Beschlussvorlage - 0972/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der vorliegende Erfahrungsbericht wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.4.06 und durch den Rat am 11.5.2006 wurde die Vorlage 0308/2006 "Haushaltskonsolidierung und Umstrukturierung in der kommunalen Drogenhilfe zur Kompensation ausfallender Landesmittel und bedarfsgerechter Bereitstellung flankierender sozialer Dienstleistungen im Rahmen des SGB II" beschlossen.

Beschluss: "Der vorgeschlagenen Umstrukturierung der kommunalen Drogenhilfe wird zugestimmt. Den Fachausschüssen wird nach einem Jahr ein Erfahrungsbericht vorgelegt."

Das Angebot zielorientierter Leistungen für Empfänger des SGB II hat sich grundsätzlich bewährt und soll in der beschriebenen Weise fortentwickelt werden.

 

 

 

Begründung

 

 

Das Angebot der kommunalen Drogenhilfe für die Zielgruppe der SGB II Leistungsempfänger hat sich grundsätzlich bewährt und kommt in verschiedener Weise zum Tragen:

 

Mit der ARGE wurden vereinbart, in ähnlicher Weise wie in Gevelsberg mit der Job Agentur die Zusammenarbeit auf zwei Punkte zu konzentrieren:

 

1.      Vermeidung von Vermittlungshemmnissen

2.      Kontinuierliche Schulung der Mitarbeiter

 

Hierbei handelt es sich im wesentlichem um einen gegenseitigen Informationsaustausch im Sinne der Klientenberatung. Vermittlung in Entgiftung oder Therapie werden von der hiesigen Beratungsstelle angezeigt und der Verlauf dokumentiert, so dass weiterführende Maßnahmen und Angebote der ARGE  zielführend durchgeführt werden können.

Die Schulungen der Mitarbeiter soll in regelmäßigen zeitlichen Abständen erfolgen und neben den suchtpräventiven Themen auch Handlungsprozesse beinhalten. Hier ist auf verschiedenen Ebenen und Zuständigkeiten derzeit noch Handlungsbedarf.

 

In Gevelsberg ist die Durchführung und Finanzierung durch die Vereinbarung des Ennepe-Ruhr-Kreises mit der Stadt Gevelsberg geregelt.

Die Durchführung erfolgt durch den Mitarbeiter der Beratungsstelle und beinhaltet wie in Hagen Vermeidung von suchtbedingten Vermittlungshemmnissen und kontinuierliche Beschulung der Mitarbeiter. Auf Grund der Tatsache, dass in der Beratungsstelle Gevelsberg auch die legalen Abhängigkeitsformen behandelt werden, sind die Fallzahlen sehr stark gestiegen; somit ist auch eine intensive Zusammenarbeit zwischen Beratungsstelle und Job Agentur entstanden

Für die Arbeit mit der Jobagentur in Gevelsberg erhält die Stadt Hagen derzeit 15.600 € p.a..

 

Eine weitere Maßnahme zur Kompensation ausfallender Landesmittel ist die erneute vertraglich gebundene Zusammenarbeit zwischen der Stadt Hagen und der Justizvollzugsanstalt Hagen.

Die Beratungsstelle stellt einen Mitarbeiter zu festen Termine in die JVA ab um externe Therapievermittlungen durchzuführen. Vertraglich ist eine wöchentliche Zeit von 6 Stunden vereinbart.

Für die Arbeit in der JVA erhält die Stadt Hagen zur Zeit befristet bis zum 31.12 07 7.280 € .

Unter Kostengesichtspunkten ist der ausfallende Landeszuschuss von 20.500 € durch die dargestellten Maßnahmen vollständig kompensiert.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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24.10.2007 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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30.10.2007 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der vorliegende Erfahrungsbericht wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Sozialausschuss begrüßt die Zusammenarbeit der ARGE mit der

Drogenberatung und der Haftentlassenenhilfe und regt an, über die Schulungen der Mitarbeiter der ARGE strukturelle Vereinbarungen abzuschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

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21.11.2007 - Jugendhilfeausschuss - vertagt