Beschlussvorlage - 0563/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Rechenschaftsbericht 2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.08.2007
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Sachverhalt
Der Rat der Stadt nimmt den Rechenschaftsbericht zur Kenntnis.
Mit der Beschlussfassung über die Kenntnisnahme setzt er die Höhe der Zwischenfinanzierungszinsen, die den Beitragspflichtigen bei beitragsfähigen Baumaßnahmen in Rechnung zu stellen sind, fest.
Die Jahresrechnung für 2006 wurde am 11.04.2007 von dem
Stadtkämmerer aufgestellt und vom Oberbürgermeister festgestellt.
Der Rechenschaftsbericht erläutert:
·
die wichtigsten
Ergebnisse der Jahresrechnung,
·
erhebliche
Abweichungen der Rechnungsergebnisse von den Haushaltsansätzen
und gibt einen Überblick über die
Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Haushaltsjahr.
Bevor über die Jahresrechnung 2006 und die Entlastung
entschieden und beschlossen wird, erfolgt die Prüfung der Rechnung nach § 94
Abs. 1 GO NRW a. F. Zuständig hierfür ist der Rechnungsprüfungsausschuss.
Dieser bedient sich zur Durchführung der Prüfarbeiten des
Rechnungsprüfungsamtes.
Das Prüfungsergebnis wird dem Rat der Stadt
demnächst in einem besonderen Schlussbericht vorgelegt.
Da wegen des Gesamtdeckungsprinzips ein
Einzelnachweis der Zinsleistungen nicht möglich ist, wird die Höhe der Zinsen nach den im Runderlass des
Innenministers vom 30.06.1986 (MBl NW 1986 S. 1011) beschriebenen
Berechnungsmerkmalen auf der Basis der Jahresrechnungszahlen ermittelt.
Nach § 9 der Haushaltssatzung 2006 werden für
2006 festgesetzt:
·
Eigenfinanzierungsanteil: 20,92 v. H.
·
Durchschnittszinssatz:
4,13 v. H.
§ 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) sieht
vor, dass ab 01.01.1999 Kostenüberdeckungen aus einer Gebührenkalkulation
innerhalb der nächsten 3 Jahre nach Abschluss des Kalkulationszeitraumes auszugleichen
sind; Kostenunterdeckungen sollen ausgeglichen werden.
Betroffen von dieser Regelung sind
UA 1600 - Rettungsdienst
UA 6750 - Straßenreinigung
UA 7210 - Abfallsammlung
UA 7300 - Märkte
UA 7500 - Friedhöfe.
UA 7540 -
Beerdigungswald
Für diese Unterabschnitte werden Sonderrücklagen
bewirtschaftet.
In der Jahresrechnung 2006 sind bei folgenden
Unterabschnitten Entnahmen aus bzw. Zuführungen an Sonderrücklagen durchgeführt
worden:
Bestand zum 01.01.2006 Zuführung Entnahme Stand: 31.12.2006
€ € € €
UA 6750
130.638,81 103.356,99 0,00 233.995,80
UA 7210
111.384,69 687.795,02 313.538,60 485.641,11
UA 7300 0,00 3.562,84 3.562,84 0,00
UA 7540 0,00 11.210,00 0,00 11.210,00
Die Bereiche UA 1600 und UA 7500 haben in der
Jahresrechnung 2006 mit Kosten-unterdeckungen abgeschlossen, die im Rahmen der
gesetzlichen Regelung in den Folgejahren ausgeglichen werden.
Daneben wird der Sozialfonds Theater Hagen als
Sonderrücklage geführt.
Diese Sonderrücklage ist fest verzinst angelegt.
Der Bestand der Rücklage betrug am 01.01.2006 26.285,59 €
Für 2006 wurden Zinsen verbucht in Höhe von 471,27 €
Die Abrechnung des Bühnenballs führte
zu einer Zuführung in Höhe von 56.043,79
€
Rücklagenbestand zum 01.01.2007 somit 82.800,65 €
