Beschlussvorlage - 0827/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 5/68 - Verkehrsfläche der Emster Straße (K4409) - Teilabschnitt von der Karl-Ernst-Osthaus-Straße bis zur Cunostraße/"Bergruthe" , 1. Änderung gemäß §13 BauGBhier: a) Anpassung der Plangebietsgrenzeb) Einleitung der vereinfachten Änderung gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)c) Beschluss über den Verzicht auf die Bürgerbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB d) Beschluss über die Bürger-/Behörden-/TöB Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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18.09.2007
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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09.10.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.10.2007
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Beschlussvorschlag
a)
Im westlichen Kreuzungsbereich der Karl-Ernst-Osthausstraße / Emster Straße in Höhe der Häuser Emster Straße 72 a und b wird das Plangebiet um den tatsächlichen Ausbau der Verkehrsfläche erweitert.
b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des vereinfachten Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/68 - Verkehrsfläche der Emster Straße (K4409) - Teilabschnitt von der Karl-Ernst-Osthaus-Straße bis zur Cunostraße/"Bergruthe", gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der z. Z. gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes, sowie die Erweitung im nordwestlichen Plangebiet.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
c)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die Bürgerbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
d)
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 5/68 - Verkehrsfläche der Emster Straße (K4409) - Teilabschnitt von der Karl-Ernst-Osthaus-Straße bis zur Cunostraße/"Bergruthe", die vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB, einschließlich der Begründung vom 03.09.2007 die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.
Von einer Umweltprüfung wird gemäß §13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Der Satzungsbeschluss ist im Jahr 2008 zu erwarten.
Sachverhalt
Kurzfassung entfällt.
Der Bebauungsplan Nr. 5/68 - Verkehrsfläche der Emster Straße (K4409) -
Teilabschnitt von der Karl-Ernst-Osthaus-Straße bis zur
Cunostraße/"Bergruthe" wurde am 25.01.1973 rechtskräftig. Ziel des
Bebauungsplanes war es, den bereits vorhanden, eingleisige Straßenbahntrasse
auf zwei Gleisstrecken mit einem eigenen Bahnkörper auszubauen. Die Emster
Straße sollte auf eine Breite von 18.50 m ausgebaut werden.
Im Jahre 1976/1977 wurde der Straßenbahnbetrieb
in Hagen eingestellt.
In den Jahren 1996 – 2002 wurde die Emster Straße ausgebaut.
Die erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnung der Verkehrsanlage bedarf gesicherter planungsrechtlicher Festsetzungen.
Der Bebauungsplan, der für den Ausbau der Emster Straße seinerzeit erstellt wurde, soll dem tatsächlichen Ausbau angepasst werden. Die Festsetzung "Straßenbahn" (Verkehrsmittel auf besonderem Bahnkörper) ist funktionslos geworden. Im nördlichen Bereich des Straßenabschnittes wurde die Lage der Verkehrsfläche verändert.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes hat sich das Leitbild nicht verändert. Der planerische Grundgedanke, in der Hauptsache eine Verkehrsfläche, bleibt erhalten und so sind die Grundzüge der Planung von der Änderung nicht berührt. Aus diesem Grund wurde hier das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB gewählt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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19,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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343,8 kB
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