Mitteilung - 0866/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauvoranfrage:Neubau von 8 Doppelhäusern und 2 Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Scharnhorststraße 21Gemarkung Hagen, Flur 3, Flurstück 662AZ.: 1/63/A/0073/07
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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30.10.2007
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Sachverhalt
Begründung:
Der
Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor:
Neubau
von 8 Doppelhäusern und 2 Einfamilienhäusern auf dem Grundstück
Scharnhorststraße 21
Gemarkung
Hagen, Flur 3, Flurstück 662
AZ.:1/63/A/0073/07
Zum
Planungsrecht:
Das
Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Gemeinbedarf dargestellt
und hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i.S. WR (reines
Wohngebiet) zu beurteilen.
In
der Baugesuchskonferenz vom 13.9.07 wurde dem Vorhaben planungsrechtlich
zugestimmt.
- Einfamilien- und
Doppelhäuser fügen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die
Eigenart der näheren Umgebung ein.
- Die Erschließung ist
gesichert.
- Die nördlichen drei
Doppelhäuser und ein Einfamilienhaus werden von der Hardenbergstraße
erschlossen.
- Die südlichen fünf
Doppelhäuser und ein Einfamilienhaus werden von der Scharnhorststraße
bzw. über eine Stichstraße (privat) von der Scharnhorststraße aus
erschlossen.
- Die kanalmäßige
Erschließung erfolgt größtenteils über die Hardenbergstraße.
· Die Einverständniserklärung
der angrenzenden Nachbarn wird eingeholt. (westlich: Kirche, östlich: privat)
