Beschlussvorlage - 0748/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW vom 23.07.2007:

 

Herr Arndt Hartmann wird als stimmberechtigter Vertreter der Stadt Hagen in die ordentliche Hauptversammlung 2007 der Südwestfalen Energie und Wasser AG am 6. August 2007 entsandt.

 

Er wird beauftragt,

 

1.      den festgestellten Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 21. Juni 2006 bis 31. Dezember 2006 sowie den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses und den Bericht des Aufsichtsrates entgegenzunehmen,

 

2.      die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses für das Rumpfgeschäftsjahr 2006 zu beschließen,

 

3.      dem Vorstand Entlastung zu erteilen,

 

4.      dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen,

 

5.      den vorgeschlagenen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007 zu wählen,

 

6.      dem Abschluss der Gewinnabführungsverträge zwischen SEWAG und Mark-E Aktiengesellschaft, zwischen SEWAG und SEWAG Netze GmbH sowie zwischen SEWAG und der Stadtwerke Lüdenscheid GmbH zuzustimmen sowie

 

7.      die vorgeschlagenen Personen in den Aufsichtsrat zu wählen.

 

 

Der Beschluss wird zum 31.08.2007 umgesetzt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung entfällt


 
Die ordentliche Hauptversammlung der SEWAG fand am 6. August 2007 statt. Die Hauptversammlung muss gemäß der Satzung der SEWAG mindestens 30 Tage vor dem Tag der Anmeldung zur Hauptversammlung, die nicht später als drei Tage vor der Hauptversammlung (den Tag der Hauptversammlung nicht mitgerechnet) stattfinden muss, einberufen werden. Die Einladung zur Hauptversammlung inklusive der Tagesordnung ist am 02.07.2007 bei der Stadt Hagen eingegangen. Somit konnte die letzte Ratssitzung vor der Sommerpause am 14.06.2007 nicht mehr erreicht werden. Der nächste Haupt- und Finanzausschuss tagte erst am 16.08.2007. Daher war ein Beschluss der äußersten Dringlichkeit durch den Oberbürgermeister und ein Ratsmitglied erforderlich.

 

 

Die Entscheidung der äußersten Dringlichkeit ist der Vorlage Drucksachen-Nr. 0610/2007 zu entnehmen.

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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30.08.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen