Beschlussvorlage - 0863/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Situationsbericht der Max-Reger-Musikschule zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 14.06.2007 unter der Drucksachen-Nr. 0468/2007 beschlossen, dass dem Haupt- und Finanzausschuss im September 2007 ein Bericht über die Neuausrichtung der Max-Reger-Musikschule vorgelegt wird.

 

Begründung

 

 

Die Max-Reger-Musikschule der Stadt Hagen steht in der Tradition mehrerer Vorgängerinstitute, sog. Konservatorien, wurde 1962 gegründet und ist damit eine der ältesten kommunalen Musikschulen in Deutschland. Die Schule ist als Mitgliedschule des „Verbandes deutscher Musikschulen“ an dessen Strukturplan orientiert und stellt ein vollausgebautes Institut mit allen vom VdM geforderten Komponenten dar.

 

Der grundsätzlichen Forderung nach nachhaltiger Konsolidierung kommt die Musikschule seit 1996 (Konzept „Musikschule 2000“) nach. Im Wesentlichen bedeutet dies:

- Ausweitung kostengünstiger Angebote

- Umwandlung von Planstellen in Honorarstellen

- Reduzierung der Musikschulverwaltung um 2 Halbtagsstellen.

 

Im Einzelnen heißt das:

Seit Einführung des Konzeptes „Musikschule 2000“ sind die ehemals 35,7 Vollzeitstellen der Lehrkräfte auf 25,34 Vollzeitstellen reduziert worden, bei einer gleichzeitigen Einrichtung von ehemals 0 Honorarstellen auf 5,24 vollzeitverrechneten Honorarstellen. Die Schülerzahlen konnten konstant gehalten werden durch Ausweitungen im Großgruppenbereich und Reduzierung des kostenintensiven Einzelunterrichts. Die Musikschulverwaltung ist von ehemals 4 vollzeitverrechneten Stellen (einschließlich der Verwaltungsleitung) auf 3 Stellen reduziert worden.

 

Im politischen Raum wird offenbar die Frage aufgeworfen, ob nicht durch vorhandene Privatanbieter der Instrumentalbereich der Musikschule übernommen werden kann. Diesbezüglich stellt sich die Situation aus Sicht der Musikschulleitung dar wie folgt:

 

1. Max-Reger-Musikschule: der IST-Stand

 

1962 gegründet, haben Tausende von SchülerInnen diese Hagener Bildungseinrichtung durchlaufen. 1988 erfolgte per Ratsbeschluss die Umbenennung in Max-Reger-Musikschule und der Fortfall des Begriffs „Jugendmusikschule“, um zu verdeutlichen, dass die Schule selbstverständlich allen Bevölkerungsschichten jeder Altersstufe, Interessen- und Begabungslage offen steht. Damit ist das Angebot ständigem Wandel unterworfen, trägt aktuellen Entwicklungen Rechnung und berücksichtigt insbesondere die demographische  Entwicklung. 290 Belegungen durch erwachsene Schülerinnen und Schüler sind in sofern als Erfolg zu sehen.

 

Planmäßig wurden Fachbereiche auf- und ausgebaut, die sich heute so darstellen:

 

Fachbereich Elementarmusik:

Musikgarten (Vorkindergartenalter),

Früherziehung (Kindergartenalter),

Grundausbildung (1. und 2. Schuljahr)

Projekt „Jedem Kind ein Instrument“

Schnupperkurs

 

Gesamtschülerzahl: ca. 1.000

 

Fachbereich Orchesterinstrumente:

Alle Blas- und Streichinstrumente, Harfe, Blockflöte, Projekt „Klassenmusizieren“

 

Fachbereich Tasteninstrumente:

Klavier, Orgel, Cembalo, Vokalklassen

 

Fachbereich Rock - Pop -  Jazz:

E - piano, Keyboard, e-Gitarre, Gitarre, Rock-Gesang, Schlagzeug

 

Gesamtschülerzahl Instrumentalbereich: 780

 

Fachbereich Sonderpädagogik:

Behindertenunterricht, Musiktherapie

 

Gesamtschülerzahl: 120

 

Fachbereich Musik und Bewegung:

Tanz, Tanzgymnastik

 

Gesamtschülerzahl: 150

 

Fachbereich Ensemble- und Ergänzungsfächer:

Orchester (Unter-, Mittel- und Oberstufe), Kinderchor, Gitarrenspielkreis, Querflötenorchester, rock-pop-Bands, jazz-Bands, Big-Band, Blechbläserensembles, Kammermusikgruppen, Klezmer-Ensemble, Salonorchester, Ensemble für Alte Musik, integrative Band „together“, Akkordeonensemble, ad-hoc-Ensembles (zusammengestellt für unterschiedliche Anlässe und Auftritte), Klassen für Gehörbildung und Musiktheorie

 

Gesamtschülerzahl: ca. 420

 

Dieser Bereich stellt den Kern der Arbeit der kommunalen Musikschulen dar. Nicht der „Einzelkämpfer“ am Instrument ist das Ziel, sondern Hinführung zum gemeinsamen Arbeiten in allen Besetzungen und Schwierigkeitsgraden!

 

Fazit::

Es zeigt sich, dass die Fachbereiche nicht lose nebeneinander existieren, sondern sich permanent zuarbeiten. Die Ensemblearbeit (auch Hauptmotivation für die meisten SchülerInnen) wäre ansonsten nicht denkbar. Entfernt man aus diesem Gefüge einen Baustein, bricht der Rest zusammen. (….ein Sinfonieorchester, dem die Cellisten fehlen, wird seine Arbeit einstellen müssen; Gesangklassen, Streicher und Bläser, denen die Pianisten fehlen, werden ihre Arbeit einstellen müssen. Ein Elementarbereich, der Grundkenntnisse zum späteren Erlernen eines Instrumentes vermittelt, verliert seinen Sinn, wenn der Anschlussunterricht nicht mehr oder in kaum ausreichenden Umfang angeboten wird.)

 

  • Allen Bevölkerungsschichten und Interessenlagen offen stehen
  • Hinführen zu gemeinsamen Musizieren durch qualifizierten Unterricht
  • Unterhalten von Bildungsangeboten, die für alle Bevölkerungsschichten bezahlbar sind,

 

sind die Arbeitsziele und letztlich die politische Legitimation aller kommunaler Musikschulen.

Diese sind somit hinsichtlich der Struktur und Aufgabenstellung mit privaten, zwangsläufig kommerziell orientierten Anbietern nicht vergleichbar, da sie andere, bzw. stark erweiterte Aufgabenstellungen soziokultureller Natur neben der bloßen Individualförderung (= Einzelunterricht) wahrnehmen, für die jedoch die Individualförderung unabdingbare Voraussetzung ist!

 

 

 

2. Private Anbieter: eine vollwertige Alternative zur soziokulturellen Arbeit der kommunalen Musikschulen?

 

s. hierzu: Hinweise und Leitlinien des dt. Städtetages (Auszug als Anlage 1)

vgl. auch: Sing- und Musikschulverordnung Bayern, Sachsen – Anhalt, Baden-Würtemberg (Auszug als Anlage 2),

Stellungnahme der Bundeselternvertretung ( Anlage 3)

 

Problemfeld 1:

 

Der Beruf des Musikpädagogen gehorcht ähnlichen Gesetzmäßigkeiten wie jeder akademische Beruf, die Qualifikation wird per Berufsausbildung (Diplomstudiengang an einer Musikhochschule) erworben. Schon die teilweise oder gänzliche Arbeit mit regulären Studenten muss demnach als Notlösung angesehen werden.

Trotzdem unterliegt der Beruf des Musikpädagogen, ebenso wie die Verwendung des Etiketts Musikschule in NRW und den meisten Bundesländern (Ausnahme s.o.) keinerlei Schutz oder Nachweispflicht.

Die unerlässliche Frage der Qualitätssicherung (= Qualifikation durch eine entsprechend hohe Ausbildung) muss im Bereich privater Anbieter – obgleich es auf dem Sektor durchaus etliche hervorragende Fachkräfte gibt – mit einem deutlichen Fragezeichen versehen werden.

 

So erfüllt der überwiegende Teil privater Anbieter (z.B. Musikgeschäfte, Einzelpersonen ohne Musikstudium bzw. Befähigungsnachweis für Unterricht oder Leitung einer Musikschule, Beschränkung auf eine geringe Anzahl von Unterrichtsfächern) nicht die Qualitätsstandards des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) und ist somit dort auch nicht Mitglied.

Kritisch muss dazu bemerkt werden: das Management (=Schulleitung/ Fachbereichsleitungen) einer Musikschule wird unbedingt weitestgehende, fachlich und künstlerisch das Maß der normalen Lehrkräfte deutlich übersteigende Qualitätsmerkmale aufzeigen müssen. Dass dies im Bereich der Privatanbieter die Regel ist, darf füglich bezweifelt werden.

 

Problemfeld 2:

 

Arbeitet ein privater Anbieter mit fachlich qualifiziertem, “fertigem“ Personal (und zahlt dem TVöD vergleichbare, akzeptable, also existenzsichernde Gehälter) werden die zwangsläufig einnahmeträchtig kalkulierten Gebühren nur durch eine entsprechend begüterte Kundschaft zu erbringen sein.

Arbeitet ein privater Anbieter mit studentischen Hilfskräften oder Laien, versetzt ihn das zwar in die Lage, über niedrige Honorarsätze zu akzeptablen Unterrichtsgebühren zu kommen, die Qualitätssicherung (übrigens ein Kernanliegen bei „Jeki“) ist nach diesem Verfahren jedoch nicht zu gewährleisten.

 

Der Bereich der sog. „Ensemble- und Ergänzungsfächer“ als Herzstück musikalischer Laienarbeit bliebe angesichts dieser Gegebenheiten auch in Hagen weitestgehend auf der Strecke.

 

Fazit:

Das Angebot der Max-Reger-Musikschule ist weder quantitativ noch qualitativ mit vorhandenem, privatem Lehrkräftepotential zu ersetzen. Im Gegenteil: es bedarf der Koordination wie der Aus- und Fortbildung allen vorhandenen Personals und der engen Kooperation aller Kräfte (nicht nur) in dieser Stadt. Die Einführung des Projektes „Jedem Kind ein Instrument“ wird diese Situation eklatant verschärfen, denn:

4 Jahre qualifizierte Grundlagenvermittlung wird das Interesse an fortführendem Unterricht und damit die Notwendigkeit zur Beschäftigung qualifizierter Instrumentalpädagogen gewaltig steigern.

Grundsätzlich gilt: Fortschritte auf einem Instrument rechnen sich nicht in Stunden und Tagen, sondern in Jahren. Hier ist eindeutig der Weg das Ziel.

 

So hat die Landesregierung das Projekt primär in die Hände der kommunalen Musikschulen gegeben, und dies wird zweifellos die Versuchsanordnung sein müssen: die Hauptlast an diese Institute zu geben und durch Kooperationsverträge mit geeigneten Privaten zu stützen.

 

Eindeutig wird sich der Kostendeckungsgrad der kommunalen Musikschulen durch „Jeki“ erhöhen, der pädagogische Sogeffekt auch für die privaten Anbieter deutlich zu spüren sein, überhaupt die gesamte Musikpädagogik in einer jetzt noch kaum abzusehenden Art und Weise ihr Gesicht verändern.

 

Denn dies ist letztlich das Ziel dieser Landesinitiative: die nachhaltige Verbesserung bildungspolitischer Angebote, das „Ziehen an einem Strang“ aller damit befasster Bildungseinrichtungen und letztlich eben nicht: Abbau an irgendeiner Stelle und ganz sicher nicht bei den kommunalen Musikschulen als musikpädagogischen Marktführern.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

 

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

 

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

 

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

 

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

 

 EUR

 

 Sachkosten

 

 EUR

 

 Personalkosten

 

 

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/ Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil:

 

 

 

 

 

 

 


 



4. Finanzierung

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/ Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 



 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitions-

 

 

programm vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

 

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

 

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

 

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

 

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil:

 

 

 

 

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

 

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

 

           

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

14.11.2007 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

22.11.2007 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen