Beschlussvorlage - 0847/2007

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

  1. Die Stadt Hagen nimmt für die  Schuljahre 2007/2008 und 2008/2009 am Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ im  Bereich der Offenen Ganztagsschulen teil.

 

  1. Das Angebot des Mittagstisches wird -soweit möglich- umfassend durch die Kooperationspartner durchgeführt.

 

  1. Für den  städtischen Eigenanteil werden pro Schuljahr maximal 100.000 € aus der Sparkassenspende zur Verfügung gestellt. 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

Der Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ ist am 15.08.07 in Kraft getreten und soll zunächst für einen Zeitraum von 2 Jahren (01.08.07 bis 31.07.09) ein Instrument zur Unterstützung bedürftiger Familien bei den Kosten für das Mittagessen in der Ganztagschule sein.

 

Der Erlass sieht als finanzielle Förderung bei der Mittagsverpflegung folgende Kostenverteilung -pro bedürftigem Kind und Mahlzeit- in Höhe von 2,50 Euro pro Schultag (in der Regel 200 Schultage) vor:

 

-         Landesanteil:            1,00 Euro

-         Elternanteil:               1,00 Euro.

-         Kommunaler Anteil: 0,50 Euro

 

Die Kooperationspartner sollen weiterhin für die Durchführung des Mittagstisches umfassend zuständig sein.  Neu hinzu käme die Feststellung der Bedürftigkeit, insoweit eine Aufgabenausweitung für die Kooperationspartner.

 

Die Umsetzung dieses Erlasses ist eine freiwillige Aufgabe. Die Stadt Hagen als HSK- Kommune kann nach ergänzender Information des Ministeriums  trotzdem am Projekt teilnehmen, unter der Maßgabe, dass der Eigenanteil durch Beiträge Dritter (z.B. Spenden, Sponsoring) erbracht wird.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, für die Schuljahre 2007/2008 und 2008/2009 jeweils 100.000 € aus der Sparkassenspende für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen.

Alternative Finanzierungsmöglichkeiten durch Dritte oder Einsparungen in anderen Bereichen sind nicht verfügbar.

 

 

 

 

 

 

 

Begründung

 

Einleitung

Der Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ ist am 15.08.07 in Kraft getreten und soll zunächst für einen Zeitraum von 2 Jahren (01.08.07 bis 31.07.09) ein Instrument zur Unterstützung bedürftiger Familien bei den Kosten für das Mittagessen in der Ganztagschule sein.

Einzelheiten können dem Erlass entnommen werden, der als Anlage beigefügt ist.

 

Die Umsetzung dieses Erlasses ist eine freiwillige Aufgabe.

 

 

Bisherige Regelung

Seit Einführung der Offenen Ganztagsschulen (OGS) im Primarbereich in Hagen wird ein Mittagessen angeboten. Die Kooperationspartner (Träger der Jugendhilfe) sind für die Organisation und Abrechnung des Mittagessens zuständig. Sofern Eltern ihren Beitrag zum Mittagessen nicht bezahlen, ist der Träger im direkten Kontakt vor Ort um einen Ausgleich bemüht.  

Darüber hinaus ist den Kooperationspartner daran gelegen, Kindern, die nicht zum Mittagstisch durch die Erziehungsberechtigten angemeldet sind, ebenfalls eine Mahlzeit anzubieten. Die Zusatzkosten werden teilweise über Spenden, die die Kooperationspartner unmittelbar durch Dritte erhalten, abgedeckt.

 

 

 

Umfang und Höhe der Zuwendung

Der Erlass sieht als finanzielle Förderung bei der Mittagsverpflegung folgende Kostenverteilung -pro bedürftigem Kind und Mahlzeit- in Höhe von 2,50 Euro pro Schultag (in der Regel 200 Schultage) vor:

 

-         Landesanteil:            1,00 Euro

-         Elternanteil:               1,00 Euro.

-         Kommunaler Anteil: 0,50 Euro

 

Die Finanzausstattung des Fonds ist auf 10 Mio. €  pro Schuljahr festgeschrieben. Sollte die Nachfrage der Schulträger insgesamt größer sein, käme es zu einer anteiligen Reduzierung der Fördersumme.

 

 

 

 

Umsetzung des Erlasses in Hagen

Die Kooperationspartner sollen weiterhin für die Durchführung des Mittagstisches umfassend zuständig sein.  Diese Aufgabe beinhaltet –wie bisher-  die Organisation und Abrechnung des Mittagessens. Neu hinzu käme die Feststellung der Bedürftigkeit, die in einem „schlanken Verfahren“ mittels Vordruck und Listen im Zusammenwirken mit der jeweiligen Schule erfolgen soll.

 

Die Stadt Hagen beantragt dazu die Fördermittel (1 € pro Mahlzeit / Kind) und leitet diese nach Erhalt an die Kooperationspartner weiter.

