Mitteilung - 0866/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Mitte nimmt die o.g. Bauvoranfrage zustimmend zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor:

Neubau von 8 Doppelhäusern und 2 Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Scharnhorststraße 21

Gemarkung Hagen, Flur 3, Flurstück 662

AZ.:1/63/A/0073/07

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Gemeinbedarf dargestellt und hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i.S. WR (reines Wohngebiet) zu beurteilen.

 

In der Baugesuchskonferenz vom 13.9.07 wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

  • Einfamilien- und Doppelhäuser fügen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
  • Die Erschließung ist gesichert.
    1. Die nördlichen drei Doppelhäuser und ein Einfamilienhaus werden von der Hardenbergstraße erschlossen.
    2. Die südlichen fünf Doppelhäuser und ein Einfamilienhaus werden von der Scharnhorststraße bzw. über eine Stichstraße (privat) von der Scharnhorststraße aus erschlossen.
    3. Die kanalmäßige Erschließung erfolgt größtenteils über die Hardenbergstraße.

 

·       Die Einverständniserklärung der angrenzenden Nachbarn wird eingeholt. (westlich: Kirche, östlich: privat)

 

 

 

 

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Beschlüsse

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30.10.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen