Beschlussvorlage - 0720/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauunterhaltungsmaßnahmen 2008 im Bereich Jugend und Soziales, Bezirk Haspe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Ellen Janssen
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; FB55 - Jugend und Soziales; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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12.09.2007
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Sachverhalt
Am 26.06.2007 hat die Gebäudewirtschaft Hagen mit Vertretern der
Bezirksvertretung Haspe die Bereisung der Kinder- und Jugendeinrichtungen für
das Wirtschaftsjahr 2008 im Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung
durchgeführt.
Ziel der Bereisung war es, für die einzelnen Objekte Maßnahmen der
Instandhaltung für das Wirtschaftsjahr 2008 zu besprechen und abzustimmen.
Das Ergebnis der Bereisung ist in einem objektbezogenen Protokoll
zusammengefasst. Soweit erforderlich, sind die entsprechenden Beschlussvorschläge
der Verwaltung eingearbeitet.
Bei der Bereisung wurden im derzeitigen Übergangswohnheim Voerder Str. 33
die Pläne für eine künftige Nutzung des Heimes als Familien-Zentrum
vorgestellt. Näheres zu diesen Planungen wird in einem eigenen Tagesordnungspunkt
durch den Fachbereich Jugend und Soziales vorgestellt.
Die Zuordnung der
Mittel der „Allgemeinen Bauunterhaltung“ erfolgt unter der
Voraussetzung, dass die für den Wirtschaftsplan 2008 der GWH vorgesehenen städtischen
Haushaltsmittel zumindest in der Höhe zur Verfügung stehen, wie es für 2007 der
Fall war.
1.
Mittel zur
laufenden Instandhaltung aller städtischen Immobilien in Höhe von rd. 5 Mio.
Euro,
2.
Mittel für
alle nutzerspezifischen baulichen Maßnahmen in Höhe von 0,5 Mio. Euro.
Insofern stehen Mittelzuordnung und geplante Terminleiste unter dem
Vorbehalt des Ratsbeschlusses zum Wirtschaftsplan der GWH für 2008.
Um eine nachvollziehbare Verwendung dieser Mittel sicherzustellen, wird
für jedes Objekt ein bestimmter Betrag eingeplant, der sich nach der Größe des
Objektes, seinem Alter und allgemein baulichen Zustand sowie seiner Nutzung
aufgrund von Erfahrungswerten bemisst.
Da die Mittelbereitstellung bereits seit Jahren nicht den tatsächlichen
Bedarf abdeckt, muss die Zuordnung der Mittel konkret so erfolgen, dass die
jeweils dringendsten Maßnahmen zur Instandhaltung erledigt werden können.
Von diesem Betrag werden wiederum vorab Mittel geblockt, die notwendig
sind, um alle gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Verpflichtungen zur
Inspektion und Wartung der Immobilie abzudecken, wie z. B. die vorgeschriebenen
Prüfungen von Aufzügen, Feuerlöschern und kraftbetätigten Türen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17,2 kB
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2
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17,2 kB
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(wie Dokument)
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17,1 kB
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(wie Dokument)
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18 kB
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(wie Dokument)
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16,9 kB
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6
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(wie Dokument)
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17,4 kB
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7
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(wie Dokument)
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17,7 kB
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