Beschlussvorlage - 0972/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Erfahrungsbericht zur bedarfsgerechten Bereitstellung flankierender sozialer Dienstleistungen im Rahmen des SGB II durch die kommunale Drogenhilfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Reinhard Goldbach
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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24.10.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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30.10.2007
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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21.11.2007
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Sachverhalt
Kurzfassung
In der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 26.4.06 und durch den Rat am 11.5.2006 wurde die
Vorlage 0308/2006 "Haushaltskonsolidierung und Umstrukturierung in der
kommunalen Drogenhilfe zur Kompensation ausfallender Landesmittel und
bedarfsgerechter Bereitstellung flankierender sozialer Dienstleistungen im
Rahmen des SGB II" beschlossen.
Beschluss: "Der vorgeschlagenen
Umstrukturierung der kommunalen Drogenhilfe wird zugestimmt. Den
Fachausschüssen wird nach einem Jahr ein Erfahrungsbericht vorgelegt."
Das Angebot
zielorientierter Leistungen für Empfänger des SGB II hat sich grundsätzlich
bewährt und soll in der beschriebenen Weise fortentwickelt werden.
Begründung
Das
Angebot der kommunalen Drogenhilfe für die Zielgruppe der SGB II
Leistungsempfänger hat sich grundsätzlich bewährt und kommt in verschiedener
Weise zum Tragen:
Mit
der ARGE wurden vereinbart, in ähnlicher Weise wie in Gevelsberg mit der Job
Agentur die Zusammenarbeit auf zwei Punkte zu konzentrieren:
1.
Vermeidung von
Vermittlungshemmnissen
2.
Kontinuierliche
Schulung der Mitarbeiter
Hierbei
handelt es sich im wesentlichem um einen gegenseitigen Informationsaustausch im
Sinne der Klientenberatung. Vermittlung in Entgiftung oder Therapie werden von
der hiesigen Beratungsstelle angezeigt und der Verlauf dokumentiert, so dass
weiterführende Maßnahmen und Angebote der ARGE
zielführend durchgeführt werden können.
Die
Schulungen der Mitarbeiter soll in regelmäßigen zeitlichen Abständen erfolgen
und neben den suchtpräventiven Themen auch Handlungsprozesse beinhalten. Hier
ist auf verschiedenen Ebenen und Zuständigkeiten derzeit noch Handlungsbedarf.
In
Gevelsberg ist die Durchführung und Finanzierung durch die Vereinbarung des
Ennepe-Ruhr-Kreises mit der Stadt Gevelsberg geregelt.
Die
Durchführung erfolgt durch den Mitarbeiter der Beratungsstelle und beinhaltet
wie in Hagen Vermeidung von suchtbedingten Vermittlungshemmnissen und
kontinuierliche Beschulung der Mitarbeiter. Auf Grund der Tatsache, dass in der
Beratungsstelle Gevelsberg auch die legalen Abhängigkeitsformen behandelt
werden, sind die Fallzahlen sehr stark gestiegen; somit ist auch eine intensive
Zusammenarbeit zwischen Beratungsstelle und Job Agentur entstanden
Für
die Arbeit mit der Jobagentur in Gevelsberg erhält die Stadt Hagen derzeit
15.600 € p.a..
Eine
weitere Maßnahme zur Kompensation ausfallender Landesmittel ist die erneute
vertraglich gebundene Zusammenarbeit zwischen der Stadt Hagen und der
Justizvollzugsanstalt Hagen.
Die
Beratungsstelle stellt einen Mitarbeiter zu festen Termine in die JVA ab um
externe Therapievermittlungen durchzuführen. Vertraglich ist eine wöchentliche
Zeit von 6 Stunden vereinbart.
Für
die Arbeit in der JVA erhält die Stadt Hagen zur Zeit befristet bis zum 31.12
07 7.280 € .
Unter Kostengesichtspunkten ist der ausfallende
Landeszuschuss von 20.500 € durch die dargestellten Maßnahmen vollständig
kompensiert.

30.10.2007 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - geändert beschlossen
Beschluss:
- Der vorliegende
Erfahrungsbericht wird zur Kenntnis genommen.
- Der
Sozialausschuss begrüßt die Zusammenarbeit der ARGE mit der
Drogenberatung und der Haftentlassenenhilfe und
regt an, über die Schulungen der Mitarbeiter der ARGE strukturelle
Vereinbarungen abzuschließen.