Mitteilung - 0734/2007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Verwaltung liegt o.g. Nutzungsänderungsantrag vor, Baugesuchskonferenz vom 9.8.07.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Gemeinbedarf dargestellt.

Es ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i.S. MI (Mischgebiet) zu beurteilen.

 

In der  o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

Die beabsichtigten Nutzungsänderungen sind in einem Mischgebiet zulässig.

(weitere bauliche Veränderungen: Einbau eines Personenaufzugs und Errichtung einer Rampe)


 
(Auf diesen Text klicken und überschreiben: Hier bitte eine Begründung zur Vorlage eintragen. Bitte auch Seite 1 "Kurzfassung" bearbeiten. )

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.08.2007 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen