Beschlussvorlage - 0905/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss des städtebaulichen Vertrages "Im Spieck" (ehem. EGA) gemäß § 11 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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09.10.2007
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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17.10.2007
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der
Erschließung der ehemaligen EGA-Fläche in Hohenlimburg mit der Firma Ten Brinke
Projektentwicklung GmbH & Co. KG einen städtebaulichen Vertrag nach § 11
BauGB über die Herstellung der erforderlichen Erschließungsanlagen abzuschließen.
Sämtliche Kosten der Erschließung übernimmt der Investor.
Über die vom Investor aufzubringenden Kosten ist
eine Sicherheit in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen
Bankbürgschaft zu verlangen.
Realisierungszeitpunkt: 1 Monat nach Beschlussfassung.
Sachverhalt
Begründung
Der Investor
beabsichtigt, auf dem Betriebsgelände des ehemaligen Gewerbebetriebes EGA
sowohl Einzelhandel als auch Wohnbebauung zu realisieren. Die Erschließung der
Einzelhandelsfläche erfolgt über eine öffentliche Zufahrt von der
Lindenbergstraße aus. Die Erschließung der Wohnbebauung erfolgt über die Straße
„Im Spieck“.
Der
Vertrag enthält im Wesentlichen folgende Verpflichtungen des Investors:
a)
Ausbau der öffentlichen Erschließungs- und Stellplatzanlage Möllerstraße /
Lindenbergstraße.
b)
Erhalt der vorhandenen Eiche auf der Stellplatzanlage.
c)
Umsetzung der Telefonzellen.
d)
Abschluss eines Sanierungsvertrages mit der Stadt.
e)
Abschluss eines Kanalbauvertrages mit der SEH.
Die Fahrgasse der
Stellplatzanlage wird mit grauem
Betonsteinpflaster (10x20x8), die
Parkflächen mit anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster (10x20x8) gepflastert.
Der Gehwegbereich wird mit Gehwegplatten
aus Basalt (40x40x5) hergestellt. Die Stellplatzanlage wird mit fünf neu zu
pflanzenden Bäumen gestaltet. Die bereits vorhandene Eiche bleibt erhalten und
ist während der Baumaßnahme besonders zu schützen.
Die Kosten für die Maßnahmen
werden vom Investor übernommen. Zur Absicherung der Kosten hinterlegt der
Investor eine unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaft. Der Stadt
Hagen entstehen keine Kosten.
Um die Realisierung des
Vorhabens zu ermöglichen, empfiehlt die Verwaltung, mit der Firma Ten Brinke
Projektentwicklung GmbH & Co. KG einen städtebaulichen Vertrag nach § 11
BauGB abzuschließen. Der Vertrag dient auch der Realisierung des Bebauungsplanverfahrens
Nr. 10/02 (551) – Im Spieck -.
Der Vertragsentwurf und ein
Lageplan sind als Anlage beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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713,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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77 kB
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