Mitteilung - 0878/2007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Verwaltung liegt o.g. Antrag vor, Baugesuchskonferenz vom 27.9.2007.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt.

Es ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i. S. MI (Mischgebiet) zu beurteilen.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem  Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt. In einem Mischgebiet sind Gewerbebetriebe zulässig, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

 

Anmerkungen:

  • Eine Abstimmung bzgl. der Bepflanzung des Parkplatzes mit Bäumen mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung (Fachgruppe Grünordnungsplanung) erfolgt noch.
  • Nördlich des Baugrundstückes wurde bereits die Errichtung einer Kfz-Werkstatt beantragt.
  • Die Zufa

 

 

Die Bezirksvertretung Haspe nimmt diesen Bauantrag zustimmend zur Kenntnis.

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.10.2007 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0