Beschlussvorlage - 0776/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachentsendung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V. mbH)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.08.2007
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Beschlussvorschlag
1. Für das bisherige Mitglied im Aufsichtsrat der
Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH
(G.I.V. mbH), Herrn Udo Stöcker, schlägt der Rat der Stadt Hagen der
Gesellschafterversammlung der G.I.V. mbH Herrn Klaus Rubis vor.
2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Wege
des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses nach § 48 Abs. 2 GmbH-Gesetz der
Bestellung von Herrn Klaus Rubis zum Mitglied des Aufsichtsrates der G.I.V. mbH
zuzustimmen.
Der Beschluss ist bis zum 15.09.2007 umzusetzen.
Sachverhalt
Kurzfassung entfällt
In der Sitzung des
Rates der Stadt Hagen am 08.11.2004 wurde u. a. Herr Udo Stöcker als Vertreter
der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat der G.I.V. mbH gewählt.
Nach Mitteilung der Fraktion Bürger für Hagen vom
21.08.2007 hat Herr Stöcker sein Mandat im Aufsichtsrat niedergelegt. Daher ist
eine Nachentsendung erforderlich. Auf Vorschlag der Fraktion Bürger für Hagen
soll Herr Klaus Rubis als Mitglied für den Aufsichtsrat neu bestellt werden.
Über die Entsendung von Mitgliedern in den
Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft entscheidet gemäß § 113 Abs. 3 GO NRW
der Rat.
Die Benennung der Mitglieder des Aufsichtsrates
unterliegt gemäß § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Beschlussfassung der
Gesellschafterversammlung der G.I.V. mbH. Die Gesellschafterbeschlüsse werden
in der Regel in der Gesellschafterversammlung gefasst, in der ein Ratsmitglied
als bevollmächtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen vom Rat bestellt wird. Zur
Beschleunigung des Verfahrens wird dem Rat der Stadt Hagen gemäß § 48 Abs. 2
GmbH-Gesetz ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss, d. h. ohne
Gesellschafterversammlung, vorgeschlagen.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen
entsprechenden Beschluss gebeten.

30.08.2007 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Für das bisherige Mitglied im Aufsichtsrat der
Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH
(G.I.V. mbH), Herrn Udo Stöcker, schlägt der Rat der Stadt Hagen der
Gesellschafterversammlung der G.I.V. mbH Herrn Ewald Stroschein vor.
2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Wege
des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses nach § 48 Abs. 2 GmbH-Gesetz der
Bestellung von Herrn Ewald Stroschein
zum Mitglied des Aufsichtsrates der G.I.V. mbH zuzustimmen.
Der Beschluss ist bis zum 15.09.2007 umzusetzen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |