Beschlussvorlage - 0650/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Prioritätenliste für den Vermögenshaushalt 2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.08.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.08.2007
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Sachverhalt
Die Kurzfassung entfällt!
Im Rahmen der
vorläufigen Haushaltsführung nach § 81 der Gemeindeordnung NRW a. F. sind
Einzelkreditgenehmigungen durch die Aufsichtsbehörde nur zulässig, wenn eine
nach Dringlichkeit geordnete Aufstellung der vorgesehenen unaufschiebbaren
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgelegt wird. Die
Bezirksregierung Arnsberg hat die Vorlage dieser Dringlichkeitslisten mit
Verfügungen vom 28.06. und 29.06.2007 eingefordert.
Die letzte Prioritätenliste wurde vom Rat der Stadt am 15.09.2005
beschlossen. Für das Haushaltsjahr 2007 haben sich einige grundlegende
Änderungen bezüglich der Darstellung ergeben. Es werden grundsätzlich weiterhin
vier unterschiedliche Kategorien unterschieden, und zwar
Kategorie I: Investitionen, die
im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Pflichtauf-
gaben
notwendig sind (gesetzliche Verpflichtungen, aus denen sich der
Zwang zum
Handeln ergibt, z. B. Verkehrssicherungsmaßnahmen,
Schulbau).
Kategorie II: Dringend notwendige
Maßnahmen zur Sicherung der kommunalen Ver-
mögenssubstanz, wenn der Verzicht eindeutig unwirtschaftlich
wäre.
Kategorie III: Weitere
Investitionsmaßnahmen für die Fördermittel der EU, des Bundes
oder des
Landes bewilligt werden.
Kategorie IV: Rentierliche Maßnahmen
(nur kostenrechnende Einrichtungen/Gebühren-
haushalte).
Während 2005 jede Kategorie in einer gesonderten Liste darzustellen war,
werden jetzt die Kategorien I bis III in einer Liste zusammengefasst. Damit
treten die Fördermaßnahmen in Konkurrenz zu den gesetzlichen Verpflichtungen
und den Maßnahmen zur Substanzsicherung. Darüber hinaus decken die Kategorien I
bis III das kommunale Aufgabenspektrum nur unzureichend ab.
Die Zuordnung von Maßnahmen zu bestimmten Kategorien erfolgte in
Anlehnung an die Prioritätenliste aus dem Jahre 2005, die seinerzeit von der
Bezirksregierung Arnsberg akzeptiert worden ist.
Aufgrund der Kürze der Zeit war es nicht möglich, für den Beratungsdurchgang
alle Spalten des Vordruckes mit den gewünschten Angaben zu füllen. Die Grunddaten
(Maßnahmenbezeichnung, Gesamtausgaben, Ansatz 2007, Einnahmen 2007) werden ausgewiesen.
Die insgesamt erteilten Bewilligungen, die im Haushaltsjahr 2007 noch zu erwartenden
Bewilligungen, die Eigenanteile der Vorjahre sowie der Folgejahre müssen noch
manuell ermittelt und nachgetragen werden. Dies erfolgt parallel zur Beratung
im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt, so dass der
Bezirksregierung Arnsberg nach Beschlussfassung durch den Rat am 30.08.2007
eine vollständige Liste vorgelegt werden kann.
