Mitteilung - 0898/2007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Verwaltung liegt o.g. Antrag vor, Baugesuchskonferenz vom 27.9.07.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt.

Es liegt des weiteren im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 3/87 (433) Nordumgehung Haspe Teil 2 zwischen Tillmannsstraße und Preußerstraße u.a. mit der Festsetzung : GE (Gewerbegebiet).

 

In der Baugesuchskonferenz vom 27.9.07 wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens zu beantragen:

  • Befreiung für die Anlegung von Stellplätzen auf  einer nicht überbaubaren Grundstücksfläche
  • Befreiung und Überbauung der Belastungsfläche auf dem nördlichen Grundstücksteil  (Der Kanal wird stillgelegt, die Gashochdruckleitung kann bei Kostenübernahme durch den Bauherrn verlegt werden)
  • Befreiung für die Nutzung als Fachgroßhandel mit Büro- und Ausstellungsräumen (später eventuell Einzelhandelsbereich nur für technische Heizungs- und Sanitärartikel)

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.10.2007 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe nimmt die Bauanfrage und den Vorbescheid zur Errichtung eines Abhollagers und Umnutzung von Büroräumen im Erdgeschoss zu Ausstellungsräumen auf dem Grundstück Preußerstr. 8 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0