Beschlussvorlage - 0632/2007

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen genehmigt den Dringlichkeitbeschluss  vom                      

 

 

  1. Die Beteiligung der Stadt Hagen am Landeswettbewerb in 2007 wird zur Kentnis genommen.
  2. Die Durchführungs- und Finanzierungsdaten auf der Grundlage dieser Verwaltungsvorlage werden beschlossen.

 

Der Beschluss wird sofort umgesetzt.

Reduzieren

Sachverhalt

Durchführungsbeschluss zur Verwendung der genehmigten Zuschussmittel für das Projekt „Ab in die Mitte“ 2007 – ProbeRäume – DenkFabrik Hagen


 
 Anlass

 

Im Rahmen der Landesinitiative „Ab in die Mitte! Die City-Offensive NRW“ hat sich die Stadt Hagen in diesem Jahr erfolgreich mit ihrem Projekt „ProbeRäume – DenkFabrik Hagen“ unter 63 Mitbewerbern durchsetzen können. Das Konzept hat die Jury in ihrer Gesamtheit überzeugt, so dass Hagen im Jahr 2007 zu den 24  ausgezeichneten Kommunen gehört.

 

Im Jahr 2007 steht die Landesinitiative unter dem Motto „Jung und Alt – Starkes Potenzial für die Städte“. Die Stadt Hagen greift mit ihrem Projektbeitrag Maßnahmen und Orte im Stadtumbaugebiet Oberhagen / Eilpe auf und möchte diese einer generationenübergreifenden kulturellen Nutzung zuführen. Dabei sollen auf zwei industriellen Brachflächen – Elbershallen und Wippermanngelände - sowie auf dem Bleichplatz drei „ProbeRäume“ eingerichtet werden, die als Versuchsfeld für eine generationenübergreifende Nutzung der Flächen und Gebäude dienen sollen. Hierbei steht das gemeinsame Agieren von jungen und alten Hagener Bürgern im Vordergrund. Als Aktionszeitraum ist der 14.09.2007 bis zum 23.09.2007 vorgesehen.

 

Gegenstand dieser Verwaltungsvorlage ist die Herbeiführung des zuschussrechtlichen Durchführungsbeschlusses gemäß Ziffer 4.4 der Förderrichtlinien Stadterneuerung vom 30.01.1998.

 

Zuschussfinanzierung

 

Da die Stadt Hagen nicht in der Lage ist, die Maßnahmen ausschließlich mit eigenen Mitteln zu finanzieren, wurde die Gewährung einer Zuwendung aus Landesmitteln beantragt. Die Förderung des Projektes mit Zuwendungsmitteln des Landes NRW nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung ist mit Zuwendungsbescheid vom 11.07.2007 bewilligt worden.

 

Unter Berücksichtigung der Kostenbeteiligung der Wirtschaft und eines 60%igen Fördersatzes ergibt sich somit folgende Zuschussfinanzierung:

 

Förderfähige Gesamtkosten                                                           66.700 €

Landeszuwendung (60 %)                                                               40.000 €

Komplementärmittel (40 %)                                                 26.700 €

davon

Kostenbeitrag der örtlichen Wirtschaft / Sponsoren (30 %)         20.030 €

Eigenmittel (10 %)                                                                              6.670 €

 

Der Finanzierungsanteil der Stadt Hagen in Höhe von 6.670 € steht im Verwaltungshaushalt, Haushaltsstelle 6100 600 0020X, zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung der Dringlichkeit

 

Um eine zeitgerechte Vorbereitung der Aktionen zu gewährleisten, müssen ab sofort Aufträge erteilt werden, d.h. es muss mit der Maßnahme begonnen werden. Dafür ist der Abruf von Fördermitteln erforderlich. Eine Auflage des Zuwendungsbescheides besagt, dass vor Maßnahmenbeginn ein Durchführungsbeschluss des zuständigen Vertretungsorgans herbeizuführen ist. Der Beschluss ist spätestens mit dem ersten Mittelabruf vorzulegen. Bei der regulären Sitzungsterminierung ist diese Vorgabe nicht einzuhalten, daher ist eine Dringlichkeit der Beschlussfassung gegeben.

 

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

14.08.2007 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.08.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

30.08.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen