Beschlussvorlage - 0861/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt das der Vorlage als Anlage beigefügte Gestaltungshandbuch zur Vereinheitlichung der Außendarstellung der Stadtverwaltung.

2.      Das Gestaltungshandbuch tritt nach Erlass einer Dienstanweisung in Kraft. Altbestände mit der seit 1980 geltenden Wortbildmarke können noch bis zum 30.06.2008 verbraucht werden.

3.      Die Anwendung der im Gestaltungshandbuch getroffenen Regelungen ist für alle Regiebetriebe (Fachämter und Fachbereiche) und für die Eigenbetriebe der Stadt Hagen verbindlich.

4.      Zur Reduzierung des Aufwandes bei der Einführung einer neuen Wortbildmarke soll die Anbringung der neuen Beschilderungen schrittweise im Rahmen der Auswechslung bestehender Beschilderungen bei Verschleiß oder Zerstörung/Vandalismus erfolgen. Gleiches gilt für die Aufdrucke bei städtischen Fahrzeugen, soweit diese nicht mit einfacher Laminiertechnik zu verändern sind.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 22.02.2007 (Drucksachen-Nr. 0940/2006) ist ein Gestaltungshandbuch erarbeitet worden, welches das zukünftige visuelle Erscheinungsbild der Stadtverwaltung Hagen verbindlich regelt. Im Gestaltungshandbuch wurden insbesondere die Elemente „Typografie“, Standardisierung des städtischen Schriftverkehrs“, „Modernisierung der Formulare“ und „Farbgestaltung“ berücksichtigt.

 

Die Umstellung der Wortbildmarke löst zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 12.500 Euro aus.

 

 

Begründung

 

 
In der Sitzung des Rates der Stadt Hagen am 22. Februar 2007 hat der Rat die Einführung und Nutzung einer neuen Wortbildmarke beschlossen (Drucksachen-Nr. 0940/2006). Im Einzelnen fasste der Rat damals u. a. die folgenden Beschlüsse:

 

1.      Der Rat beschließt die Nutzung einer neuen Wortbildmarke für die Stadt Hagen gemäß Anlage 1 (modifiziertes Impuls-Logo mit dem Schriftzug „Stadt Hagen – Der Oberbürgermeister“) und Anlage 2 (modifiziertes Impuls-Logo mit dem Schriftzug „Hagen“) dieser Vorlage.

2.      Der Rat beschließt, dass die Wortbildmarke mit dem Schriftzug „Lebendiges Hagen“ (Anlage 3 der Vorlage) in den Arbeitsfeldern „Stadtmarketing“ und „Demografischer Wandel“ zur Anwendung gelangen soll (mit Ausnahme amtlicher Schreiben und Bescheide).

3.      Die Verwendung von Sublogos soll auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, ihrerseits „Haus Busch – Text + Design“ mit der Entwicklung eines Gestaltungshandbuches zu beauftragen. Dieses wird nach Fertigstellung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

In Zusammenarbeit mit der Verwaltung hat „Haus Busch – Text + Design“ inzwischen ein Gestaltungshandbuch erarbeitet, welches das neue Corporate Design, also das zukünftige visuelle Erscheinungsbild der Stadtverwaltung, verbindlich regelt. Dabei wurden auftragsgemäß insbesondere folgende Elemente einer stringenten Gestaltungsvorgabe berücksichtigt:

 

a)     Die Typografie wurde vereinheitlicht. Zukünftig soll mit Ausnahme grafischer Arbeiten bei 18/Hausdruckerei nur noch die Schriftfamilie „Lucida“ genutzt werden, um hier einen durchgehenden Außenauftritt bezogen auf den Schrifttyp zu gewährleisten.

 

b)     Auch die Erstellung städtischer Briefe wird zukünftig standardisiert; so sind Schriftgrößen und Hervorhebungen (wie etwa Fett- und Kursiv-Anwendungen) für einzelne Textbausteine, Überschriften etc. fest definiert.

 

c)      Bei den im Schriftverkehr benutzten Formularen wie z.B. Briefbögen, interne und externe Kurzmitteilungen sowie Fax-Vordrucken wurden die bisherigen starren Komponenten wie etwa die zahlreichen Markierungen aufgegeben. Die Formulare sind nun den heutigen, modernen Geschäftsprinzipien angepasst und präsentieren sich mit einer weicheren und eleganteren Linienführung.

 

d)     Die Hausfarbe der Stadtverwaltung ist orientiert am Stadtwappen weiterhin das bekannte HKS 43-Blau, da dieser Farbton wichtige Eigenschaften wie Seriosität und Sachlichkeit assoziiert. Zur besseren Verdeutlichung der Zuordnung von Informationsflyern, Plakaten und Broschüren auf einzelne Arbeitsfelder der Verwaltung wird zukünftig den jeweiligen Schwerpunkten der städtischen Leistungserbringung eine weitere Farbe zugeordnet. Diese sollen den ursprünglichen Blauton nicht ersetzen, sondern sinnvoll ergänzen.

 

e)     Alle bisher genutzten Wortbildmarken sind zukünftig nicht mehr zugelassen. Alle Fachdienststellen haben sich dem Postulat einer einheitlichen Außendarstellung der Stadtverwaltung unterzuordnen. Damit setzt die Stadt Hagen nur eine Methode um, die bei nahezu allen Unternehmen heute bereits Normalität darstellt.

 

f)        Durch die Nutzung unterschiedlicher Varianten der neuen Wortbildmarke wird eindeutig zwischen der Stadtverwaltung als hoheitlicher Ordnungsbehörde (Logo + Zusatz: Stadt Hagen – Der Oberbürgermeister) und als Dienstleister und Partner in vielfältigen Aufgabenbereichen (Logo + Zusatz: Hagen) unterschieden.

 

Die Umsetzung des Gestaltungshandbuches beginnt mit dem Erlass einer Dienstanweisung durch den Oberbürgermeister. Ab diesem Zeitpunkt wird flächendeckend beim Einsatz von Wortbildmarken (z.B. bei Gebäudebeschilderungen und dem Einsatz von Neufahrzeugen) auf die neue Wortbildmarke zurückgegriffen. Um zu verhindern, dass in der Anschaffung teure Altbestände z.B. im Bereich des internen Formularwesens, bei vorhandenen städtischen Publikationen oder im allgemeinen Schriftverkehr vernichtet werden müssen, wird zum Verbrauch der Altbestände eine Übergangszeit bis zum 30.06.2008 eingeräumt.

 

Bei der Einführung eines neuen Corporate Designs müssen gerade unter Berücksichtigung der aktuellen städtischen Haushaltssituation auch die Kosten bzw. der Aufwand einer derartigen Umstellung berücksichtigt werden. Unter Berücksichtigung der Vorgaben des nun vorliegenden Gestaltungshandbuches wurden folgende Kostenpositionen ermittelt:

 

                     I.      Ankauf der Rechte für die Nutzung der für die Wortbildmarke ausgewählten FRANKLIN-Schrift: ca. 2.500 Euro (bei ausschließlicher Nutzung für die Wortbildmarke sowie für grafische Arbeiten)

 

                   II.      Personalkosten für Umstellungsarbeiten beim HABIT (z.B. für Formularvorlagen und Großrechnerdrucke): ca. 5.000 Euro

 

                  III.      Sonstige Kostenpositionen (z.B. Umstellung von Stempelklischees in der Poststelle, Austausch von Behördenstempeln etc.): ca. 5000 Euro

 

Darüber hinaus entstehen Kosten für folgende Maßnahmen, die aber im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung aus den jährlichen laufenden Haushalten bestritten werden können und daher keine zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich machen. Dies gilt für Austausch bei Verschleiß und Zerstörung bzw. für Neuanschaffungen.

 

IV.     Austausch der Gebäudetafeln (Außenbeschilderung) an ca. 200 städtischen Gebäuden

 

V.      Umstellung der Leit- und Wegesysteme in und an den städtischen Dienstgebäuden (Türschilder, Etagenwegweiser, Schilder in den Aufzügen und Eingangsbereichen, Außenschilder, Türzugänge und Flügelschilder)

 

VI.     Neubeschriftung der städtischen Fahrzeuge

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Im laufenden Haushaltsjahr entstehen keine Kosten.

 

Im Haushaltsjahr 2008 entstehen Mehrkosten für die Positionen I – III in Höhe von ca. 12.500 Euro. Die erforderlichen Mittel werden im Sachkonto "Stadtwerbung" zusätzlich bereitgestellt.

 

Durch die sukzessive Umsetzung der Positionen IV – VI sind in den Folgejahren keine besonderen Finanzmittel erforderlich, da diese alle aus dem laufenden Etat bestritten werden.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.10.2007 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

08.11.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen