Beschlussvorlage - 0861/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Gestaltungshandbuch zur Vereinheitlichung der Außendarstellung der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Gesine Specht
- Beteiligt:
- 19 Zentrale Steuerung; 18 Zentraler Service
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.10.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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08.11.2007
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt das der Vorlage als Anlage beigefügte Gestaltungshandbuch zur Vereinheitlichung der Außendarstellung der Stadtverwaltung.
2. Das Gestaltungshandbuch tritt nach Erlass einer Dienstanweisung in Kraft. Altbestände mit der seit 1980 geltenden Wortbildmarke können noch bis zum 30.06.2008 verbraucht werden.
3. Die Anwendung der im Gestaltungshandbuch getroffenen Regelungen ist für alle Regiebetriebe (Fachämter und Fachbereiche) und für die Eigenbetriebe der Stadt Hagen verbindlich.
4. Zur Reduzierung des Aufwandes bei der Einführung einer neuen Wortbildmarke soll die Anbringung der neuen Beschilderungen schrittweise im Rahmen der Auswechslung bestehender Beschilderungen bei Verschleiß oder Zerstörung/Vandalismus erfolgen. Gleiches gilt für die Aufdrucke bei städtischen Fahrzeugen, soweit diese nicht mit einfacher Laminiertechnik zu verändern sind.
Sachverhalt
Kurzfassung
Auf
der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 22.02.2007 (Drucksachen-Nr. 0940/2006)
ist ein Gestaltungshandbuch erarbeitet worden, welches das zukünftige visuelle
Erscheinungsbild der Stadtverwaltung Hagen verbindlich regelt. Im
Gestaltungshandbuch wurden insbesondere die Elemente „Typografie“,
Standardisierung des städtischen Schriftverkehrs“, „Modernisierung
der Formulare“ und „Farbgestaltung“ berücksichtigt.
Die
Umstellung der Wortbildmarke löst zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 12.500
Euro aus.
Begründung
In der Sitzung des
Rates der Stadt Hagen am 22. Februar 2007 hat der Rat die Einführung und
Nutzung einer neuen Wortbildmarke beschlossen (Drucksachen-Nr. 0940/2006). Im
Einzelnen fasste der Rat damals u. a. die folgenden Beschlüsse:
1.
Der Rat beschließt die Nutzung einer neuen
Wortbildmarke für die Stadt Hagen gemäß Anlage 1 (modifiziertes Impuls-Logo mit
dem Schriftzug „Stadt Hagen – Der Oberbürgermeister“) und
Anlage 2 (modifiziertes Impuls-Logo mit dem Schriftzug „Hagen“)
dieser Vorlage.
2.
Der Rat beschließt, dass die Wortbildmarke mit dem
Schriftzug „Lebendiges Hagen“ (Anlage 3 der Vorlage) in den
Arbeitsfeldern „Stadtmarketing“ und „Demografischer
Wandel“ zur Anwendung gelangen soll (mit Ausnahme amtlicher Schreiben und
Bescheide).
3.
Die Verwendung von Sublogos soll auf ein Mindestmaß
beschränkt werden.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, ihrerseits
„Haus Busch – Text + Design“ mit der Entwicklung eines
Gestaltungshandbuches zu beauftragen. Dieses wird nach Fertigstellung dem Rat
zur Beschlussfassung vorgelegt.
In
Zusammenarbeit mit der Verwaltung hat „Haus Busch – Text +
Design“ inzwischen ein Gestaltungshandbuch erarbeitet, welches das neue
Corporate Design, also das zukünftige visuelle Erscheinungsbild der
Stadtverwaltung, verbindlich regelt. Dabei wurden auftragsgemäß insbesondere
folgende Elemente einer stringenten Gestaltungsvorgabe berücksichtigt:
a) Die Typografie wurde vereinheitlicht. Zukünftig soll
mit Ausnahme grafischer Arbeiten bei 18/Hausdruckerei nur noch die
Schriftfamilie „Lucida“ genutzt werden, um hier einen durchgehenden
Außenauftritt bezogen auf den Schrifttyp zu gewährleisten.
b) Auch die Erstellung städtischer Briefe wird zukünftig
standardisiert; so sind Schriftgrößen und Hervorhebungen (wie etwa Fett- und
Kursiv-Anwendungen) für einzelne Textbausteine, Überschriften etc. fest
definiert.
c)
Bei den im
Schriftverkehr benutzten Formularen wie z.B. Briefbögen, interne und externe
Kurzmitteilungen sowie Fax-Vordrucken wurden die bisherigen starren Komponenten
wie etwa die zahlreichen Markierungen aufgegeben. Die Formulare sind nun den
heutigen, modernen Geschäftsprinzipien angepasst und präsentieren sich mit
einer weicheren und eleganteren Linienführung.
d) Die Hausfarbe der Stadtverwaltung ist orientiert am
Stadtwappen weiterhin das bekannte HKS 43-Blau, da dieser Farbton wichtige
Eigenschaften wie Seriosität und Sachlichkeit assoziiert. Zur besseren
Verdeutlichung der Zuordnung von Informationsflyern, Plakaten und Broschüren
auf einzelne Arbeitsfelder der Verwaltung wird zukünftig den jeweiligen
Schwerpunkten der städtischen Leistungserbringung eine weitere Farbe
zugeordnet. Diese sollen den ursprünglichen Blauton nicht ersetzen, sondern sinnvoll
ergänzen.
e) Alle bisher genutzten Wortbildmarken sind zukünftig
nicht mehr zugelassen. Alle Fachdienststellen haben sich dem Postulat einer
einheitlichen Außendarstellung der Stadtverwaltung unterzuordnen. Damit setzt
die Stadt Hagen nur eine Methode um, die bei nahezu allen Unternehmen heute
bereits Normalität darstellt.
f)
Durch die
Nutzung unterschiedlicher Varianten der neuen Wortbildmarke wird eindeutig
zwischen der Stadtverwaltung als hoheitlicher Ordnungsbehörde (Logo + Zusatz:
Stadt Hagen – Der Oberbürgermeister) und als Dienstleister und Partner in
vielfältigen Aufgabenbereichen (Logo + Zusatz: Hagen) unterschieden.
Die
Umsetzung des Gestaltungshandbuches beginnt mit dem Erlass einer
Dienstanweisung durch den Oberbürgermeister. Ab diesem Zeitpunkt wird
flächendeckend beim Einsatz von Wortbildmarken (z.B. bei Gebäudebeschilderungen
und dem Einsatz von Neufahrzeugen) auf die neue Wortbildmarke zurückgegriffen.
Um zu verhindern, dass in der Anschaffung teure Altbestände z.B. im Bereich des
internen Formularwesens, bei vorhandenen städtischen Publikationen oder im
allgemeinen Schriftverkehr vernichtet werden müssen, wird zum Verbrauch der
Altbestände eine Übergangszeit bis zum 30.06.2008 eingeräumt.
Bei
der Einführung eines neuen Corporate Designs müssen gerade unter
Berücksichtigung der aktuellen städtischen Haushaltssituation auch die Kosten
bzw. der Aufwand einer derartigen Umstellung berücksichtigt werden. Unter
Berücksichtigung der Vorgaben des nun vorliegenden Gestaltungshandbuches wurden
folgende Kostenpositionen ermittelt:
I.
Ankauf der
Rechte für die Nutzung der für die Wortbildmarke ausgewählten FRANKLIN-Schrift:
ca. 2.500 Euro (bei ausschließlicher
Nutzung für die Wortbildmarke sowie für grafische Arbeiten)
II.
Personalkosten
für Umstellungsarbeiten beim HABIT (z.B. für Formularvorlagen und
Großrechnerdrucke): ca. 5.000 Euro
III.
Sonstige
Kostenpositionen (z.B. Umstellung von Stempelklischees in der Poststelle,
Austausch von Behördenstempeln etc.): ca. 5000 Euro
Darüber
hinaus entstehen Kosten für folgende Maßnahmen, die aber im Rahmen der
unterjährigen Bewirtschaftung aus den jährlichen laufenden Haushalten
bestritten werden können und daher keine zusätzliche Mittelbereitstellung
erforderlich machen. Dies gilt für Austausch bei Verschleiß und Zerstörung bzw.
für Neuanschaffungen.
IV. Austausch
der Gebäudetafeln (Außenbeschilderung) an ca. 200 städtischen Gebäuden
V. Umstellung
der Leit- und Wegesysteme in und an den städtischen Dienstgebäuden (Türschilder,
Etagenwegweiser, Schilder in den Aufzügen und Eingangsbereichen, Außenschilder,
Türzugänge und Flügelschilder)
VI. Neubeschriftung
der städtischen Fahrzeuge
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
X
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Im laufenden Haushaltsjahr entstehen keine Kosten. Im Haushaltsjahr 2008 entstehen Mehrkosten für die Positionen I – III in Höhe von ca. 12.500 Euro. Die erforderlichen Mittel werden im Sachkonto "Stadtwerbung" zusätzlich bereitgestellt. Durch die sukzessive Umsetzung der Positionen IV – VI sind in den Folgejahren keine besonderen Finanzmittel erforderlich, da diese alle aus dem laufenden Etat bestritten werden. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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