Beschlussvorlage - 0751/2007

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

 

als stimmberechtigten Vertreter bzw. als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen zu der noch anzuberaumenden außerordentlichen Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mit beschränkter Haftung (HVG) zu entsenden.

 

Er/Sie wird für die Gesellschafterversammlung beauftragt, der Änderung des Gesellschaftsvertrages, wie er dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist, zuzustimmen.

 

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Gesellschaftsvertrag bei der Bezirksregierung Arnsberg anzuzeigen.

 

 

Der Beschluss ist bis zum 30.09.2007 umzusetzen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs GmbH, an der die Stadt Hagen die Alleingesellschafterstellung hat, wird eine noch anzuberaumende außerordentliche Gesellschafterversammlung abhalten. Hierfür ist ein/e Vertreter/in der Stadt Hagen zu benennen.

 

Einziger Tagesordnungspunkt der Versammlung wird die Änderung des Gesellschaftsvertrages sein.

 

Die Details zu den einzelnen Änderungen können der Begründung entnommen werden.

 

 


 
Zu § 2 Gegenstand und Ziele des Unternehmens:

 

Aufgrund der bereits beschlossenen Einbindung der Werkhof gem. GmbH und der Hagener Werk- und Dienstleistungs GmbH in die HVG ist eine Erweiterung des bisherigen Gesellschaftszwecks erforderlich (vgl. § 2 Abs. 1, 5. Spiegelstrich). Gleichzeitig soll im Hinblick auf die beabsichtigte Eingliederung der BSH ebenfalls der Gesellschaftszweck der HVG ergänzt werden (vgl. § 2 Abs. 1, 4. Spiegelstrich).

 

Die Aufgaben gemäß § 2 Abs. 1, 6. Spiegelstrich nimmt die HVG für ihre Beteiligungsgesellschaften bereits derzeit wahr. Sie werden nun textlich aufgenommen. Zur besseren Lesbarkeit werden der Personennahverkehr und die Bäder nun voneinander getrennt (vgl. § 2 Abs. 1, 2. und 3. Spiegelstrich).

 

Absatz 2 ist aufgrund der Vorgaben der Gemeindeordnung NW nach Absprache mit der Bezirksregierung eingefügt worden. Die weiteren Änderungen sind redaktioneller Art.

 

 

Zu § 7 Funktionsbezeichnungen:

 

Die Formulierung dieses Paragraphen wird an die Zielsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes angepasst.

 

 

Zu § 9 Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates:

 

In Absatz 1 erfolgt eine Konkretisierung auf die Konzerngesellschaften, da sich die Anzahl der zugehörigen Gesellschaften zwischenzeitlich erhöht hat.

 

Der Absatz 2 ist aufgrund der Vorgaben der Gemeindeordnung NW nach Absprache mit der Bezirksregierung eingefügt worden. Die weiteren Änderungen sind redaktioneller Art.

 

 

Zu § 13 Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung:

 

Die Einfügung der Ziffer 6 in Absatz 1 sowie die Änderungen in der neuen Ziffer 11 erfolgen aufgrund der Vorgaben der Gemeindeordnung NW nach Absprache mit der Bezirksregierung. Die weiteren Änderungen sind redaktioneller Art.

 

 

Zu § 15 Wirtschaftsplan:

 

Die bestehenden Regelungen in Absatz 1 wurden um die Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung (vgl. § 13) im Sinne eines Beschlusses über „diesen“ (= den Wirtschaftsplan) erweitert.

 

 

Zu § 16 Jahresabschluss, Lagebericht, Prüfung:

 

Absatz 1 wurde um Satz 2 aufgrund der Vorgaben der Gemeindeordnung NW nach Absprache mit der Bezirksregierung ergänzt.

 

 

Zu § 17 Bekanntmachungen:

 

Die Formulierung dieses Paragraphen wurde an die technische Entwicklung angepasst.

 

 

 

 

Die geänderte Fassung des Gesellschaftsvertrages mit Darstellung der vorgenommenen Änderungen (Löschungen sind am rechten Rand vermerkt, Ergänzungen sind unterstrichen) ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Änderungen des Gesellschaftsvertrages wurden mit der Verwaltung (Beteiligungscontrolling, Rechtsamt) abgestimmt. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, den geänderten Gesellschaftsvertrag in der vorliegenden Fassung zu beschließen und den Vertreter/ die Vertreterin der Stadt Hagen in der Gesellschafterversammlung entsprechend zu beauftragen.

 

An der letzten ordentlichen Gesellschafterversammlung der HVG am 18.06.2007 hat Frau Petra Priester-Büdenbender teilgenommen.

 

Nach § 115 Absatz 1 Buchstabe a) GO NW sind Entscheidungen der Gemeinde über eine wesentliche Änderung des Gesellschaftszwecks der Aufsichtsbehörde unverzüglich, spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vollzug, schriftlich anzuzeigen.

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

30.08.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen