Beschlussvorlage - 0693/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.08.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.08.2007
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Beschlussvorschlag
I. Der
Rat der Stadt Hagen entsendet folgende Personen in den Aufsichtsrat der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH:
1. (als
Vertreter der Gemeinde
nach § 113 Abs. 2 GO NRW)
2.
3.
4.
5.
II. Mit
Wirksamwerden der Benennung werden die bisherigen Aufsichtsratsmit- glieder abberufen.
Der Beschluss ist bis zum 31.10.2007 umzusetzen.
Sachverhalt
Kurzfassung entfällt
Der
Anteilskauf- und Abtretungsvertrag, mit dem 49 % der Gesellschaftsanteile an der
Stadtbeleuchtung Hagen GmbH an einen privaten Partner, die Bietergemeinschaft
Stadtlicht Hagen, veräußert wurden, wurde am 02.05.2007 notariell beurkundet.
Nach Inkrafttreten des neuen Gesellschaftsvertrages, der zu seiner Wirksamkeit noch einer zusätzlichen notariellen Beurkundung bedarf, ist auch der Aufsichtsrat neu zu besetzen.
Über die Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft entscheidet gemäß § 113 Abs. 3 GO NRW der Rat.
Da bisher die Stadt Hagen Alleingesellschafterin der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH war, bestand der Aufsichtsrat gemäß § 9 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages aus dem Oberbürgermeister der Stadt Hagen oder einen von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten sowie aus acht vom Rat der Stadt gewählte Personen.
Gemäß § 9 Ziffer 2 und 3 des neuen Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat weiterhin aus 9 Mitgliedern. Mitglieder des Aufsichtsrates sind der Oberbürgermeister der Stadt Hagen oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter, 4 weitere vom Rat entsandte Personen sowie 4 vom privaten Gesellschafter entsandte Personen. Stellvertreter werden nicht bestellt.
Die Benennung der Mitglieder des Aufsichtsrates unterliegt gemäß § 13 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
