Beschlussvorlage - 0573/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die vorgestellte Erneuerungsmaßnahme wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung für Variante 2 zu veranlassen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung durch die SBH und den städt. Dienstleister Rhein-Ruhr-Stadtlicht GmbH als Erneuerungsmaßnahme nach  Vorstellung der Planung zu veranlassen.

 

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Sachverhalt

Die Beleuchtungsanlage in der Elberfelder Straße mit Nebenstraßen bedarf einer dringenden Sanierung. Die Verwaltung schlägt vor, eine Teilerneuerung der Beleuchtungsanlage nach Variante 2 weiter zu verfolgen. Dabei werden die Leuchtenköpfe ausgetauscht, der Leuchtentypus entspricht der für den dekorativen Bereich festgelegten Oberlichtlaterne der Fa. Trilux-Lenze aus Arnsberg. Diese Leuchte wird in Hagen beispielweise im Rathausumfeld, in der Hohenlimburger Fußgängerzone und in der unteren Elberfelder Straße eingesetzt.

 

Die Folgekosten werden dadurch von z. Z. ca. 18.900,00 Euro auf ca. 7.600,00 Euro gesenkt.

 

Die Anlage ist langfristig ausgelegt, d. h. es wird eine Lebenszeit über einen Zeitraum von über 25 Jahren garantiert. Bei der Wahl des Leuchtentypus sind neben dem Design Kriterien wie Wartungsfreundlichkeit, Langlebigkeit, usw. berücksichtigt.

 

Die Finanzierung bei Variante 2 erfolgt über das Kommunalabgabengesetz bzw. aus dem laufenden Erneuerungsbudget, es werden keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.

 


 
Vorlauf

 

Die öffentliche Beleuchtungsanlage in der Hagener Fußgängerzone beginnend am Anfang der Mittelstraße bis zur Elberfelder Straße / Ecke Konkordiastraße einschl. der Dahlenkampstraße, der Marienstraße, der Goldbergstraße und der Karl-Marx-Straße wurde in den Jahren 1980 – 1982 errichtet (Planungsbereich s. Anlage 1). Es handelt sich um insgesamt 302 Masten mit Kugelleuchten, wobei die Masten mit unterschiedlichen Leuchtenstückzahlen und Leuchtmitteln bestückt sind. Teilweise sind Kompaktleuchtstofflampen („Energiesparlampen“), teilweise 50-W-HQL-Quecksilberdampflampen in Betrieb. Einige Leuchten sind nur teilweise in Betrieb, so ist z. B. in der Mittelstraße bei den „Doppelkugeln“ nur jede zweite Leuchte eingeschaltet. Die Lichtpunkthöhe liegt zum größten Teil bei 3,50 m (Anlage 2).

Die aus den achtziger Jahren stammende Flächengestaltung in der Fußgängerzone basiert im Wesentlichen auf einer Raumgliederung durch Bäume. Den in den meisten Bereichen relativ eng angeordneten Baumstandorten sind die Laternenmasten zugeordnet, wodurch sich eine relativ hohe Stückzahl in vielen Bereichen ergibt. Eine häufig anzutreffende Kombination ist die Baumscheibe mit 2 Laternenmasten (bestückt mit jeweils 2 Kugeln). Ansonsten orientieren sich die Leuchtenstandorte an Sondereinrichtungen, wie z. B. der kreisförmigen Anordnung um den Brunnen im Bereich der Karl-Marx-Straße / Elberfelder Straße.

 

Die Kugelleuchten bedürfen aus verschiedenen Gründen dringend einer Erneuerung:

 

-          Die Leuchten der Anlage sind größtenteils verschlissen, sichtbar durch Materialermüdung und häufige Defekte.

 

-          Eine Ersatzteilbeschaffung ist nicht mehr möglich, Reparaturen sind aktuell nur noch aus Restbeständen zu bewältigen bzw. erfolgen aus Materialien, die bei der Wegnahme von Leuchten an mehrflammigen Laternen für die Reparatur anderer Standorte gewonnen werden.

 

-          Die unterschiedliche Bestückung mit Leuchtmitteln, teilweise Kompaktleuchtstofflampen, teilweise Quecksilberdampflampen und unterschiedliches Aussehen der Kugeln (klares Glas / vergilbte Kugeln) ergeben kein geschlossenes, einheitliches Bild und keine gleichmäßige Ausleuchtung.

 

-          Die Lichttechnik ist veraltet, weil das Licht aufgrund fehlender Reflektoren nicht gelenkt werden kann und somit ein großer Lichtanteil nicht dem Beleuchtungszweck dient. Dies verursacht eine relativ hohe Lichtabstrahlung in den Himmel, wo das Licht eigentlich nicht gebraucht wird (sog. Lichtverschmutzung). Für den eigentlichen Beleuchtungszweck ist der Energieverbrauch dadurch deutlich zu hoch. Der Betrieb mit HQL-Leuchtmitteln ist nicht mehr zeitgemäß.

 

-          Die Kugelleuchten sind sehr störanfällig und somit wartungsintensiv. Vielfach fällt schon bei leichten Erschütterungen die Halterung mit Leuchtmittel aus dem System.

 

-          Die Anlage ist aufgrund der genannten Faktoren äußerst unwirtschaftlich.

 

Aus den genannten Gründen wird eine Erneuerung der Leuchten vorgeschlagen. Neben dem Effekt der Energieeinsparung und der Steigerung der Wirtschaftlichkeit kann nach Umsetzung des Vorhabens eine gestalterische Fortsetzung der begonnenen Innenstadtneuausstattung mit Leuchten (Friedrich-Ebert-Platz, Theatervorplatz, Untere Elberfelder Straße) und eine damit verbundene Aufwertung erfolgen. Durch die Maßnahme wird eine konsequente optimale Beleuchtungsanlage geschaffen.

 

Das ursprüngliche „Konzept im Innenstadtbereich“, alle Plätze und Fußgängerzonen mit der Lichtsteele auszustatten, wird mit der vorgesehenen Erneuerungsmaßnahme abgewandelt. Es wird dann nach dem Prinzip „Steelen für die Plätze - Mastleuchten für die Fußgängerzone“ vorgegangen. Diese Vorgehensweise wird im Wesentlichen durch deutlich niedrige Anschaffungskosten und höhere Wirtschaftlichkeit im Betrieb der Gesamtanlage begründet.

 

 

Vorstellung der möglichen Erneuerungsvarianten

 

Es ist vorgesehen, die vorhandenen Kugelleuchten zu ersetzen. Für dieses Vorhaben  gibt es mehrere Möglichkeiten:

 

 

Variante 1 „Lichtsteele“ (Anl. 3)

 

Die Variante 1 beinhaltet den Umbau mit Lichtsteelen (Typ wie auf dem Friedrich-Ebert-Platz) unter Beibehaltung der jetzigen Leuchtenstandorte und Teilrückbau von vorhandenen Leuchtenstandorten. An den jetzigen Maststandorten würden neue Lichtsteelen gesetzt. In Bereichen, wo dann nach einer Planung mit lichttechnischer Berechnung zu viele Leuchten stünden, würden Leuchten rückgebaut (geschätzt 50 Stück). Eine weitere Reduzierung der Lichtpunkte ist nicht möglich. Die Beleuchtung würde in diesem Fall weit unter den Anforderungen der DIN 13201 liegen und eine Übernahme der Verkehrssicherungspflicht würde in diesem Fall durch die Rhein-Ruhr-Stadtlicht GmbH ausgeschlossen.

 

Die Variante mit Verwendung der Lichtsteele erscheint zunächst  sinnvoll, weil sie den Vorteil hat, dass mit einem  bereits begonnenen Leuchtentyp eine gestalterische Fortsetzung in der Beleuchtung erfolgen würde und damit ein einheitliches Bild mit dem Friedrich-Ebert-Platz und dem Theaterplatz entstünde. Im gesamten Fußgängerzonenbereich einschl. des Friedrich-Ebert-Platzes und Theatervorplatzes wäre dann ein Leuchtentyp vorhanden.

 

·        Folgende Nachteile sprechen gegen den Einsatz der Lichtsteele:

 

  • Die Lichttechnik dieser Leuchten ermöglicht nur eine gleichmäßige Lichtabgabe in alle Richtungen. Eine teilweise in diesen Bereichen notwendige, asymmetrische Lichtlenkung ist ausgeschlossen. Somit bestehen bei der Steele starke lichttechnische Einschränkungen.

 

  • Eine Energieeinsparung ist im Vergleich zur jetzigen Beleuchtung nicht zu erzielen, der Energieverbrauch würde um ca. 4.000 Euro gegenüber der vorh. Beleuchtung steigen (Berechnung folgt unter dem Abschnitt „Abwägung/Variantenvergleich). Die Maßnahme stünde damit eindeutig dem Ratsbeschluss vom 22.3.2007 zur Energieeinsparung entgegen.

 

  • Aufgrund der nicht zu erzielenden Energieeinsparung ist eine Finanzierung über das Erneuerungsprogramm gem. Straßenbeleuchtungsvertrag der SBH nicht möglich (weitere Erläuterungen s. Finanzierung).

 

  • Aufgrund der höheren Anschlussleistung wird eine Neuverlegung von Kabeln mit größeren Querschnitten erforderlich, es entstehen zusätzlich zum Leuchtenaustausch entsprechende, sehr aufwändige Tiefbaukosten.

 

·      Die Leuchtenpositionierung an den vorhandenen Maststandorten gewährleistet keine optimale Lichtverteilung. Die Gestaltung wird einigen Kompromissen unterliegen. Eine einheitliche Verteilung der Lichtpunkte wird nicht möglich sein, denn sonst würde das bisherige, erfolgreiche Gestaltungsraster nicht mehr konsequent beibehalten.

 

  • Die Leuchtmittel bei den Lichtsteelen haben eine kürzere Lebensdauer als z. B. Kompaktleuchtstofflampen, so dass die Wartungsintensität entsprechend höher ist.

 

Folgender Vorteil spricht für die Verwendung der Lichtsteele:

Der Leuchtentyp entspricht den bisher  in den neu ausgebauten Innenstadtbereichen eingesetzten Modellen, so dass dann eine einheitliche Fortsetzung erfolgen würde.

 

Variante 2  „Oberlichtlaterne“(Anl. 4)

 

Die Kugelleuchten werden unter Beibehaltung der Maststandorte und der Masten gegen die bereits in der Unteren Elberfelder Straße eingesetzte Oberlichtlaterne ausgetauscht. Dies ist die „Standardleuchte“ für dekorative Zwecke, die lichttechnisch und wirtschaftlich alle Kriterien erfüllt. Die vorhandenen Masten werden vorab auf Standsicherheit geprüft und, je nach Prüfergebnis, belassen oder erneuert. Zur optischen Aufwertung und zum Korrosionsschutz erfolgt ein Neuanstrich mit einer speziellen „Antigraffiti-Farbe“, Farbton passend zur neu aufgesetzten Leuchte und zu den vorh. Laternen im übrigen Innenstadtbereich.  Die Ausstattung mit Steelen bleibt allein den innerstädtischen Plätzen in der Fußgängerzone vorbehalten.  Straßen, in denen zum jetzigen Zeitpunkt Steelen stehen, dazu gehört die Rathausstraße und ein Teil der Kampstraße (zwischen Elberfelder Straße und Hochstraße) werden nach und nach auf Oberlichtlaternen umgestellt. Die abgebauten Steelen werden z.B. auf dem Adolf-Nassau-Platz bzw. innerstädtischen Plätzen wieder installiert.

 

 

Die Finanzierung als Erneuerungsmaßnahme würde aus dem laufenden Budget für das Erneuerungsprogramm mit den vertraglich vereinbarten Einheitspreisen aus der Erneuerungspreisliste gem. Straßenbeleuchtungsvertrag erfolgen. Die Zeitschiene für die Abwicklung der Maßnahme beträgt ca. 3 Jahre.

Die Variante 2 mit der Standardleuchte ist die kostengünstigste Lösung sowohl bei den Baukosten als auch bei den Folgekosten.

 

Die Fotomontagen in Anlage 5 und 6  geben das optische Erscheinungsbild bei Umsetzung der Variante 2 wieder.

 

 

Variante 3 „Ministeele mit umgebautem Mast“ (Anl. 7)

 

Eine einheitliche mit Lichtsteelen ausgestattete Fußgängerzone entsprechend der Plätze gemäß Variante 1 ist aus Kostengründen nicht machbar. Auch die angedachte Lösung eine Art “Ministeele“ auf den vorhandenen runden Mast zu setzen und den Mast mit einem eckigen Profil zu verkleiden, so dass optisch eine vierkantige Steele entsteht, scheidet aus. Es ist dann nicht möglich, den Mast auf Standsicherheit zu prüfen, bzw. ihn regelmäßig einer optischen Kontrolle zu unterziehen. Im Fall von Beschädigungen durch Fahrzeuge müssten dem Verursacher im Prinzip zwei Masten in Rechnung gestellt werden, d.h. eine Ersatzbeschaffung ist bei dieser Sonderkonstruktion grundsätzlich sehr kostenaufwändig und auf Dauer auch nicht sicher. Weitere Nachteile dieser Sonderkonstruktion unter Verwendung der „Ministeele“ sind folgende:

 

·        Lichttechnik: Eine Lichtlenkung ist nicht möglich, die Leuchte strahlt zu allen Seiten hin gleich ab. Eine Abschirmung ist ebenfalls ausgeschlossen. Die Leuchte ist außerdem nur mit einheitlicher Bestückung von 70 Watt zu haben, somit ist keine bedarfsgerechte Planung möglich.

·        Wirkungsgrad: Der Wirkungsgrad liegt bei 60 %, mit der Ministeele ist eine Energieeinsparung nur in geringem Umfang möglich.

·        Wartungsfreundlichkeit: Die Leuchten stehen zum großen Teil unter Baumkronen. sie haben jeweils vier Seitenscheiben, die im Bereich der Bäume durch die Absonderungen von Läusen und Tauben häufig verschmutzt werden. Die erforderliche Wartungsfreundlichkeit ist neben der Tatsache, dass die Leuchte nicht werkzeuglos zu öffnen ist, nicht gegeben.

·        Kosten: Die Herstellungskosten sind zusätzlich zu den Stromkosten höher.

·        Die Sonderkosten mit der „übergestülpten“ Steele ist aufgrund der Nichterreichbarkeit des tragenden Masten nicht auf Standsicherheit prüfbar. Die Mastklappe ist schwierig zu erreichen.

 

Abwägung / Variantenvergleich

 

Die Variante 2 verfolgt das Ziel, durch einen Austausch der Leuchtenköpfe unter Beibehaltung des Mastenbestandes und  Kabelnetzes eine wirtschaftliche und optisch ansprechende Anlage zu erhalten.

 

Folgende Kriterien sind mit der Maßnahme bei Umsetzung von Variante 2 verbunden:

 

  • Der größte Anteil, ca. 90 % der vorhandenen Masten, ist in gutem Zustand und wird durch einen Anstrich aufgewertet werden und bleibt erhalten. Abgängige Masten würden 1:1 am selben Standort ausgetauscht. Die Masten wurden ursprünglich in einem gestalterischen Kontext zu den übrigen Ausstattungen in der Fußgängerzone positioniert. Dieses Gesamtkonzept wird beibehalten. Es brauchen keine neuen Abstimmungen mit den Nutzern getroffen werden.

 

  • Es entstehen vergleichsweise geringe Kosten für Tiefbau oder neue Kabelverlegungen, weil nahezu alle Komponenten weiterverwendet würden und das Kabel aufgrund der künftig niedrigeren Leistungsaufnahme der Leuchten weiterverwendet werden kann.

 

  • Die neue Aufsatzleuchte bietet alle lichttechnischen Möglichkeiten, bis hin zu einer Abschirmung zu Wohnungen bzw. Gebäudefassaden. Eine asymmetrische Lichtverteilung ist ebenfalls möglich, so dass das Licht präzise auf den Gehsteigbereich auf der Schaufensterseite aber auch auf die deutlich breitere Mittelachse gelenkt werden kann (z. B. in der Mittelstraße).

 

  • Die vorgesehenen Leuchten der neuen Anlage erfüllen bestimmte Kriterien. Dazu gehört eine Mindestlebensdauer von 25 Jahren, eine hohe Wartungsfreundlichkeit (werkzeugloses Öffnen der Leuchte, hohe Dichtigkeit mit geringer Innenverschmutzung der Leuchte, etc.) und ein wirtschaftlicher Betrieb. Je nach Ergebnis der lichttechnischen Berechung kann mit einer Energieeinsparung gegenüber der jetzigen Anlage von ca. zwei Dritteln gerechnet werden. Beispielsweise würden zwei Leuchten mit einer Leistungsaufnahme von je 50 Watt gegen eine Leuchte mit 1 x  36 Watt ersetzt.

 

  • Die Leistungsaufnahme der aktuellen Anlage ist mit ihren unterschiedlichen Lampenbestückungen nicht genau bekannt. Die überschlägige Energieeinsparung lässt sich aber im Vorfeld zu einer genauen lichttechnischen Berechnung wie folgt quantifizieren, dabei sind alle vorh. Leuchten berücksichtigt. Bei der Leistungsaufnahme wird neben der Wattage des Leuchtmittels auch der Verbrauch des Vorschaltgerätes mit eingerechnet.

 

Stromverbrauch Kugeln:

            511 x 57 W ≈                                                                         ≈ 16.719 Euro

            139 x 27 W                                                                             2.154 Euro

            Summe rund                                                                        18.900 Euro

 

Stromverbrauch Lichtsteelen (n. Var. 1):

302 – 52 (Rückbau geschätzt) = 250 Stck. x 160 W   22.960 Euro

 

Stromverbrauch Oberlichtlaterne (Var. 2)

 

302 x 44 Watt                                                                         7.627 Euro

 

Stromverbrauch Ministeele Spezialanfertigung:

250x  80 Watt                                                                       11.480 Euro

 

 

Die Berechnung zeigt, dass bei Realisierung von Variante 2 eine Stromeinsparung von ca. 60 % möglich ist      .

 

 

 

Finanzierung:

 

Für Variante 1 und 3 (Steele bzw.. „Ministeele Spezialkonstruktion““) gibt es keine Finanzierungsmöglichkeit aus dem Erneuerungsprogramm. Gemäß Straßenbeleuchtungsvertrag sind die Erneuerungsmaßnahmen bei der Beleuchtung an Energieeinsparmaßnahmen und die Umstellung auf einen höchstmöglichen, wirtschaftlichen Betrieb gekoppelt. Diese Bedingung ist nicht erfüllt.

 

Hingegen können die gem. Variante 2 vorgesehenen Maßnahmen vollständig aus den laufenden Erneuerungsmaßnahmen finanziert werden. Es gelten die Preise aus dem Leistungsverzeichnis gem. Straßenbeleuchtungsvertrag.

 

Die Kriterien für eine beitragsrechtliche Abrechnung sind erfüllt (s. Abschnitt: „Beitragsrechtliche Beurteilung), somit können  50 % der Gesamtkosten über die finanzielle Beteiligung der Anlieger gedeckt werden. Die verbleibenden 50% werden aus den laufenden Haushaltsmitteln für die Erneuerung getragen.

 

 

 

 

Kosten:

 

Für die Realisierung der verschiedenen Varianten liegen Kostenschätzungen der Rhein-Ruhr-Stadtlicht GmbH vor.

 

           

Variante 1 Lichtsteelen an vorh. Maststandorten:

 

Bezeichnung

Menge

ME

EP €

GP €

Kabelgraben

150

m

75,00

11.250,00

Lichtsteelen

250

St.

2.900,00

725.000,00

Demontage vorh. Leuchten

302

St.

220,00

66.400,00

Muffe

302

St.

80,00

24.160,00

Montage u. Fundament

für Lichtsteele

250

St.

500,00

125.000,00

Gesamtkosten netto

 

 

 

951.850,00

+ 19% MWSt.

 

 

 

180.851,50

Gesamtkosten brutto

 

 

 

1.132.701,50

Stromkosten brutto (ca. Angabe)

 

 

 

22.960,00

 

Variante 2. Oberlichtlaterne an vorh. Masten:

 

Bezeichnung

Menge

ME

EP €

GP €

Kabelgraben

150

m

75,00

11.250,00

Mastaufsatzleuchten

302

St.

