Mitteilung - 0948/2007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf dem vorgenannten Grundstück soll eine Sirenenmast errichtet werden, Baugesuchskonferenz vom 20.9.2007.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt. Es liegt im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 4/00 Garenfeld Unterdorf.

 

In der Örtlichkeit ist auf dem Grundstück ein Kinderspielplatz.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

Der Sirenenmast ist nur im Bedarfsfall in Betrieb.

Es geht keine Gefahr von dem Sirenenmasten aus (Strahlung usw.)

 

 

Die Bezirksvertretung Nord nimmt das Vorhaben  zustimmend zur Kenntnis.

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Beschlüsse

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24.10.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen