Beschlussvorlage - 0673/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a)   Der Rat der Stadt beschließt den ergänzten Titel des Bebauungsplanes:

“Nr. 9/00 (527) Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt

Wehringhauser Straße - VARTA”

 

b)     Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Plangebietsgrenze.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet beginnt im Westen an der Wehringhauser Straße, bezieht hier den Bereich Dieckstraße mit ein und erstreckt sich südwestlich der Ennepe in einer Breite von ca. 40 m bis zu dem Flurstück 244 der Gemarkung Hagen Flur 25. Ab hier verläuft das Plangebiet in östliche Richtung bis zur Wehringhauser Straße einschließlich des Einmündungsbereiches der Weidestraße. Richtung Westen befindet sich der Geltungsbereich jenseits der Ennepe auf der Dreiecksfläche zwischen der Bahnfläche, der Ennepe und der Weidestraße.

 

 

c)      Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9/00 (527) Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt Wehringhauser Straße – VARTA nebst der Begründung vom 02.08.2007 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der z. Zt. gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den o.g. Bebauungsplan mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich auszulegen.

 

 

Die Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung vom 02.08.2007 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Schritt für das Bebauungsplanverfahren Nr. 9/00 ist der Satzungsbeschluss Ende 2007 vorgesehen.

 

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Sachverhalt

Nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 9/00 (527) Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt  Wehringhauser Straße – VARTA sowie dazugehörige Begründung inkl. Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und damit der Öffentlichkeit und den Behörden zu Stellungnahme vorgestellt.

 


1)  Anlass und städtebauliche Zielsetzung

 

 
Mit der Bahnhofshinterfahrung zwischen dem Stadtteil Wehringhausen und der Eckeseyer Straße wird das Ziel verfolgt, die Innenstadt und Wehrínghausen vom Straßendurchgangsverkehr zu entlasten und die innerstädtischen Verkehrsverhältnisse zu verbessern. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, angrenzende Flächen zu erschließen und entsprechend zu entwickeln.  

 

Die Bahnhofshinterfahrung wird in zwei Abschnitten geplant und entsprechend auch die Förderanträge gestellt. Der erste Abschnitt verläuft von der Dieckstraße bis zu einer neuen Kreuzung (Knoten 2) an der Ennepe. Ab hier ist ein Abzweig zur Wehringhauser Straße / Einmündung Weidestraße vorgesehen. Der zweite Abschnitt setzt sich an der zuvor genannten Kreuzung fort und verläuft bis zu dem Anschluss an die Eckeseyer Straße.

 

 

2)  Bebauungsplan Nr. 9/00 Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt / Vorlauf

 

Daten zum Verfahrensstand:

 

29.03.2001           Ratsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens

28.11.2006          Bürgeranhörung in der Villa Post

06.03.2007 –   Vorgezogene Behördenbeteiligung (TÖB)

10.04.2007

 

In diesem und im letzten Jahr wurde über folgende Vorlagen zur Bahnhofshinterfahrung beraten:

 

·      Bahnhofshinterfahrung, Bericht über den Sachstand         Drucksachennr.: 0527/2006

BV-Mitte 13.06.2007  /  STEA 20.06.2006

 

·      Bahnhofshinterfahrung, Bericht über den Sachstand

2-Knoten-Lösung im Bereich des 1. Bauabschnitts            Drucksachennr.: 0884/2006

STEA 07.11.2006  /  BV-Mitte 05.12.2006  /  STEA 12.12.2006

 

·      Bahnhofshinterfahrung 1. Bauabschnitt                              Drucksachennr.: 0408/2007

(Beschluss für Zuschussantrag)         

STEA 08.05.2007  /  Rat 10.05.2007  

 

 

2a)  Bürgeranhörung

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte am 28.11.2006 in Form einer Bürgeranhörung in den Räumlichkeiten der Villa Post an der Wehringhauser Straße. Folgende Themen wurden von den Bürgern angesprochen und mit den Vertretern der Verwaltung diskutiert:

Altlasten / Lärmvorsorge / Stellplätze für Fa. Hawker / Vorschlag für ein Jugendzentrum und ein Batteriemuseum in den leeren Fabrikhallen / Anlegung von großzügigen Grünflächen / Feinstaubbelastung / verkehrliche Auswirkungen für die Buscheystraße / Zusätzliche Einzelhandelsflächen vor dem Hintergrund des Bevölkerungsrückgangs / Finanzierung

 

Genauere Inhalte können dem Protokoll  der Bürgeranhörung (Anlage der Vorlage) entnommen werden.

 

 

2b)  Vorgezogene Behördenbeteiligung

 

Vor der Behördenbeteiligung wurde am 03.04.2007 ein Abstimmungsgespräch mit den Leitungs- und Versorgungsträgern durchgeführt. In der Zeit vom 06.03.2007 bis zum 10.04.2007 fand dann die vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Im Rahmen dieser Beteiligung gingen 13 Stellungnahmen ein. Mehrere Versorgungsträger sind von der Maßnahme nicht berührt. Von der SEWAG ( ehem. Mark E) und ish NRW erhielt die Verwaltung Stellungnahmen zu bestehenden Leitungen. Das Staatliche Umweltamt und die SIHK erhoben keine Bedenken zur Planung. Anregungen des Polizeipräsidiums, der Ruhrfischereigenossenschaft und der Hagener Straßenbahn wurden verwaltungsintern erörtert.

 

 

3) Teiländerungen des Flächennutzungsplanes

 

Weil der aktuelle Verlauf der geplanten Bahnhofshinterfahrung mit der Darstellung im Flächennutzungsplan nicht übereinstimmt, werden zwei Teiländerungsverfahren durchgeführt. Die beiden Verfahren führen die Titel:

FNP-Teiländerungsverfahren Nr. 87 Bahnhofshinterfahrung 1. Teilabschnitt

FNP-Teiländerungsverfahren Nr. 88 Bahnhofshinterfahrung 2. Teilabschnitt

 

Beide Verfahren werden parallel zu den Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Weitere Informationen zur FNP- Teiländerung Nr. 87 sind der Vorlage Drucksachennummer 0604 / 2007 zu entnehmen.

 

 

4) Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 35/62 (084) Teil 1 “Weidestraße / Wehringhauser Straße”

 

Im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 9/00 besteht für den Einmündungsbereich der Weidestraße in die Wehringhauser Straße der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 35/62 (084) Teil 1 “Weidestraße / Wehringhauser Straße”. Weil die Inhalte dieses Planes nicht mehr aktuell sind, erfolgt ein Aufhebungsverfahren parallel zu dem B-Planverfahren Nr. 9/00 (siehe Vorlage Drucksachen-Nr.0674/2007).

 

 


5) Kosten und Finanzierung / Förderung der Maßnahme

 

Anfang Juni 2007 wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg / Außenstelle Dortmund der Antrag auf Förderung nach dem Gemeinde-Verkehrs-Finanzierungsgesetz für den ersten Abschnitt der Bahnhofshinterfahrung gestellt. In diesem Antrag sind folgende Gesamtkosten der Maßnahme in €  aufgeführt:

 

Gesamtkosten                            19.4 Mio.          zuzügl. 2,3 Mio. zuwendungsfähige Vorsorge für

Beantragte Zuwendung (75 %)    13.4 Mio.                           2. Abschnitt Bahnhofsh. = 21,7 Mio.             

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Eigenmittel der Stadt                   6,0 Mio.  

 

 

Zum Beschlussvorschlag a)

 

Das Verfahren wurde 2001 mit dem Bebauungsplantitel “Nr. 9/00 (527) Wehringhauser Straße - VARTA” eingeleitet. Zur Vereinheitlichung wird der Titel um den Zusatz

“Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt” ergänzt.

 

 

Zum Beschlussvorschlag b)

 

Das Bebauungsplangebiet wird auf die Verkehrsflächen und die begleitenden Grünflächen reduziert, weil auf angrenzenden Flächen bei Bedarf gesonderte Bebauungspläne aufgestellt werden sollen.

 

 

 

 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.08.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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22.08.2007 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.

 

Zusatz des Landschaftsbeirates:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, den avifaunistischen Aspekt bis zur Offenlage nachzuarbeiten und dem Landschaftsbeirat darüber zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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23.08.2007 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

a)   Der Rat der Stadt beschließt den ergänzten Titel des Bebauungsplanes:

“Nr. 9/00 (527) Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt

Wehringhauser Straße - VARTA”

 

b)     Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Plangebietsgrenze.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet beginnt im Westen an der Wehringhauser Straße, bezieht hier den Bereich Dieckstraße mit ein und erstreckt sich südwestlich der Ennepe in einer Breite von ca. 40 m bis zu dem Flurstück 244 der Gemarkung Hagen Flur 25. Ab hier verläuft das Plangebiet in östliche Richtung bis zur Wehringhauser Straße einschließlich des Einmündungsbereiches der Weidestraße. Richtung Westen befindet sich der Geltungsbereich jenseits der Ennepe auf der Dreiecksfläche zwischen der Bahnfläche, der Ennepe und der Weidestraße.

 

 

c)      Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9/00 (527) Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt Wehringhauser Straße – VARTA nebst der Begründung vom 02.08.2007 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der z. Zt. gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den o.g. Bebauungsplan mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich auszulegen.

 

 

Die Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung vom 02.08.2007 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Schritt für das Bebauungsplanverfahren Nr. 9/00 ist der Satzungsbeschluss Ende 2007 vorgesehen.

 

 

Zusatz des Umweltausschusses:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, den avifaunistischen Aspekt zur Offenlage nachzuarbeiten und dem Umweltausschuss darüber zu berichten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Zur Kenntnis genommen

x

 Zusatzbeschluss des Umweltausschusses

 

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28.08.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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30.08.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen