sich aus vorstehenden Ausführungen und Hinweisen u.a. folgendes:

 

- Die Ausweitung der Zuschussgewährung durch Abschluss neuer Verträge scheidet aus.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

24.10.2007 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

Erweitern

21.11.2007 - Jugendhilfeausschuss - vertagt