Beschlussvorlage - 0673/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 9/00 (527)Bahnhofshinterfahrung 1. AbschnittWehringhauser Straße - VARTAa) Beschluss über Umbenennung des B-Plantitels b) Beschluss über Änderung der Plangebietsgrenze c) Offenlegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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21.08.2007
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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22.08.2007
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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23.08.2007
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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28.08.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.08.2007
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Beschlussvorschlag
a) Der Rat der Stadt beschließt den ergänzten Titel des Bebauungsplanes:
“Nr. 9/00 (527) Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt
Wehringhauser Straße - VARTA”
b) Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Plangebietsgrenze.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet beginnt im Westen an der Wehringhauser Straße, bezieht hier den Bereich Dieckstraße mit ein und erstreckt sich südwestlich der Ennepe in einer Breite von ca. 40 m bis zu dem Flurstück 244 der Gemarkung Hagen Flur 25. Ab hier verläuft das Plangebiet in östliche Richtung bis zur Wehringhauser Straße einschließlich des Einmündungsbereiches der Weidestraße. Richtung Westen befindet sich der Geltungsbereich jenseits der Ennepe auf der Dreiecksfläche zwischen der Bahnfläche, der Ennepe und der Weidestraße.
c) Der
Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem
Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9/00 (527)
Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt Wehringhauser Straße – VARTA nebst der
Begründung vom 02.08.2007 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der z. Zt.
gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den o.g. Bebauungsplan mit
der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich auszulegen.
Die
Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung vom 02.08.2007 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand
der Niederschrift.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Schritt für das
Bebauungsplanverfahren Nr. 9/00 ist der Satzungsbeschluss Ende 2007 vorgesehen.
Sachverhalt
Nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 9/00 (527) Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt Wehringhauser Straße – VARTA sowie dazugehörige Begründung inkl. Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und damit der Öffentlichkeit und den Behörden zu Stellungnahme vorgestellt.
1) Anlass und städtebauliche Zielsetzung
Mit der Bahnhofshinterfahrung zwischen dem Stadtteil
Wehringhausen und der Eckeseyer Straße wird das Ziel verfolgt, die Innenstadt
und Wehrínghausen vom Straßendurchgangsverkehr zu entlasten und die
innerstädtischen Verkehrsverhältnisse zu verbessern. Zusätzlich besteht die
Möglichkeit, angrenzende Flächen zu erschließen und entsprechend zu entwickeln.
Die Bahnhofshinterfahrung wird in zwei Abschnitten geplant und entsprechend auch die Förderanträge gestellt. Der erste Abschnitt verläuft von der Dieckstraße bis zu einer neuen Kreuzung (Knoten 2) an der Ennepe. Ab hier ist ein Abzweig zur Wehringhauser Straße / Einmündung Weidestraße vorgesehen. Der zweite Abschnitt setzt sich an der zuvor genannten Kreuzung fort und verläuft bis zu dem Anschluss an die Eckeseyer Straße.
2) Bebauungsplan Nr. 9/00 Bahnhofshinterfahrung
1. Abschnitt / Vorlauf
Daten
zum Verfahrensstand:
29.03.2001 Ratsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens
28.11.2006 Bürgeranhörung in der Villa Post
06.03.2007 – Vorgezogene Behördenbeteiligung (TÖB)
10.04.2007
In diesem und im letzten Jahr wurde über folgende Vorlagen zur Bahnhofshinterfahrung beraten:
· Bahnhofshinterfahrung, Bericht über den Sachstand Drucksachennr.: 0527/2006
BV-Mitte 13.06.2007 / STEA 20.06.2006
· Bahnhofshinterfahrung, Bericht über den Sachstand
2-Knoten-Lösung im Bereich des 1. Bauabschnitts Drucksachennr.: 0884/2006
STEA 07.11.2006 / BV-Mitte 05.12.2006 / STEA 12.12.2006
· Bahnhofshinterfahrung 1. Bauabschnitt Drucksachennr.: 0408/2007
(Beschluss für Zuschussantrag)
STEA 08.05.2007 / Rat 10.05.2007
2a) Bürgeranhörung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte am 28.11.2006 in Form einer Bürgeranhörung in den Räumlichkeiten der Villa Post an der Wehringhauser Straße. Folgende Themen wurden von den Bürgern angesprochen und mit den Vertretern der Verwaltung diskutiert:
Altlasten / Lärmvorsorge / Stellplätze für Fa. Hawker / Vorschlag für ein Jugendzentrum und ein Batteriemuseum in den leeren Fabrikhallen / Anlegung von großzügigen Grünflächen / Feinstaubbelastung / verkehrliche Auswirkungen für die Buscheystraße / Zusätzliche Einzelhandelsflächen vor dem Hintergrund des Bevölkerungsrückgangs / Finanzierung
Genauere Inhalte können dem Protokoll der Bürgeranhörung (Anlage der Vorlage) entnommen werden.
