Beschlussvorlage - 0674/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 35/62 Teil 1, Änderung des Durchführungsplanes NF 12 Ausschnitt Weidestraße / Wehringhauser Straßehier:Offenlegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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21.08.2007
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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28.08.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.08.2007
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden aufzuhebenden Bebauungsplan Nr.
35/62 Teil 1 „Änderung des Durchführungsplanes Nf 12 Ausschnitt Weidestraße
/ Wehringhauser Straße“ nebst der Begründung vom 29.06.2007 nach § 3 Abs.
2 i.V. mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der z. Zt. gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den aufzuhebenden
Plan mit der Begründung öffentlich auszulegen.
Die Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung
vom 29.06.2007 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand
der Niederschrift.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Schritt für das Aufhebungsverfahren
ist der Satzungsbeschluss Ende 2007 vorgesehen.
Sachverhalt
(Auf diesen Text klicken und überschreiben: Hier bitte
eine Kurzfassung zur Begründung/ zum Sachverhalt eintragen (max. 1 Seite!).
Bitte auch Seite 2 "Begründung" bearbeiten. )
Aufgrund des geringen Umfangs der Begründung wird
auf eine Kurzfassung verzichtet.
Vorlauf
Der Bebauungsplan Nr. 35/62 Teil1 ist seit dem 22.09.1967
rechtsverbindlich.
Durch die Planung des Teilabschnittes
Wehringhauser Straße / VARTA der Bahnhofshinterfahrung sind die Festsetzungen
des Bebauungsplanes hinfällig geworden. Der Bebauungsplan soll deshalb
aufgehoben worden.
Bisherige Verfahrensschritte:
22.03.2007
Ratsbeschluss
zur Einleitung des Verfahrens und Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit
(Drucksachennummer der Vorlage:
0106/2007)
06.03.2007- Vorgezogene Behördenbeteiligung (TÖB)
10.04.2007
Von den angeschriebenen Behörden gingen keine
Anregungen zu der beabsichtigten Aufhebung ein.
Zum
Beschluss
Nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der aufzuhebende
Bebauungsplan sowie die dazugehörige Begründung für einen Monat öffentlich
ausgelegt. Die Öffentlichkeit und die Behörden haben in diesem Zeitraum Gelegenheit,
zu der geplanten Aufhebung eine Stellungnahme abzugeben.
Das Aufhebungsverfahren wird parallel mit
folgenden Verfahren durchgeführt:
- FNP-Teiländerung Nr. 87
Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt
(Drucksachennr.: 0604/2007)
- Bebauungsplanverfahren Nr. 9/00 (527) Bahnhofshinterfahrung 1.
Abschnitt
Wehringhauser Straße – VARTA
(Drucksachennr: 0673/2007)
Die öffentliche Auslegung beider Bebauungspläne
und der FNP-Teiländerung erfolgt deshalb gleichzeitig.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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700 kB
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