Beschlussvorlage - 0653/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 85 - Sport- und Freizeitbad Ischeland - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen hier: Beschluss über Anregungen und abschließender Beschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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21.08.2007
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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22.08.2007
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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23.08.2007
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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28.08.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.08.2007
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Beschlussvorschlag
a)
Nach
eingehender Prüfung unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
gegeneinander und untereinander gemäß § 1 Abs. 7 des Baugesetzbuches (BauGB)
weist der Rat der Stadt Hagen die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Anregungen der Bürger zurück im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung
b)
Der Rat der Stadt
Hagen beschließt die im Sitzungssaal aufgehängte und zu diesem Beschluss
gehörende Teiländerung Nr. 85 – Sport- und Freizeitbad Ischeland –
des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen nebst Begründung vom 30.07.2007 nach
den Bestimmungen des Baugesetzbuches (§§ 2 und 5 BauGB) in der zuletzt gültigen
Fassung.
Die Begründung vom 30.07.2007 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als
Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst das Freibadgelände Ischeland und die im Süden
vorgelagerte Stellplatzanlage sowie den Teilabschnitt der Stadionstraße
zwischen der Ischelandhalle und der Houbenstraße.
Nächster
Verfahrensschritt:
Die FNP- Teiländerung soll im Dezember 2007 nach Durchführung des
Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung durch öffentliche Bekanntmachung
rechtskräftig werden.
Sachverhalt
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
das Projekt „Sport- und Freizeitbad Ischeland“ zu schaffen, ist
eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Hagen erforderlich.
Die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche
Auslegung des Änderungsentwurfes zum FNP hat stattgefunden.
Während der öffentlichen Auslegung hat es dazu
eine Anregung eines Bürgers gegeben. Über diese Anregung hat der Rat der Stadt
Hagen zu beschließen.
Eine Aktualisierung zum Umweltbericht führte zu
einer redaktionellen Änderung der Begründung vom 28.03.2007. Die geänderte
Begründung vom 30.07.2007 wird Bestandteil der Teiländerung Nr. 85 –
Sport- und Freizeitbad Ischeland –
zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen.
Sollte der Rat der Stadt Hagen der Stellungnahme
der Verwaltung folgen, kann abschließend die Teiländerung Nr. 85 beschlossen
werden.
Es schließt sich das Anzeigeverfahren bei der
Bezirksregierung Arnsberg an.
Der Rat der Stadt
Hagen hatte am 02.03.2006 die Errichtung eines zentralen Sport- und
Freizeitbades am jetzigen Freibadstandort Ischeland beschlossen gemäß der
„Zukunftskonzeption und Neuausrichtung der Hagener Bäder“ der HVG.
Um das erforderliche Planungsrecht zu schaffen,
hat der Rat der Stadt Hagen am 22.06.2006 das Verfahren zur Teiländerung Nr. 85
– Sport- und Freizeitbad Ischeland – zum FNP der Stadt Hagen eingeleitet, gemäß §
1 Abs. 8 BauGB. Zugleich hat der Rat der Stadt Hagen die Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/06 (582) – Sport- und Freizeitbad Ischeland
– beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Die Bürgeranhörung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat für
beide Bauleitplanverfahren am 16.08.2006 stattgefunden. Anregungen zum Inhalt
der FNP- Änderung wurden nicht gemacht.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 BauGB hat gleichzeitig mit
der öffentlichen Auslegung stattgefunden. Es sind keine Anregungen eingegangen,
über die der Rat der Stadt Hagen beschließen müsste.
Im Bereich der Altlasten unterhalb des
Parkplatzes vor dem Stadion wurde zwischenzeitlich das Grundwasser näher
untersucht. Das Ergebnis führt zu einer Aktualisierung des Umweltberichtes und damit
zu einer redaktionellen Änderung der Begründung vom 28.03.2007. Die neue
Begründung vom 30.07.2007 wird Bestandteil des Verfahrens.
Folgender Text auf Seite 6 der Begründung vom
28.03.2007, Kapitel „Vorhandene Bodenbelastungen / Altlasten“ ab 4.
Absatz, 3. Satz, wird ersetzt:
„Die analysierten Gehalte an Blei und PAK erfordern, hinsichtlich einer zu vermutenden Grundwasserverunreinigung, weitere Untersuchungen durch die Kommune oder den Vorhabenträger. Die Fläche ist, wie bereits im FNP erfolgt, als Altlastenfläche zu kennzeichnen.
Dennoch ist
die Nutzung als Parkplatz möglich, wenn das Gelände vollständig versiegelt
wird. Sollten die Nachfolgeuntersuchungen eine sanierungsrelevante
Grundwasserverunreinigung nachweisen, sind entsprechende hydraulische Maßnahmen
durchzuführen.“
Die Neufassung der Begründung vom 30.07.2007 an
dieser Stelle lautet:
„Aufgrund der analysierten Blei und
PAK-Gehalte wurde eine Grundwassermessstelle im Abstrom der Altlast abgeteuft.
Die durchgeführte Grundwasserbeprobung zeigt, dass sich die im Feststoff ermittelten
hohen Gehalte nicht dem Grundwasser mitteilen. Weitergehende Maßnahmen sind
derzeit nicht erforderlich.
Die Nutzung als Parkplatz / Stellplatzanlage ist
möglich, wenn die Fläche vollständig versiegelt ist.“
Die öffentliche Auslegung der Teiländerung Nr. 85
zum FNP gemäß § 3 Abs. 2 hat in der Zeit vom 04.06.2007 bis zum 04.07.2007
stattgefunden. Dazu hat es eine Anregung eines Bürgers gegeben. Über diese
Anregung hat der Rat der Stadt Hagen zu beschließen, unter Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß § 1
Abs. 7 BauGB. Eine Stellungnahme der Verwaltung zu dieser Anregung liegt vor.
Sollte der Rat der Stadt Hagen der Stellungnahme
der Verwaltung folgen und die Anregung zurückweisen, kann abschließend die
Teiländerung Nr. 85 – Sport- und Freizeitbad Ischeland – zum
Flächennutzungsplan beschlossen werden gemäß §§ 2 und 5 BauGB.
Der letzte Verfahrensschritt, die Anzeige der
Teiländerung des FNP bei der Bezirksregierung Arnsberg gemäß § 6 BauGB, schließt
sich hiernach an. Die Bezirksregierung hat bereits mit Verfügung vom 23.04.2007
die Anpassung der FNP- Änderung Nr. 85 an die Ziele der Landesplanung gemäß §
32 LPlG attestiert.
Anliegendes Schreiben des Rechtsanwaltes G. Kuthe
vom 03.07.2007 in Vertretung der Interessen o. g. Bürgers bezieht sich sowohl
auf das Verfahren zur FNP- Teiländerung als auch auf das Bebauungsplanverfahren.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 5/06 hat in der Zeit vom
09.07.2007 bis zum 13.08.2007 stattgefunden. Es folgt die Stellungnahme der
Verwaltung bezüglich der FNP- Teiländerung.
Stellungnahme der Verwaltung zu den Anregungen
des Bürgers, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt G. Kuthe, Rechtsanwälte Bauer,
Lagemann, Dahmen & Partner, Elberfelderstraße 45, 58095 Hagen, vom
03.07.2007 im Rahmen der öffentlichen Auslegung:
Die Verwaltung nimmt an dieser Stelle zu o. g.
Schreiben insoweit Stellung, als es sich auf die FNP- Teiländerung, also auf
die Gesamtsituation des Sportpark Ischeland und auf den Standort für das Sport-
und Freizeitbad, bezieht. Bezüglich der Kritik an den Einrichtungen
„Sport- und Freizeitbad“ und „Sporthalle“ und den damit
verbundenen Anlagengeräuschen, wozu auch die den Anlagen zuzurechnenden
Verkehrsgeräusche zählen, wird auf die entsprechenden Bebauungsplanverfahren
verwiesen. Im Bebauungsplanverfahren 5/06 (582) – Sport- und Freizeitbad
Ischeland – wird die Verwaltung zu diesem Schreiben noch eine weitere Stellungnahme
abgeben.
Die Bedenken gegen den Ausbau des Ischelandbades
zu einem Sport- und Freizeitbad werden von der Verwaltung nicht geteilt und die
Vorwürfe, die Verkehrssituation würde nicht ausreichend gewürdigt und die
Lebensqualität der Anwohner würde sinken, werden zurückgewiesen.
Die Erschließung des Sport- und Freizeitbades
erfolgt über die Stadionstraße von der Straße am Sportpark. Die südliche
Stadionstraße befindet sich bereits in einer Sonderbaufläche für sportlichen
Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen. Die südliche Stadionstraße dient
ausschließlich der Erschließung öffentlicher Einrichtungen wie Schulen,
Kindergarten und Sportanlagen. Im FNP der Stadt Hagen ist die Straße Am
Sportpark als Hauptverkehrsstraße dargestellt und einer entsprechenden
Verkehrsbelastung ausgesetzt. Die Straße ist seit den 60er Jahren in einem
Ausbauzustand, dass sie nicht als Anliegerstraße bezeichnet werden kann, es
existiert sogar eine Fußgängerbrücke. Die Leistungsfähigkeit der
Verkehrsanlagen und die Auswirkung der Anlage sind im Bebauungsplanverfahren zu
quantifizieren. Im Vergleich mit dem Freibad werden in der Jahresbilanz für das
Sport- und Freizeitbad mehr Besucher erwartet. Insofern sind mehr PKW-
Anfahrten über das Jahr zu erwarten, jedoch in einem zumutbaren Ausmaß. Unter
Abwägung der privaten Belange mit den öffentlichen Belangen wird die Zunahme
des Verkehrs auf der Straße Am Sportpark zulasten ihrer Anwohner in Kauf
genommen zugunsten des öffentlichen Interesses an der Einrichtung eines Sport-
und Freizeitbades.
Wie bereits in der Begründung zur FNP- Änderung erläutert, stellt sich das geplante Sport- und Freizeitbad unter dem Aspekt der Geräuschimmissionen günstig dar. Das Ing.-Büro für Akustik und Lärm-Immissionsschutz, Dipl.-Ing. Peter Buchholz, Hagen, hat ein Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten zum geplanten Sport- und Freizeitbad Ischeland erstellt (16.08.2006). Demnach wird auch der zukünftige Verkehr auf der Stadionstraße, im geplanten Parkhaus und auf dem vorhandenen Parkplatz nicht zu Richtwertüberschreitungen führen.
Die Ansiedlung sportlicher Einrichtungen, wie das
Sport- und Freizeitbad, im Bereich des Sportparks Ischeland ist aus
gesamtstädtischer Sicht die richtige Standortwahl. Der Standort ist gut
erschlossen und zentral gelegen, was kurze Anfahrtswege bedingt und allein
schon unter dem Aspekt des Schulsportes von Vorteil gegenüber anderen peripher
gelegenen Standorten ist. Die Anbindung an das örtliche Busnetz bedingt eine
gute ÖPNV- Anbindung, die zudem noch ausbaufähig ist. Die Anfahrt mit dem ÖPNV
bildet zusammen mit der Anreise per Fahrrad oder als Fußgänger, z.B. aus dem
nahegelegenen Altenhagen, den sogenannten Umweltverbund gegenüber dem
motorisierten Individualverkehr. Es spricht für diesen Standort, dass hier ein
höherer Anteil des Umweltverbundes zu erwarten ist gegenüber außerhalb
gelegenen Standorten. Das Sport- und Freizeitbad könnte mit Fernwärme aus der
MVA gespeist werden.
Das Umfeld des Sport- und Freizeitbades ist durch
Sportanlagen geprägt. Es ist ein Stadion benachbart, zwei Sporthallen, fünf
weitere Sportplätze und ein Reitplatz. Die diese Sportanlagen umgebenden Wohngebiete
werden durch das Sport- und Freizeitbad nicht stärker belastet als durch das
Freibad, welches aufgrund der Planung entfällt. Insofern wird die Lebensqualität
in den Wohngebieten nicht gemindert.
Die Verwaltung hat die Notwendigkeit erkannt, die
Planungen bezüglich der Sporthalle und des Sport- und Freizeitbades miteinander
zu koordinieren, und handelt entsprechend. In den Geräuschgutachten und Verkehrgutachten
zu den Bebauungsplänen werden jeweils das benachbarte Projekt sowie die übrigen
angrenzenden Sportanlagen berücksichtigt. Dazu ist es aber nicht erforderlich,
einen zusammenhängenden Bebauungsplan zu erstellen. Die Anregung, einen
einheitlichen Bebauungsplan für die Projekte Sporthalle und Sport- und Freizeitbad
zu erstellen, kann nicht zum Gegenstand des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes
gemacht werden. In diesem Zusammenhang wird erneut auf die anstehenden Bebauungsplanverfahren
verwiesen.
Die Anregungen werden
zurückgewiesen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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