Beschlussvorlage - 0776/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Für das bisherige Mitglied im Aufsichtsrat der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V. mbH), Herrn Udo Stöcker, schlägt der Rat der Stadt Hagen der Gesellschafterversammlung der G.I.V. mbH Herrn Klaus Rubis vor.

 

2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses nach § 48 Abs. 2 GmbH-Gesetz der Bestellung von Herrn Klaus Rubis zum Mitglied des Aufsichtsrates der G.I.V. mbH zuzustimmen.

 

 

 

Der Beschluss ist bis zum 15.09.2007 umzusetzen.

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Sachverhalt

Kurzfassung entfällt


 
In der Sitzung des Rates der Stadt Hagen am 08.11.2004 wurde u. a. Herr Udo Stöcker als Vertreter der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat der G.I.V. mbH gewählt.

 

Nach Mitteilung der Fraktion Bürger für Hagen vom 21.08.2007 hat Herr Stöcker sein Mandat im Aufsichtsrat niedergelegt. Daher ist eine Nachentsendung erforderlich. Auf Vorschlag der Fraktion Bürger für Hagen soll Herr Klaus Rubis als Mitglied für den Aufsichtsrat neu bestellt werden.

 

Über die Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft entscheidet gemäß § 113 Abs. 3 GO NRW der Rat.

 

Die Benennung der Mitglieder des Aufsichtsrates unterliegt gemäß § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der G.I.V. mbH. Die Gesellschafterbeschlüsse werden in der Regel in der Gesellschafterversammlung gefasst, in der ein Ratsmitglied als bevollmächtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen vom Rat bestellt wird. Zur Beschleunigung des Verfahrens wird dem Rat der Stadt Hagen gemäß § 48 Abs. 2 GmbH-Gesetz ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss, d. h. ohne Gesellschafterversammlung, vorgeschlagen.

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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30.08.2007 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Für das bisherige Mitglied im Aufsichtsrat der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V. mbH), Herrn Udo Stöcker, schlägt der Rat der Stadt Hagen der Gesellschafterversammlung der G.I.V. mbH Herrn Ewald Stroschein vor.

 

2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses nach § 48 Abs. 2 GmbH-Gesetz der Bestellung von Herrn Ewald Stroschein zum Mitglied des Aufsichtsrates der G.I.V. mbH zuzustimmen.

 

 

 

Der Beschluss ist bis zum 15.09.2007 umzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen