Beschlussvorlage - 0674/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden aufzuhebenden Bebauungsplan Nr. 35/62 Teil 1 „Änderung des Durchführungsplanes Nf 12 Ausschnitt Weidestraße / Wehringhauser Straße“ nebst der Begründung vom 29.06.2007 nach § 3 Abs. 2 i.V. mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der z. Zt. gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den aufzuhebenden Plan mit der Begründung öffentlich auszulegen.

Die Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung vom 29.06.2007 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Schritt für das Aufhebungsverfahren ist der Satzungsbeschluss Ende 2007 vorgesehen.

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Sachverhalt

(Auf diesen Text klicken und überschreiben: Hier bitte eine Kurzfassung zur Begründung/ zum Sachverhalt eintragen (max. 1 Seite!). Bitte auch Seite 2 "Begründung" bearbeiten. )

 

 

 

 

 

 

 

 


Aufgrund des geringen Umfangs der Begründung wird auf eine Kurzfassung verzichtet.

 

 

Vorlauf

 

Der Bebauungsplan Nr. 35/62 Teil1 ist seit dem 22.09.1967 rechtsverbindlich.

 
 Durch die Planung des Teilabschnittes Wehringhauser Straße / VARTA der Bahnhofshinterfahrung sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinfällig geworden. Der Bebauungsplan soll deshalb aufgehoben worden.

 

Bisherige Verfahrensschritte:

 

22.03.2007       Ratsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens und Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucksachennummer der Vorlage: 0106/2007)

 

06.03.2007-  Vorgezogene Behördenbeteiligung (TÖB)

10.04.2007   

 

Von den angeschriebenen Behörden gingen keine Anregungen zu der beabsichtigten Aufhebung ein.

 

 

Zum Beschluss

 

Nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der aufzuhebende Bebauungsplan sowie die dazugehörige Begründung für einen Monat öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit und die Behörden haben in diesem Zeitraum Gelegenheit, zu der geplanten Aufhebung eine Stellungnahme abzugeben.

 

Das Aufhebungsverfahren wird parallel mit folgenden Verfahren durchgeführt:

 

  • FNP-Teiländerung Nr. 87

Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt (Drucksachennr.: 0604/2007)

 

  • Bebauungsplanverfahren Nr. 9/00 (527) Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt

Wehringhauser Straße – VARTA (Drucksachennr: 0673/2007)

 

 

Die öffentliche Auslegung beider Bebauungspläne und der FNP-Teiländerung erfolgt deshalb gleichzeitig.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.08.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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28.08.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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30.08.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen