Mitteilung - 0623/2007

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt o.g. Anfrage vor, Baugesuchskonferenz vom 19.7.07.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Es liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 4/69 –Felsental- mit der Festsetzung : WA –allgemeines Wohngebiet  und

nicht überbaubare Grundstücksfläche.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

·        Der Bebauungsplan ist seit dem 1.11.1973 rechtsverbindlich.

·        Nordwestlich des Baugrundstückes setzt der Bebauungsplan Geschosswohnungsbau bis zu 22 Geschossen fest. Realisiert wurden Einfamilienhäusern in Terrassenbauweise (zur Straße eingeschossig).

·        Südöstlich des Baugrundstückes setzt der Bebauungsplan u.a. eine Zweigeschossigkeit fest. Dieses wurde auch so realisiert.

·        Damit handelt es sich bei dem Baugrundstück um eine sogenannte „Baulücke“, allerdings in einem Bebauungsplangebiet.

·        Die Erschließung ist gesichert.

·        Der Erhalt eines 25m breiten Waldsaumstreifens auf dem südwestlichen Grundstücksteil, in dem weder Nebenanlagen noch Aufschüttungen jeder Art und Höhe erlaubt sind, soll durch Auflage in die Baugenehmigung aufgenommen werden.

·        Der Eigentümer des Baugrundstückes ist auch Eigentümer des Flurstückes 398. (Baulasteintragung zur Sicherung der Abstandfläche erforderlich)

·        Die Zustimmungen der Eigentümer der Flurstücke 328, 329 und 396, 397 sind  einzuholen.

 

 

 


 
(Auf diesen Text klicken und überschreiben: Hier bitte eine Begründung zur Vorlage eintragen. Bitte auch Seite 1 "Kurzfassung" bearbeiten. )

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

21.08.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen