Beschlussvorlage - 0656/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 9/61 (014)-Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag, 2. Änderunghier:a) Einleitung des 2. Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGBb) Beschluss über die Plangebietserweiterungc) Beschluss über den Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGBd) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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22.08.2007
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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28.08.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.08.2007
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Beschlussvorschlag
zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 2. Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB (Baugesetzbuch) in der zur Zeit gültigen Fassung für den Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag.
zu b) Der Rat der Stadt Hagen
beschließt die Plangebietserweiterung des Bebauungsplans Nr. 9/61 (014) -Schul-
und Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag
Geltungsbereich :
Der Geltungsbereich des 2. Änderungsverfahrens (Plangebietserweiterung)
umfasst die Flurstücke Gemarkung Boele, Flur 15, Flurstücke 538, 539 tlw., 540 tlw. sowie Gemarkung Boele, Flur 16, Flurstücke 198 und 573.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
zu c) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeits– und Behördenbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
zu d) Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag, 2. Änderung nach § 13, mit den in echtorangener Farbe eingetragenen Änderungen einschließlich der Begründung vom, 21.06.2007 gemäß § 13 Abs. 2, Punkt 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und die Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.
Die Begründung vom 21.06.2007 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Der Satzungsbeschluss wird für Ende 2007 angestrebt.
Sachverhalt
Um die Verkehrsfläche des Lönsweges in der heute bestehenden Verbindungsfunktion zwischen Birkenstraße und Kapellenstraße sowie die bereits entstandene Bebauung im Bereich der im Zusammenhang mit der Verkehrsfläche der verlängerten Alexanderstraße geplanten Wendeanlage eindeutig planungsrechtlich zu sichern, soll der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag geringfügig erweitert werden.
Vorlauf:
Der Rat der Stadt Hagen hat den Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag, am 09.01.1975 als Satzung beschlossen. Nach Genehmigung durch die Landesbaubehörde Ruhr wurde dieser Bebauungsplan am 31.03.1976 öffentlich bekanntgemacht und somit rechtsverbindlich.
Die Verkehrsfläche des Lönsweges, der in seiner ganzen Länge zwischen Birkenstraße und Kapellenstraßean den Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag angrenzt, ist teilweise im Bebauungsplan Nr.: 1/62 (037) –Verkehrsfläche der verlängerten Alexanderstraße– erfasst. Diese Verkehrsflächenfestsetzung erfolgte im Zusammenhang mit der Planung der Verlängerung der Alexanderstraße bis zur Schwerter Straße mit einem Anschluss an die seinerzeit geplante Nordumgehung und sah die Abbindung des Lönsweges bei Erstellung einer Wendeanlage in Höhe der heutigen Hausnummern 24 und 26 von der Kapellenstraße unter Beibehaltung einer fußläufigen Verbindung zwischen Lönsweg und Kapellenstraße vor.
Die Planungen zur Erstellung der verlängerten Alexanderstraße wurden aufgegeben, die Verkehrsfläche der geplanten Wendeanlage im Lönsweg teilweise mit Wohngebäuden überbaut.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist diese Fläche innerhalb einer zusammengefassten Darstellung "Wohnbaufläche" dargestellt.
Verfahren:
Das Änderungsverfahren kann nach § 13 BauGB durchgeführt werden.Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Das Planungsziel Wohngebiet, Schul- und Sportgelände wird durch die Änderung nicht beeinträchtigt-
Das Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 2, Punkt 2 BauGB, ,
die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und die Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der jeweils zuletzt gültigen Fassung durchgeführt.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen
Planung:
Um die Verkehrsfläche des Lönsweges in der heute bestehenden Verbindungsfunktion zwischen Birkenstraße und Kapellenstraße sowie die bereits entstandene Bebauung im Bereich der geplanten Wendeanlage (s.o.) eindeutig planungsrechtlich zu sichern, soll der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag geringfügig erweitert werden.
Hinweis:
Weitergehende Ausführungen/Erläuterungen und Hinweise zum Bebauungsplanverfahren sind der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag, 2. Änderung vom 21.06.2007, die als Anlage Bestandteil dieser Vorlage ist, zu entnehmen.
Anlagen:
Übersichtsplan
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag, 2. Änderung vom 21.06.2007
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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382,2 kB
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(wie Dokument)
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348,6 kB
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