2b) Vorgezogene Behördenbeteiligung
Vor der Behördenbeteiligung wurde am 03.04.2007 ein Abstimmungsgespräch mit den Leitungs- und Versorgungsträgern durchgeführt. In der Zeit vom 06.03.2007 bis zum 10.04.2007 fand dann die vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Im Rahmen dieser Beteiligung gingen 13 Stellungnahmen ein. Mehrere Versorgungsträger sind von der Maßnahme nicht berührt. Von der SEWAG ( ehem. Mark E) und ish NRW erhielt die Verwaltung Stellungnahmen zu bestehenden Leitungen. Das Staatliche Umweltamt und die SIHK erhoben keine Bedenken zur Planung. Anregungen des Polizeipräsidiums, der Ruhrfischereigenossenschaft und der Hagener Straßenbahn wurden verwaltungsintern erörtert.
3)
Teiländerungen des Flächennutzungsplanes
Weil
der aktuelle Verlauf der geplanten Bahnhofshinterfahrung mit der Darstellung im
Flächennutzungsplan nicht übereinstimmt, werden zwei Teiländerungsverfahren
durchgeführt. Die beiden Verfahren führen die Titel:
FNP-Teiländerungsverfahren
Nr. 87 Bahnhofshinterfahrung 1. Teilabschnitt
FNP-Teiländerungsverfahren
Nr. 88 Bahnhofshinterfahrung 2. Teilabschnitt
Beide
Verfahren werden parallel zu den Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Weitere
Informationen zur FNP- Teiländerung Nr. 87 sind der Vorlage Drucksachennummer
0604 / 2007 zu entnehmen.
4) Aufhebung des Bebauungsplanes Nr.
35/62 (084) Teil 1 “Weidestraße / Wehringhauser Straße”
Im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 9/00 besteht für den Einmündungsbereich der Weidestraße in die Wehringhauser Straße der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 35/62 (084) Teil 1 “Weidestraße / Wehringhauser Straße”. Weil die Inhalte dieses Planes nicht mehr aktuell sind, erfolgt ein Aufhebungsverfahren parallel zu dem B-Planverfahren Nr. 9/00 (siehe Vorlage Drucksachen-Nr.0674/2007).
5) Kosten und Finanzierung / Förderung der Maßnahme
Anfang
Juni 2007 wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg / Außenstelle Dortmund der
Antrag auf Förderung nach dem Gemeinde-Verkehrs-Finanzierungsgesetz für den
ersten Abschnitt der Bahnhofshinterfahrung gestellt. In diesem Antrag sind
folgende Gesamtkosten der Maßnahme in €
aufgeführt:
Gesamtkosten 19.4 Mio. zuzügl. 2,3 Mio. zuwendungsfähige Vorsorge für
Beantragte
Zuwendung (75 %) 13.4 Mio. 2. Abschnitt Bahnhofsh. = 21,7 Mio.
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Eigenmittel
der Stadt 6,0 Mio.
Zum Beschlussvorschlag a)
Das Verfahren wurde 2001 mit dem Bebauungsplantitel “Nr. 9/00 (527) Wehringhauser Straße - VARTA” eingeleitet. Zur Vereinheitlichung wird der Titel um den Zusatz
“Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt” ergänzt.
Zum Beschlussvorschlag b)
Das Bebauungsplangebiet wird auf die Verkehrsflächen und die begleitenden Grünflächen reduziert, weil auf angrenzenden Flächen bei Bedarf gesonderte Bebauungspläne aufgestellt werden sollen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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221,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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221,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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5
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(wie Dokument)
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696,4 kB
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22.08.2007 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat
empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu
fassen.
Zusatz des
Landschaftsbeirates:
Die Verwaltung wird
aufgefordert, den avifaunistischen Aspekt bis zur Offenlage nachzuarbeiten und
dem Landschaftsbeirat darüber zu berichten.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
15 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |
23.08.2007 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt beschließt den ergänzten
Titel des Bebauungsplanes:
“Nr. 9/00 (527) Bahnhofshinterfahrung 1.
Abschnitt
Wehringhauser Straße - VARTA”
b) Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der
Plangebietsgrenze.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet beginnt im Westen an der Wehringhauser Straße,
bezieht hier den Bereich Dieckstraße mit ein und erstreckt sich südwestlich der
Ennepe in einer Breite von ca. 40 m bis zu dem Flurstück 244 der Gemarkung
Hagen Flur 25. Ab hier verläuft das Plangebiet in östliche Richtung bis zur
Wehringhauser Straße einschließlich des Einmündungsbereiches der Weidestraße.
Richtung Westen befindet sich der Geltungsbereich jenseits der Ennepe auf der
Dreiecksfläche zwischen der Bahnfläche, der Ennepe und der Weidestraße.
c)
Der Rat der Stadt
beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9/00 (527) Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt
Wehringhauser Straße – VARTA nebst der Begründung vom 02.08.2007 nach § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) in der z. Zt. gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den o.g.
Bebauungsplan mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich auszulegen.
Die Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung vom 02.08.2007 wird Bestandteil des
Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Schritt
für das Bebauungsplanverfahren Nr. 9/00 ist der Satzungsbeschluss Ende 2007
vorgesehen.
Zusatz des Umweltausschusses:
Die Verwaltung wird aufgefordert, den avifaunistischen
Aspekt zur Offenlage nachzuarbeiten und dem Umweltausschuss darüber zu
berichten.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Zur Kenntnis genommen |
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x |
Zusatzbeschluss
des Umweltausschusses |