Beschlussvorlage - 0888/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Barrierefreies Planen und Bauen im kommunalen Hochbau
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Ellen Janssen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Entscheidung
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10.10.2007
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die GWH folgt dem Beschluss
des Betriebsausschusses GWH vom 4.7.2007 und stellt einen Vergleich der
unterschiedlichen Auswirkungen von LBO,
DIN 18024-1/ 2 und der Checkliste „Barrierefrei“ bei Anwendung beim
Neubau und bei der Umnutzung von öffentlichen
Gebäuden an. Beispielhaft wird die finanzielle Auswirkung für Teilbereiche
ermittelt.
Begründung
Der Betriebsausschuss GWH
fasst folgenden Beschluss: Die GWH wird
beauftragt zu prüfen, welche der in der in der Vorlage „ Barrierefreies
Planen und Bauen im öffentlichen Bereich“, Drucksache Nr. 0572/2006
beigefügte Checkliste „Bauen für alle –barrierefrei“
formulierten Vorschläge bereits in der LBO NW und den einschlägigen
DIN-Vorschriften fixiert sind.
Die Ermittlung der
Übereinstimmung soll dazu dienen festzustellen, in welchen Bereichen die
Checkliste von den einschlägigen Vorschriften abweicht / über diese hinausgeht.
NRW hat eine gesetzliche
Regelung zur barrierefreien Erschließung öffentlicher Bauten im § 55 der BauONRW getroffen. Sie gilt für
Neubauten und Änderungen bzw. Nutzungsänderungen, nicht für den unveränderten
Bestand. Sie bezieht sich ausdrücklich auch auf alte Menschen und Personen mit
Kleinkindern.
Die BauONRW beschränkt sich
mit wenigen Ausnahmen auf allgemeine Forderungen nach Barrierefreiheit in
öffentlich zugänglichen Gebäuden (siehe § 55. 9). Die DIN 18024-1/2 setzt diese
allgemeinen Forderungen in konkrete Planungsdaten um.
Der Arbeitskreis der
Behindertenkoordinatoren und Behindertenbeauftragten NRW hat eine Checkliste
für barrierefreies Bauen erstellt auf der Grundlage der DIN 18024-1/2.
Die Verfasser selbst weisen
darauf hin, dass die Vorstellungen der Broschüre in ausge-suchten Bereichen
über die DIN hinausgehen. Das Ziel der Broschüre soll sein, für ein
barrierefreies, menschengerechtes Planen und Bauen zu werben.
In der nebenstehenden Tabelle
(Anlage 1) wurden die Forderungen aus LBO, DIN und der Checkliste
gegenübergestellt, die öffentlich zugängliche Gebäude betreffen. Maßnahmen zur
barrierefreien Gestaltung müssen unterschiedlichen Behinderungen gleichzeitig
gerecht werden. Menschen mit Behinderungen lassen sich in drei Gruppen nach den
am häufigsten vorkommenden körperlichen Defekten unterteilen: Gehbehinderte /
Rollstuhlfahrer, Sehbehinderte / Blinde, Schwerhörige / Gehörlose.
Es ist zu erkennen, dass
LBO, DIN und Checkliste unterschiedlich auf die Behinderungen eingehen. In den
wenigen differenzierten Forderungen, die die LBO stellt, bezieht sie sich auf Gehbehinderte/
Rollstuhlfahrer. In der DIN werden die anderen beiden Gruppen stärker berücksichtigt. Die Checkliste berücksichtigt alle drei
Gruppen gleichermaßen.
Erkennbar ist eine Abstufung
im Anforderungsumfang. Zum Beispiel fordert die LBO 1 % behindertengerechte
Stellplätze, die DIN 3 % und die Checkliste 5 %. Ein weiteres prägnantes Beispiel:
Laut LBO und DIN muss die nutzbare Breite einer Treppe 1,25 m sein und darf maximal
18 Stufen haben, die Checkliste fordert 1,35 m Breite und maximal 15 Stufen in einem
Lauf. Die Mindestflurbreite lt. LBO beträgt 1,40 m, die Checkliste fordert 1,50
m, die DIN eine Bewegungsfläche von 1,80 x 1,80 m bei einer Flurlänge von15 m.
DIN und Checkliste beinhalten in hohem Maße Forderungen nach
Hilfsmitteln technischer Art wie kraftbetätigte Türen, akustische, taktile und
optische Leitsysteme.
In den Anlagen 2 bis 5
werden beispielhaft die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen, die über LBO
und DIN hinausgehen, dargestellt.
Anlage 2:
Ein Behindertenstellplatz, 3,50 m breit, kostet (im Zusammenhang mit der
Herstellung eines Parkplatzes) bei Erfüllung der gesetzlichen Forderung 3500
€, der DIN 10.500 €, und bei Erfüllung der Forderung der Checkliste
17.500 €.
Anlage 3:
Die LBO legt die Mindestbreite für Flure mit 1,40 m fest, die Checkliste
fordert 1,50 m. Pro Meter Flurlänge ergibt sich bei Anwendung der Checkliste
ein finanzieller Mehraufwand von 120
€, bei einer Flurlänge von 35 m
4.200 €.
Anlage 4:
Die nutzbare Breite einer Treppe beträgt laut LBO und DIN 1,25 m. Die
Checkliste verlangt 1,35 m. Pro Geschoss (bei zwei erforderlichen
Treppenhäusern) vergrößert sich die Fläche um 4,20 m² und damit die
Erstellungskosten um 5.040 €.
Anlage 5:
Die Austattung der Flure ( Rettungswege ) gem. Checkliste mit einem Leitsystem
aus Orientierungsleuchten in den Fußleisten und Blitzleuchten als
Brandalarmierung für Gehörlose errechnet sich auf 330 € pro lfm Flur.
Die innere
Erschließung eines öffentlichen Gebäudes mit einer Flurlänge von 35 m und den
zwei erforderlichen Treppenhäusern würde sich pro Geschoss um ca. 20.790 €
verteuern bei uneingeschränkter Anwendung der Checkliste, wobei nicht die
Beschilderung zusätzlich in Brailleschrift berücksichtigt wurde. Der Wunsch
nach einem barrierefreien WC (ca 40.000 € ) pro Geschoss bleibt ebenfalls
unberücksichtigt.
Barrierefreiheit in
öffentlich zugänglichen Gebäuden ist gesetzlich geregelt in der LBO, die DIN
dagegen ist keine eingeführte Norm, aber
eine anerkannte Regel der Technik. Sie wird vom Bauordnungsamt für die Prüfung von
Bauvorhaben, die nach § 55-3 zu prüfen
sind, angewandt. Die Checkliste hat das Ziel, alle Belange der
unterschiedlichen Gruppen gleichermaßen zu berücksichtigen. Dies führt zu einem
hohen Anspruch an die technische Ausrüstung des Gebäudes.
Aus der Sicht der Planer
erscheint es sinnvoll, für den Bau öffentlich zugänglicher Gebäude die DIN als
Leitpfaden zu empfehlen, da ihre Anwendung übliche Praxis ist.
Die Checkliste nicht als
verbindlich für alle Planungen zu installieren heißt nicht, dass Anregungen und
Forderungen nicht im besonderen Fall aufgenommen und umgesetzt werden.
Selbstverständlich werden wie bisher bei städtischen Planungen die Behinderten-Beiräte
beteiligt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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600,6 kB
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