Beschlussvorlage - 0563/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Der Rechenschaftsbericht 2006 wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Als Berechnungsgrundlagen für die den Beitragspflichtigen in Rechnung zu stellenden Zwischenfinanzierungszinsen werden 2006 festgesetzt:

 

Eigenfinanzierungsanteil:           20,92 v. H.

Durchschnittszinssatz:                  4,13 v. H.                 

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Sachverhalt

Der Rat der Stadt nimmt den Rechenschaftsbericht zur Kenntnis.

 

Mit der Beschlussfassung über die Kenntnisnahme setzt er die Höhe der Zwischenfinanzierungszinsen, die den Beitragspflichtigen bei beitragsfähigen Baumaßnahmen in Rechnung zu stellen sind, fest.

 


 
Die Jahresrechnung für 2006 wurde am 11.04.2007 von dem Stadtkämmerer aufgestellt und vom Oberbürgermeister festgestellt.

 

Der Rechenschaftsbericht erläutert:

 

·        die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung,

 

·        erhebliche Abweichungen der Rechnungsergebnisse von den Haushaltsansätzen

 

und gibt einen Überblick über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Haushaltsjahr.

 

Bevor über die Jahresrechnung 2006 und die Entlastung entschieden und beschlossen wird, erfolgt die Prüfung der Rechnung nach § 94 Abs. 1 GO NRW a. F. Zuständig hierfür ist der Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser bedient sich zur Durchführung der Prüfarbeiten des Rechnungsprüfungsamtes.

 

Das Prüfungsergebnis wird dem Rat der Stadt demnächst in einem besonderen Schlussbericht vorgelegt.

 

Da wegen des Gesamtdeckungsprinzips ein Einzelnachweis der Zinsleistungen nicht möglich ist, wird die Höhe  der Zinsen nach den im Runderlass des Innenministers vom 30.06.1986 (MBl NW 1986 S. 1011) beschriebenen Berechnungsmerkmalen auf der Basis der Jahresrechnungszahlen ermittelt.

Nach § 9 der Haushaltssatzung 2006 werden für 2006 festgesetzt:

 

·        Eigenfinanzierungsanteil:           20,92 v. H.

·        Durchschnittszinssatz:                  4,13 v. H.

 

§ 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) sieht vor, dass ab 01.01.1999 Kostenüberdeckungen aus einer Gebührenkalkulation innerhalb der nächsten 3 Jahre nach Abschluss des Kalkulationszeitraumes auszugleichen sind; Kostenunterdeckungen sollen ausgeglichen werden.

 

Betroffen von dieser Regelung sind

UA 1600 - Rettungsdienst

UA 6750 - Straßenreinigung

UA 7210 - Abfallsammlung

UA 7300 - Märkte

UA 7500 - Friedhöfe.

UA 7540 -  Beerdigungswald

Für diese Unterabschnitte werden Sonderrücklagen bewirtschaftet.

 

 

 

 

 

 

In der Jahresrechnung 2006 sind bei folgenden Unterabschnitten Entnahmen aus bzw. Zuführungen an Sonderrücklagen durchgeführt worden:

 

Bestand zum 01.01.2006                 Zuführung                   Entnahme       Stand: 31.12.2006

 

                                                                                                                                         

 

UA 6750         130.638,81               103.356,99                         0,00                    233.995,80

 

UA 7210         111.384,69              687.795,02             313.538,60                   485.641,11

 

UA 7300                     0,00                    3.562,84                   3.562,84                               0,00

 

UA 7540                     0,00                  11.210,00                         0,00                      11.210,00

 

 

Die Bereiche UA 1600 und UA 7500 haben in der Jahresrechnung 2006 mit Kosten-unterdeckungen abgeschlossen, die im Rahmen der gesetzlichen Regelung in den Folgejahren ausgeglichen werden.

 

Daneben wird der Sozialfonds Theater Hagen als Sonderrücklage geführt.

Diese Sonderrücklage ist fest verzinst angelegt.

 

Der Bestand der Rücklage betrug am 01.01.2006                       26.285,59 €

Für 2006 wurden Zinsen verbucht in Höhe von                                    471,27 €

Die Abrechnung des Bühnenballs führte   
zu einer Zuführung in Höhe von                                                        56.043,79  

 

Rücklagenbestand zum 01.01.2007 somit                                    82.800,65  

 

 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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30.08.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen