Beschlussvorlage - 0462/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzielle Förderung der Schwangerschaftsberatungs- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB53 - Gesundheit und Verbraucherschutz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Vorberatung
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24.05.2007
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30.10.2007
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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31.05.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, Zuschussverträge mit den Trägern der Schwangerschaftsberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung ab 01.01.2009 mit den in der Verwaltungsvorlage genannten Zuschussbeträgen unter Berücksichtigung einer eventuellen Kürzung des Gesamtzuschusses abzuschließen. Die Einrichtung donum vitae Regionalverband Paderborn erhält für die Jahre 2007 und 2008 einen einmaligen Zuschuss von 2.500,00 € pro Jahr.
Sachverhalt
Entfällt.
In Hagen arbeiten zur Zeit folgende
Schwangerschaftsberatungsstelle und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen:
1. Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Hagen-Märkischer Kreis,
2. Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle der evangelischen Kirche, Kirchenkreis Hagen,
3. Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle von donum vitae, Regionalverband Paderborn,
4. Schwangerschaftsberatungsstelle des Sozialdienstes Katholischer Frauen.
Von diesen führen die drei ersten Einrichtungen Schwangerschaftsberatungen und Schwangerschaftskonfliktberatungen durch. Sie erteilen Bescheinigungen für den legalen Abbruch von Schwangerschaft nach den gesetzlichen Vorschriften. Die unter 4. genannte Einrichtung führt ausschließlich Schwangerschaftsberatungen durch. Als Einrichtung der katholischen Kirche erteilt sie keine Bescheinigungen zum Abbruch von Schwangerschaften.
Von diesen Beratungsstellen, die alle eine Landesförderung für den Betrieb ihrer Einrichtungen erhalten, hat die Stadt Hagen – Gesundheitsamt in den letzten Jahren (angegeben von 2002 bis 2006) bisher folgende Einrichtungen mit jährlich folgenden Mitteln gefördert:
Beratungsstelle der AWO: 23.256,00 €
Beratungsstelle der evangelischen Kirche: 3.074,00 €
Gesamtförderung: 26.330,00 €
Donum vitae und der Sozialdienst Katholischer Frauen erhielten und erhalten von der Stadt keine finanzielle Förderung für den Betrieb ihrer Einrichtung in Hagen.
Donum vitae hat in den vergangenen Jahren unter Hinweis auf die bestehende städtische Förderung eine Beteiligung an dieser Förderung eingefordert. Finanzmittel an donum vitae wurden bisher mündlich unter Hinweis auf die schlechte Haushaltslage der Stadt abgelehnt.
Zuletzt reichte donum vitae ein ausführliches Rechtsgutachten zur Ungleichbehandlung der eigenen Einrichtung bei der kommunalen Förderung ein. Dieses juristische Gutachten wurde dem städtischen Rechtsamt zur Prüfung übergeben. Beide Rechtsgutachten, das Rechtsgutachten von donum vitae und das erstellte Rechtsgutachten der Stadt, kommen zu folgendem übereinstimmenden Ergebnis: Es ist der Stadt freigestellt, Zuschüsse für diesen Zweck zu zahlen. Falls sie aber Zuschüsse gewährt, sind alle Betreiber solcher Einrichtungen in Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes (Artikel 3 Grundgesetz) nach für alle gleich geltenden Zuschusskriterien zu fördern. Ein genereller Ausschluss von donum vitae bei der Zuschussgewährung ist daher rechtswidrig. Die Zuschusskriterien, die für andere Einrichtungen gelten, sind auch bei donum vitae anzuwenden.
Somit ist die Zuschussgewährung für die Schwangerschaftsberatungs- und -konfliktberatungsstellen in Hagen neu zu ordnen.
Dabei ist davon auszugehen, dass aufgrund der bekannten katastrophalen Haushalts- und Finanzlage der Stadt eine Erhöhung des derzeit gezahlten jährlichen Gesamtförderungsbetrages von 26.330,00 € nicht in Frage kommen kann. Aufgrund der Notwendigkeit von Haushaltskonsolidierung auch im Zuschussbereich ist nicht auszuschließen, dass sich dieser Gesamtzuschuss für diese Aufgabe weiter verringern wird. Für die weitere Berechnung wird der derzeitige von der Stadt gezahlte Gesamtzuschuss in Höhe von 26.330,00 € zugrundegelegt; spätere Kürzungen müssten dann entsprechend bei den zu zahlenden Zuschüssen an die einzelnen Einrichtungen berücksichtigt werden.
Als sachlich geeigneter Verteilungsschlüssel wird das Verhältnis der jeweiligen Landesförderung der Einrichtungen untereinander angesehen.
Das Land NRW gewährte für die in Frage kommenden Einrichtungen 2006 folgende Zuschüsse:
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Einrichtung |
Landeszuschuss |
Landeszuschuss in % zur Gesamtförderung |
sich ergebender Zuschuss der Stadt |
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AWO |
131.763,00 € |
34,3 % |
9.031,00 € |
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ev. Kirche |
109.166,00 € |
28,4 % |
7.478,00 € |
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donum vitae |
72.363,00 € |
18,8 % |
4.950,00 € |
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Sozialdienst |
71.240,00 € |
18,5 % |
4.871,00 € |
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384.532,00 € |
100 % |
26.330,00 € |
Zur Umsetzung dieser neu festgesetzten Zuschüsse ist zunächst
das Auslaufen des derzeitigen Zuschussvertrages mit der evangelischen Kirche
zum 01.01.2009 abzuwarten. Ebenfalls für diesen Zeitpunkt ist der bestehende
Zuschussvertrag mit der Arbeiterwohlfahrt zu kündigen. Mit Wirkung vom
01.01.2009 sind neue Zuschussverträge mit den vier beteiligten Trägern
abzuschließen. Hierbei sind die vorstehend genannten Zuschussbeträge (unter
Berücksichtigung einer eventeullen Kürzung des Gesamtzuschusses wegen
Haushaltskonsolidierung) zugrunde zu
legen. Für die Übergangszeit 2007 und 2008 sollte donum vitae einen
Überbrückungszuschuss von 2.500,00 € pro Jahr erhalten.