425,00

128.350,00

Aufpreis für Spezial-

Mastanstrich

302

St.

90,00

27.180,00

Muffe

302

St.

80,00

24.160,00

Standsicherheitsprüfung

302

St.

55,00

16.610,00

Gesamtkosten netto

 

 

 

218.800,00

+ 19% MWSt.

 

 

 

41.572,00

Gesamtkosten brutto

 

 

 

260.372,00

Stromkosten brutto (ca. Angabe)

 

 

 

7.300,00

 

 

Variante 3. Ministeele auf kantigem Mast (Sonderkonstruktion):

 

Bezeichnung

Menge

ME

EP €

GP €

Kabelgraben

300

m

75,00

22.500,00

Mastaufsatzleuchten

250

St.

*650,00

162.500,00

Aufpreis für Mastumbau Spezialmastanstrich

302

St.

(geschätzt

90,00 + 500,00)

590,00

178.180,00

Muffe

40

St.

80,00

3.200,00

Montage Leuchten

302

St.

80,00

24.160,00

Demontage Kugeln

400

St.

60,00

24.000,00

Standsicherheitsprüfung

302

St.

55,00

16.610,00

Gesamtkosten netto

 

 

 

431.150,00

+ 19% MWSt.

 

 

 

81.918,50

Gesamtkosten brutto

 

 

 

513.068,50

 

 

 

Beitragsrechtliche Beurteilung

 

Aufgrund des aufgezeigten Verschleißes und der Nutzungsdauer ist eine Erneuerung der Beleuchtungsanlage erforderlich. Da auch eine beleuchtungstechnische Verbesserung mit der geplanten Maßnahme verbunden ist, sind die Voraussetzungen für eine beitragsrechtliche Abrechnung nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt erfüllt.

 

Nach § 3 Abs. 3 Nr. 5 der Beitragssatzung können  50% der anfallenden Kosten auf die  beitragspflichtigen Grundstückseigentümer verteilt werden.

 

Auf eine Bürgeranhörung kann verzichtet werden, da kein Gestaltungsspielraum der Grundstückseigentümer besteht, die Beitragsbelastung bezogen auf das Abrechnungsgebiet relativ gering ausfällt und kein Straßenausbau damit verbunden ist.

 

 

 

Zeitschiene

 

Mit der Erneuerungsmaßnahme kann ab Frühjahr 2008 begonnen werden, da erst in 2008 Erneuerungsmittel hierfür bereit stehen.

Bei entsprechender Refinanzierung über Anliegerbeiträge kann die Umsetzung in zwei bis drei Jahren erfolgen.

 

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

 

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

     

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

     

 EUR

 

 Sachkosten

     

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

     

     

     

     

     

 

 


 



4. Finanzierung

 

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

Reduzieren

21.08.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.                  Die vorgestellte Erneuerungsmaßnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

2.                  Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung für Variante 2 zu veranlassen.

 

            Zusatz:

            Dabei sollen sich die Maßnahmen der Verwaltung zunächst auf das     Auswechseln der Kugelleuchten gegen den vorgestellten Lampentyp           beschränken.

            Ergänzende Planungen zum Abbau der Stelen aus den vorhandenen             Bereichen und die Installation auf innerstädtischen Plätzen sind den        politischen Gremien gesondert vorzustellen.

 

3.                  Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung durch die SBH und den städt. Dienstleister Rhein-Ruhr-Stadtlicht GmbH als Erneuerungsmaßnahme zu veranlassen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

19

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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28.08.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

  1. Die vorgestellte Erneuerungsmaßnahme wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung für Variante 2 zu veranlassen. Dabei sollen sich die Maßnahmen der Verwaltung zunächst auf das Auswechseln der Kugelleuchten gegen den vorgestellten Lampentyp beschränken.                                  Ergänzende Planungen zum Abbau der Stelen aus den vorhandenen Bereichen und die Installation auf innerstädtischen Plätzen sind den politischen Gremien gesondert vorzustellen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung durch die SBH und den städt. Dienstleister Rhein-Ruhr-Stadtlicht GmbH als Erneuerungsmaßnahme  zu veranlassen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen