Mitteilung - 0623/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes mit 2 Vollgeschossen, Unter- und Dachgeschoss und sechs Wohneinheiten auf dem Grundstück Am Waldesrand 48Gemarkung Hagen, Flur 6, Flurstück 400AZ: 1/63/0067/07
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Anhörung
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21.08.2007
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Sachverhalt
Der
Verwaltung liegt o.g. Anfrage vor, Baugesuchskonferenz vom 19.7.07.
Zum Planungsrecht:
Das Grundstück ist im
Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Es liegt im Geltungsbereich
des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 4/69 –Felsental- mit der
Festsetzung : WA –allgemeines Wohngebiet
und
nicht überbaubare Grundstücksfläche.
In der o.g.
Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.
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Der Bebauungsplan
ist seit dem 1.11.1973 rechtsverbindlich.
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Nordwestlich des
Baugrundstückes setzt der Bebauungsplan Geschosswohnungsbau bis zu 22
Geschossen fest. Realisiert wurden Einfamilienhäusern in Terrassenbauweise (zur
Straße eingeschossig).
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Südöstlich des
Baugrundstückes setzt der Bebauungsplan u.a. eine Zweigeschossigkeit fest.
Dieses wurde auch so realisiert.
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Damit handelt es
sich bei dem Baugrundstück um eine sogenannte „Baulücke“,
allerdings in einem Bebauungsplangebiet.
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Die Erschließung
ist gesichert.
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Der Erhalt eines
25m breiten Waldsaumstreifens auf dem südwestlichen Grundstücksteil, in dem
weder Nebenanlagen noch Aufschüttungen jeder Art und Höhe erlaubt sind, soll
durch Auflage in die Baugenehmigung aufgenommen werden.
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Der Eigentümer
des Baugrundstückes ist auch Eigentümer des Flurstückes 398. (Baulasteintragung
zur Sicherung der Abstandfläche erforderlich)
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Die Zustimmungen
der Eigentümer der Flurstücke 328, 329 und 396, 397 sind einzuholen.
(Auf diesen
Text klicken und überschreiben: Hier bitte eine Begründung zur Vorlage
eintragen. Bitte auch Seite 1 "Kurzfassung" bearbeiten. )
