Beschlussvorlage - 0604/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 87 - Bahnhofshinterfahrung - 1. Teilabschnitt - zum FNP der Stadt Hagenhier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB (Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Martin Bleja
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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15.08.2007
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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21.08.2007
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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22.08.2007
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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23.08.2007
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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28.08.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.08.2007
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt den
im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung
Nr. 87 - Bahnhofshinterfahrung - 1. Teilabschnitt zum Flächennutzungsplan der
Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung vom 30.07.2007 inkl.
Umweltbericht nach § 3 (2) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Teiländerung Nr. 87 - Bahnhofshinterfahrung - 1. Teilabschnitt des FNP der
Stadt Hagen mit der Begründung inkl. Umweltbericht für vier Wochen öffentlich
auszulegen.
Die Begründung vom 30.07.2007
wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der
Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst den
Bereich der im gültigen FNP dargestellten Bahnhofshinterfahrung nördlich der
Ennepe zwischen der Weidestraße im Osten und deren Anschluss an die
Nordumgehung Haspe im Westen. In Nord/Süd-Ausdehnung umfasst das Plangebiet den
Bereich Wehringhausen zwischen der Ennepe im Norden und der Wehringhauser
Straße im Süden.
Nächter Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird im
1. Quartal 2008 angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der
Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat drei
Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die
Teiländerung des FNP rechtswirksam.
Sachverhalt
Bahnhofshinterfahrung: Neudarstellung im FNP (1. Teilabschnitt)
Nach § 3 (2) BauGB wird die Planung zur Teiländerung Nr. 87 des
Flächennutzungs
plans der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung inkl. Umweltbericht für
vier Wochen öffentlich ausgelegt und damit der Öffentlichkeit und den Behörden
zur Stellungnahme vorgestellt.
1. Anlass
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Die im gültigen
Flächennutzungsplan dargestellte Bahnhofshinterfahrung umfasst den Bereich
zwischen der Nordumgehung Haspe und dem Anschluss an die Altenhagener
Brücke/Eckeseyer Straße und sollte nördlich bzw. westlich der Ennepe entlang
der DB-Güterverkehrsstrecke realisiert werden.
Zur Zeit wird der Flächennutzungsplan der Stadt Hagen neu aufgestellt. Die Bahnhofshinterfahrung ist bereits in diesem Aufstellungsverfahren und in den Entwürfen als relevante Straße (Straße mit hohem örtlichen Verkehrswert und regionaler Verkehrsbedeutung) in der aktuellen Linienführung enthalten.
Aufgrund der Eilbedürftigkeit der noch zu stellenden Zuschussanträge zur Realisierung der Bahnhofshinterfahrung muss das Planungsrecht früher als im FNP-Neuaufstellungsverfahren machbar geschaffen werden.
Das FNP – Teiländerungsverfahren für die
Trassenplanung der Bahnhofshinterfahrung wird in 2 Teilabschnitten
durchgeführt, wobei der 1. Teilabschnitt des FNP-Änderungsverfahrens den
Bereich zwischen der Nordumgehung Haspe und der Weidestraße umfasst und auf
die bereits vorliegenden Planungen des verbindlichen Bauleitplanverfahrens Nr.
9/00 (527) Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt Wehringhauser Straße - VARTA -
unter Einschluss der benachbarten Planungsflächen aufbauen kann.
2.
Planungsziele
Mit der Bahnhofshinterfahrung
zwischen dem Stadtteil Wehringhausen und der Eckeseyer Straße verfolgt die
Stadt Hagen bereits seit Jahrzehnten das Ziel, die Innenstadt und den Stadtteil
Wehringhausen vom Straßendurchgangsverkehr zu entlasten und die
innerstädtischen Verkehrsverhältnisse zu verbessern. Vor allem soll der Verkehr
auf dem Graf-von-Galen-Ring verringert und dadurch sowohl die Trennwirkung als
auch die Umweltbelastung reduziert werden (Luftreinhalteplan Hagen).
Durch den ersten Abschnitt der Bahnhofshinterfahrung soll der vorhandene Engpassbereich der Wehringhauser Straße zwischen der Dieckstraße und der Weidestraße (Straßenschlucht) verkehrlich entlastet werden und dadurch die Wohnsituation sowie das Quartier verbessert und aufgewertet werden. Außerdem ist beabsichtigt, industriell genutzte und teilweise bereits brachliegende Flächen besser zu erschließen und Nachfolgenutzungen zu ermöglichen.
Die weiteren Inhalte der Planung sind der
beigefügten Begründung zur FNP-Teiländerung Nr. 87 zu entnehmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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452 kB
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2
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(wie Dokument)
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675,6 kB
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