Zudem erhält der Kooperationspartner den Eigenanteil der Stadt Hagen (0,50 €  Mahlzeit / Kind).

Der Elternbeitrag (1 € pro Mahlzeit / Kind) wird unmittelbar vom Kooperationspartner erhoben.  Obwohl die Teilnahme am Mittagstisch für die Erziehungsberechtigen eine häusliche Ersparnis bedeutet, gehen die Kooperationspartner nach den bisherigen Erfahrungen davon aus, dass der Elternanteil nicht in allen Fällen erbracht werden wird.

Diese Vorgehensweise wurde vorab mit den Kooperationspartnern bereits erörtert.   

 

Einnahmeausfälle der Kooperationspartner können nicht zusätzlich durch den Schulträger übernommen werden.

 

 

 

Finanzierung des städtischen Eigenanteils

Ca. 2000 Kinder nehmen an dem Angebot der OGS teil. Nach den bisherigen Erfahrungen zahlen davon ca. 48 % der Eltern aufgrund ihres geringen Jahreseinkommens (bis 15.000 Euro) keinen Elternbeitrag (ohne Mittagessen).

In dieser Beitragsgruppe sind allerdings auch Nichtzahler auf Grund der Geschwisterregelung enthalten, die zum Teil nicht zu den Anspruchsberechtigten gehören. Andererseits sind Empfänger des Kindergeldzuschlages mit festgesetztem Elternbeitrag zusätzlich einzubeziehen. Hierzu liegen derzeit keine Daten vor.

Für die weitere fiktive Berechnung wird davon ausgegangen, dass 48 % der Eltern im Hinblick auf das Mittagessen bedürftig sein werden.

 

Daraus wird folgender maximaler Eigenanteil für die Stadt Hagen berechnet:

 

Anzahl bedürftiger Kinder

Eigenanteil der Stadt Hagen

(0,50 Euro pro Kind pro Schultag)

1

100,00 Euro

960 (48 %)

96.000,00 Euro

 

Wie bereits erwähnt, handelt es sich grundsätzlich um eine freiwillige Finanzleistung des Schulträgers. Die Stadt Hagen als HSK- Kommune kann nach ergänzender Information des Ministeriums  trotzdem am Projekt teilnehmen, unter der Maßgabe, dass der Eigenanteil durch Beiträge Dritter (z.B. Spenden, Sponsoring) erbracht wird.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, für die Schuljahre 2007/2008 und 2008/2009 jeweils 100.000 € aus der Sparkassenspende für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen.

Alternative Finanzierungsmöglichkeiten durch Dritte oder Einsparungen in anderen Bereichen sind nicht verfügbar.

 

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die städtische Förderung aus Spendenmittel wird daher auf diesen Kofinanzierungsanteil begrenzt.   

 

 

 

 

Fazit 

Ziele der Landesförderung sind, bedürftigen Kindern eine Teilnahme am Mittagessen zu ermöglichen, diese an eine gesunde Ernährung heranzuführen und zudem ein angemessenes Sozialverhalten beim Mittagessen zu vermitteln.

Diese Inhalte werden bereits jetzt schon von den engagierten Kooperationspartnern beim Mittagessen im Rahmen vorhandener Möglichkeiten umgesetzt.

Durch die Inanspruchnahme der Fördermittel wird die Durchführung des Mittagstisches auf eine verlässliche Finanzbasis gestellt, wonach grundsätzlich die Teilnahme aller bedürftigen  Kinder am Mittagstisch gesichert ist.

Gleichzeitig bedeutet dies für den Schulträger im Rahmen des Eigenanteils eine zusätzliche finanzielle Verpflichtung.

Die Durchführung des Programms bedeutet für die Kooperationspartner, Schulen und Mitarbeiter bei der Schulverwaltung einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der mangels Erfahrungen noch nicht quantifiziert werden kann.

Die Verwaltung wird zum Ende des Jahres 2007 erste Erfahrungen auswerten.   Bis dahin wird davon ausgegangen, dass diese Aufgabe durch Leistungsverdichtung mit dem vorhandenen Personal administriert werden kann.

Der Erlass ist  bis 31.07.2009 befristet.  Sofern  das finanzielle Engagement des Landes nicht fortgeführt wird, wäre eine höhere finanzielle Belastung der Stadt Hagen im Anschluss wahrscheinlich.

 

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

 

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

 

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

 

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

 

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

 

 EUR

 

 Sachkosten

 

 EUR

 

 Personalkosten

 

 

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/ Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil:

 

 

 

 

 

 

 


 



4. Finanzierung

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/ Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 



 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitions-

 

 

programm vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

 

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

 

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

 

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

 

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil:

 

 

 

 

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

 

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

 

           

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

12.09.2007 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

19.09.2007 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.10.2007 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen