Beschlussvorlage - 0604/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 87 - Bahnhofshinterfahrung - 1. Teilabschnitt zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung vom 30.07.2007 inkl. Umweltbericht nach § 3 (2) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 87 - Bahnhofshinterfahrung - 1. Teilab­schnitt des FNP der Stadt Hagen mit der Begründung inkl. Umweltbericht für vier Wochen öffentlich auszulegen.

Die Begründung vom 30.07.2007 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet umfasst den Bereich der im gültigen FNP dargestellten Bahnhofs­hinterfahrung nördlich der Ennepe zwischen der Weidestraße im Osten und deren Anschluss an die Nordumgehung Haspe im Westen. In Nord/Süd-Ausdehnung umfasst das Plangebiet den Bereich Wehringhausen zwischen der Ennepe im Norden und der Wehringhauser Straße im Süden.

Nächter Verfahrensschritt:

Der Verfahrensabschluss wird im 1. Quartal 2008 angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat drei Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.

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Sachverhalt

Bahnhofshinterfahrung: Neudarstellung im FNP (1. Teilabschnitt)

 

Nach § 3 (2) BauGB wird die Planung zur Teiländerung Nr. 87 des Flächennutzungs
plans der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung inkl. Umweltbericht für vier Wochen öffentlich ausgelegt und damit der Öffentlichkeit und den Behörden zur Stellungnahme vorgestellt.


 
1. Anlass

 

 
Die im gültigen Flächennutzungsplan dargestellte Bahnhofshinterfahrung umfasst den Bereich zwischen der Nordumgehung Haspe und dem Anschluss an die Altenhagener Brücke/Eckeseyer Straße und sollte nördlich bzw. westlich der Ennepe entlang der DB-Güterverkehrsstrecke realisiert werden.

 

Zur Zeit wird der Flächennutzungsplan der Stadt Hagen neu aufgestellt. Die Bahnhofs­hinterfahrung ist bereits in diesem Aufstellungsverfahren und in den Entwürfen als rele­vante Straße (Straße mit hohem örtlichen Verkehrswert und regionaler Verkehrsbedeu­tung) in der aktuellen Linienführung enthalten.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit der noch zu stellenden Zuschussanträge zur Realisierung der Bahnhofshinterfahrung muss das Planungsrecht früher als im FNP-Neuaufstel­lungsverfahren machbar geschaffen werden.

 

Das FNP – Teiländerungsverfahren für die Trassenplanung der Bahnhofshinterfahrung wird in 2 Teilabschnitten durchgeführt, wobei der 1. Teilabschnitt des FNP-Änderungs­verfahrens den Bereich zwischen der Nordumgehung Haspe und der Weidestraße um­fasst und auf die bereits vorliegenden Planungen des verbindlichen Bauleitplanverfah­rens Nr. 9/00 (527) Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt Wehringhauser Straße - VARTA - unter Einschluss der benachbarten Planungsflächen aufbauen kann.

 

2. Planungsziele

 

Mit der Bahnhofshinterfahrung zwischen dem Stadtteil Wehringhausen und der Ecke­seyer Straße verfolgt die Stadt Hagen bereits seit Jahrzehnten das Ziel, die Innenstadt und den Stadtteil Wehringhausen vom Straßendurchgangsverkehr zu entlasten und die innerstädtischen Verkehrsverhältnisse zu verbessern. Vor allem soll der Verkehr auf dem Graf-von-Galen-Ring verringert und dadurch sowohl die Trennwirkung als auch die Umweltbelastung reduziert werden (Luftreinhalteplan Hagen).

 

Durch den ersten Abschnitt der Bahnhofshinterfahrung soll der vorhandene Engpassbe­reich der Wehringhauser Straße zwischen der Dieckstraße und der Weidestraße (Stra­ßenschlucht) verkehrlich entlastet werden und dadurch die Wohnsituation sowie das Quartier verbessert und aufgewertet werden. Außerdem ist beabsichtigt, industriell ge­nutzte und teilweise bereits brachliegende Flächen besser zu erschließen und Nachfol­genutzungen zu ermöglichen.

Die weiteren Inhalte der Planung sind der beigefügten Begründung zur FNP-Teiländerung Nr. 87 zu entnehmen.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

Auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung entstehen keine finanziellen Auswirkungen. In den nachfolgenden Planungsschritten werden die Kosten ermittelt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.08.2007 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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21.08.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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22.08.2007 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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23.08.2007 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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28.08.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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30.08.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen