Beschlussvorlage - 0905/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung der ehemaligen EGA-Fläche in Hohenlimburg mit der Firma Ten Brinke Projektentwicklung GmbH & Co. KG einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB über die Herstellung der erforderlichen Erschließungsanlagen abzuschließen.

 

Sämtliche Kosten der Erschließung übernimmt der Investor.

 

Über die vom Investor aufzubringenden Kosten ist eine Sicherheit in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu verlangen.

 

Realisierungszeitpunkt: 1 Monat nach Beschlussfassung.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Investor beabsichtigt, auf dem Betriebsgelände des ehemaligen Gewerbebetriebes EGA sowohl Einzelhandel als auch Wohnbebauung zu realisieren. Die Erschließung der Einzelhandelsfläche erfolgt über eine öffentliche Zufahrt von der Lindenbergstraße aus. Die Erschließung der Wohnbebauung erfolgt über die Straße „Im Spieck“. 

 

 
Der Vertrag enthält im Wesentlichen folgende Verpflichtungen des Investors:

 

a)     Ausbau der öffentlichen Erschließungs- und Stellplatzanlage Möllerstraße / Lindenbergstraße.

b)     Erhalt der vorhandenen Eiche auf der Stellplatzanlage.

c)      Umsetzung der Telefonzellen.

d)     Abschluss eines Sanierungsvertrages mit der Stadt.

e)     Abschluss eines Kanalbauvertrages mit der SEH.

 

Die Fahrgasse der Stellplatzanlage wird mit grauem Betonsteinpflaster (10x20x8), die  Parkflächen mit anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster (10x20x8) gepflastert. Der Gehwegbereich wird mit Gehwegplatten aus Basalt (40x40x5) hergestellt. Die Stellplatzanlage wird mit fünf neu zu pflanzenden Bäumen gestaltet. Die bereits vorhandene Eiche bleibt erhalten und ist während der Baumaßnahme besonders zu schützen.

 

Die Kosten für die Maßnahmen werden vom Investor übernommen. Zur Absicherung der Kosten hinterlegt der Investor eine unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaft. Der Stadt Hagen entstehen keine Kosten.

 

Um die Realisierung des Vorhabens zu ermöglichen, empfiehlt die Verwaltung, mit der Firma Ten Brinke Projektentwicklung GmbH & Co. KG einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB abzuschließen. Der Vertrag dient auch der Realisierung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 10/02 (551) – Im Spieck -.

 

Der Vertragsentwurf und ein Lageplan sind als Anlage beigefügt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

09.10.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

17.10.2007 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen