Beschlussvorlage - 0888/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss der GWH nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die GWH folgt dem Beschluss des Betriebsausschusses GWH vom 4.7.2007 und stellt einen Vergleich der unterschiedlichen Auswirkungen  von LBO, DIN 18024-1/ 2 und der Checkliste „Barrierefrei“ bei Anwendung beim Neubau und bei der Umnutzung von öffentlichen  Gebäuden an. Beispielhaft wird die finanzielle Auswirkung für Teilbereiche ermittelt.

 

 

Begründung

 

Der Betriebsausschuss GWH fasst folgenden Beschluss: Die  GWH wird beauftragt zu prüfen, welche der in der in der Vorlage „ Barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen Bereich“, Drucksache Nr. 0572/2006 beigefügte Checkliste „Bauen für alle –barrierefrei“ formulierten Vorschläge bereits in der LBO NW und den einschlägigen DIN-Vorschriften fixiert sind.

 

Die Ermittlung der Übereinstimmung soll dazu dienen festzustellen, in welchen Bereichen die Checkliste von den einschlägigen Vorschriften abweicht / über diese hinausgeht.

 

NRW hat eine gesetzliche Regelung zur barrierefreien Erschließung öffentlicher Bauten  im § 55 der BauONRW getroffen. Sie gilt für Neubauten und Änderungen bzw. Nutzungsänderungen, nicht für den unveränderten Bestand. Sie bezieht sich ausdrücklich auch auf alte Menschen und Personen mit Kleinkindern.

 

Die BauONRW beschränkt sich mit wenigen Ausnahmen auf allgemeine Forderungen nach Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden (siehe § 55. 9). Die DIN 18024-1/2 setzt diese allgemeinen Forderungen in konkrete Planungsdaten um.

 

Der Arbeitskreis der Behindertenkoordinatoren und Behindertenbeauftragten NRW hat eine Checkliste für barrierefreies Bauen erstellt auf der Grundlage der DIN 18024-1/2.

Die Verfasser selbst weisen darauf hin, dass die Vorstellungen der Broschüre in ausge-suchten Bereichen über die DIN hinausgehen. Das Ziel der Broschüre soll sein, für ein barrierefreies, menschengerechtes Planen und Bauen zu werben.

 

In der nebenstehenden Tabelle (Anlage 1) wurden die Forderungen aus LBO, DIN und der Checkliste gegenübergestellt, die öffentlich zugängliche Gebäude betreffen. Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung müssen unterschiedlichen Behinderungen gleichzeitig gerecht werden. Menschen mit Behinderungen lassen sich in drei Gruppen nach den am häufigsten vorkommenden körperlichen Defekten unterteilen: Gehbehinderte / Rollstuhlfahrer, Sehbehinderte / Blinde, Schwerhörige / Gehörlose.

 

Es ist zu erkennen, dass LBO, DIN und Checkliste unterschiedlich auf die Behinderungen eingehen. In den wenigen differenzierten Forderungen, die die LBO stellt, bezieht sie sich auf Gehbehinderte/ Rollstuhlfahrer. In der DIN werden die anderen beiden Gruppen stärker berücksichtigt.  Die Checkliste berücksichtigt alle drei Gruppen gleichermaßen.

 

Erkennbar ist eine Abstufung im Anforderungsumfang. Zum Beispiel fordert die LBO 1 % behindertengerechte Stellplätze, die DIN 3 % und die Checkliste 5 %. Ein weiteres prägnantes Beispiel: Laut LBO und DIN muss die nutzbare Breite einer Treppe 1,25 m sein und darf maximal 18 Stufen haben, die Checkliste fordert 1,35 m Breite und maximal 15 Stufen in einem Lauf. Die Mindestflurbreite lt. LBO beträgt 1,40 m, die Checkliste fordert 1,50 m, die DIN eine Bewegungsfläche von 1,80 x 1,80 m bei einer Flurlänge von15 m.

 

DIN und Checkliste  beinhalten in hohem Maße Forderungen nach Hilfsmitteln technischer Art wie kraftbetätigte Türen, akustische, taktile und optische Leitsysteme.

 

In den Anlagen 2 bis 5 werden beispielhaft die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen, die über LBO und DIN hinausgehen, dargestellt.

 

Anlage 2: Ein Behindertenstellplatz, 3,50 m breit, kostet (im Zusammenhang mit der Herstellung eines Parkplatzes) bei Erfüllung der gesetzlichen Forderung 3500 €, der DIN 10.500 €, und bei Erfüllung der Forderung der Checkliste 17.500 €.

 

Anlage 3: Die LBO legt die Mindestbreite für Flure mit 1,40 m fest, die Checkliste fordert 1,50 m. Pro Meter Flurlänge ergibt sich bei Anwendung der Checkliste ein finanzieller  Mehraufwand von 120 €, bei einer  Flurlänge von 35 m 4.200 €.

 

Anlage 4: Die nutzbare Breite einer Treppe beträgt laut LBO und DIN 1,25 m. Die Checkliste verlangt 1,35 m. Pro Geschoss (bei zwei erforderlichen Treppenhäusern) vergrößert sich die Fläche um 4,20 m² und damit die Erstellungskosten um 5.040 €.

 

Anlage 5: Die Austattung der Flure ( Rettungswege ) gem. Checkliste mit einem Leitsystem aus Orientierungsleuchten in den Fußleisten und Blitzleuchten als Brandalarmierung für Gehörlose errechnet sich auf 330 € pro lfm Flur.

 

Die innere Erschließung eines öffentlichen Gebäudes mit einer Flurlänge von 35 m und den zwei erforderlichen Treppenhäusern würde sich pro Geschoss um ca. 20.790 € verteuern bei uneingeschränkter Anwendung der Checkliste, wobei nicht die Beschilderung zusätzlich in Brailleschrift berücksichtigt wurde. Der Wunsch nach einem barrierefreien WC (ca 40.000 € ) pro Geschoss bleibt ebenfalls unberücksichtigt.

 

Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden ist gesetzlich geregelt in der LBO, die DIN dagegen ist  keine eingeführte Norm, aber eine anerkannte Regel der Technik. Sie wird vom Bauordnungsamt für die Prüfung von Bauvorhaben, die nach  § 55-3 zu prüfen sind, angewandt. Die Checkliste hat das Ziel, alle Belange der unterschiedlichen Gruppen gleichermaßen zu berücksichtigen. Dies führt zu einem hohen Anspruch an die technische Ausrüstung des Gebäudes.

 

Aus der Sicht der Planer erscheint es sinnvoll, für den Bau öffentlich zugänglicher Gebäude die DIN als Leitpfaden zu empfehlen, da ihre Anwendung übliche Praxis ist.

 

Die Checkliste nicht als verbindlich für alle Planungen zu installieren heißt nicht, dass Anregungen und Forderungen nicht im besonderen Fall aufgenommen und umgesetzt werden. Selbstverständlich werden wie bisher bei städtischen Planungen die Behinderten-Beiräte beteiligt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.10.2007 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft