Beschlussvorlage - 0573/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung der Straßenbeleuchtung Fußgängerzone Elberfelder Straße/Mittelstraße u.a.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Ilona Schaefer
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Vorberatung
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21.08.2007
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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28.08.2007
|
Beschlussvorschlag
- Die vorgestellte Erneuerungsmaßnahme wird zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung für Variante 2 zu veranlassen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung durch die SBH und den städt. Dienstleister Rhein-Ruhr-Stadtlicht GmbH als Erneuerungsmaßnahme nach Vorstellung der Planung zu veranlassen.
Sachverhalt
Die Beleuchtungsanlage in der Elberfelder Straße mit Nebenstraßen bedarf
einer dringenden Sanierung. Die Verwaltung schlägt vor, eine Teilerneuerung der
Beleuchtungsanlage nach Variante 2 weiter zu verfolgen. Dabei werden die
Leuchtenköpfe ausgetauscht, der Leuchtentypus entspricht der für den
dekorativen Bereich festgelegten Oberlichtlaterne der Fa. Trilux-Lenze aus
Arnsberg. Diese Leuchte wird in Hagen beispielweise im Rathausumfeld, in der
Hohenlimburger Fußgängerzone und in der unteren Elberfelder Straße eingesetzt.
Die Folgekosten werden dadurch von z. Z. ca. 18.900,00 Euro auf ca. 7.600,00 Euro gesenkt.
Die Anlage ist langfristig ausgelegt, d. h. es wird eine Lebenszeit über einen Zeitraum von über 25 Jahren garantiert. Bei der Wahl des Leuchtentypus sind neben dem Design Kriterien wie Wartungsfreundlichkeit, Langlebigkeit, usw. berücksichtigt.
Die Finanzierung bei Variante 2 erfolgt über das Kommunalabgabengesetz bzw. aus dem laufenden Erneuerungsbudget, es werden keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.
Vorlauf
Die öffentliche Beleuchtungsanlage in der Hagener Fußgängerzone beginnend am Anfang der Mittelstraße bis zur Elberfelder Straße / Ecke Konkordiastraße einschl. der Dahlenkampstraße, der Marienstraße, der Goldbergstraße und der Karl-Marx-Straße wurde in den Jahren 1980 – 1982 errichtet (Planungsbereich s. Anlage 1). Es handelt sich um insgesamt 302 Masten mit Kugelleuchten, wobei die Masten mit unterschiedlichen Leuchtenstückzahlen und Leuchtmitteln bestückt sind. Teilweise sind Kompaktleuchtstofflampen („Energiesparlampen“), teilweise 50-W-HQL-Quecksilberdampflampen in Betrieb. Einige Leuchten sind nur teilweise in Betrieb, so ist z. B. in der Mittelstraße bei den „Doppelkugeln“ nur jede zweite Leuchte eingeschaltet. Die Lichtpunkthöhe liegt zum größten Teil bei 3,50 m (Anlage 2).
Die aus den achtziger Jahren stammende Flächengestaltung in der Fußgängerzone basiert im Wesentlichen auf einer Raumgliederung durch Bäume. Den in den meisten Bereichen relativ eng angeordneten Baumstandorten sind die Laternenmasten zugeordnet, wodurch sich eine relativ hohe Stückzahl in vielen Bereichen ergibt. Eine häufig anzutreffende Kombination ist die Baumscheibe mit 2 Laternenmasten (bestückt mit jeweils 2 Kugeln). Ansonsten orientieren sich die Leuchtenstandorte an Sondereinrichtungen, wie z. B. der kreisförmigen Anordnung um den Brunnen im Bereich der Karl-Marx-Straße / Elberfelder Straße.
Die Kugelleuchten bedürfen aus verschiedenen Gründen dringend einer Erneuerung:
- Die Leuchten der Anlage sind größtenteils verschlissen, sichtbar durch Materialermüdung und häufige Defekte.
- Eine Ersatzteilbeschaffung ist nicht mehr möglich, Reparaturen sind aktuell nur noch aus Restbeständen zu bewältigen bzw. erfolgen aus Materialien, die bei der Wegnahme von Leuchten an mehrflammigen Laternen für die Reparatur anderer Standorte gewonnen werden.
- Die unterschiedliche Bestückung mit Leuchtmitteln, teilweise Kompaktleuchtstofflampen, teilweise Quecksilberdampflampen und unterschiedliches Aussehen der Kugeln (klares Glas / vergilbte Kugeln) ergeben kein geschlossenes, einheitliches Bild und keine gleichmäßige Ausleuchtung.
- Die Lichttechnik ist veraltet, weil das Licht aufgrund fehlender Reflektoren nicht gelenkt werden kann und somit ein großer Lichtanteil nicht dem Beleuchtungszweck dient. Dies verursacht eine relativ hohe Lichtabstrahlung in den Himmel, wo das Licht eigentlich nicht gebraucht wird (sog. Lichtverschmutzung). Für den eigentlichen Beleuchtungszweck ist der Energieverbrauch dadurch deutlich zu hoch. Der Betrieb mit HQL-Leuchtmitteln ist nicht mehr zeitgemäß.
- Die Kugelleuchten sind sehr störanfällig und somit wartungsintensiv. Vielfach fällt schon bei leichten Erschütterungen die Halterung mit Leuchtmittel aus dem System.
- Die Anlage ist aufgrund der genannten Faktoren äußerst unwirtschaftlich.
Aus den genannten Gründen wird eine Erneuerung der Leuchten vorgeschlagen. Neben dem Effekt der Energieeinsparung und der Steigerung der Wirtschaftlichkeit kann nach Umsetzung des Vorhabens eine gestalterische Fortsetzung der begonnenen Innenstadtneuausstattung mit Leuchten (Friedrich-Ebert-Platz, Theatervorplatz, Untere Elberfelder Straße) und eine damit verbundene Aufwertung erfolgen. Durch die Maßnahme wird eine konsequente optimale Beleuchtungsanlage geschaffen.
Das ursprüngliche „Konzept im Innenstadtbereich“, alle Plätze und Fußgängerzonen mit der Lichtsteele auszustatten, wird mit der vorgesehenen Erneuerungsmaßnahme abgewandelt. Es wird dann nach dem Prinzip „Steelen für die Plätze - Mastleuchten für die Fußgängerzone“ vorgegangen. Diese Vorgehensweise wird im Wesentlichen durch deutlich niedrige Anschaffungskosten und höhere Wirtschaftlichkeit im Betrieb der Gesamtanlage begründet.
Vorstellung der möglichen
Erneuerungsvarianten
Es ist vorgesehen, die vorhandenen Kugelleuchten zu ersetzen. Für dieses Vorhaben gibt es mehrere Möglichkeiten:
Variante 1 „Lichtsteele“
(Anl. 3)
Die Variante 1 beinhaltet den Umbau mit Lichtsteelen (Typ wie auf dem Friedrich-Ebert-Platz) unter Beibehaltung der jetzigen Leuchtenstandorte und Teilrückbau von vorhandenen Leuchtenstandorten. An den jetzigen Maststandorten würden neue Lichtsteelen gesetzt. In Bereichen, wo dann nach einer Planung mit lichttechnischer Berechnung zu viele Leuchten stünden, würden Leuchten rückgebaut (geschätzt 50 Stück). Eine weitere Reduzierung der Lichtpunkte ist nicht möglich. Die Beleuchtung würde in diesem Fall weit unter den Anforderungen der DIN 13201 liegen und eine Übernahme der Verkehrssicherungspflicht würde in diesem Fall durch die Rhein-Ruhr-Stadtlicht GmbH ausgeschlossen.
Die Variante mit Verwendung der Lichtsteele erscheint zunächst sinnvoll, weil sie den Vorteil hat, dass mit einem bereits begonnenen Leuchtentyp eine gestalterische Fortsetzung in der Beleuchtung erfolgen würde und damit ein einheitliches Bild mit dem Friedrich-Ebert-Platz und dem Theaterplatz entstünde. Im gesamten Fußgängerzonenbereich einschl. des Friedrich-Ebert-Platzes und Theatervorplatzes wäre dann ein Leuchtentyp vorhanden.
· Folgende Nachteile sprechen gegen den Einsatz der Lichtsteele:
- Die Lichttechnik dieser Leuchten ermöglicht nur eine gleichmäßige Lichtabgabe in alle Richtungen. Eine teilweise in diesen Bereichen notwendige, asymmetrische Lichtlenkung ist ausgeschlossen. Somit bestehen bei der Steele starke lichttechnische Einschränkungen.
- Eine Energieeinsparung ist im Vergleich zur jetzigen Beleuchtung nicht zu erzielen, der Energieverbrauch würde um ca. 4.000 Euro gegenüber der vorh. Beleuchtung steigen (Berechnung folgt unter dem Abschnitt „Abwägung/Variantenvergleich). Die Maßnahme stünde damit eindeutig dem Ratsbeschluss vom 22.3.2007 zur Energieeinsparung entgegen.
- Aufgrund der nicht zu erzielenden Energieeinsparung ist eine Finanzierung über das Erneuerungsprogramm gem. Straßenbeleuchtungsvertrag der SBH nicht möglich (weitere Erläuterungen s. Finanzierung).
- Aufgrund der höheren Anschlussleistung wird eine Neuverlegung von Kabeln mit größeren Querschnitten erforderlich, es entstehen zusätzlich zum Leuchtenaustausch entsprechende, sehr aufwändige Tiefbaukosten.
· Die Leuchtenpositionierung an den vorhandenen Maststandorten gewährleistet keine optimale Lichtverteilung. Die Gestaltung wird einigen Kompromissen unterliegen. Eine einheitliche Verteilung der Lichtpunkte wird nicht möglich sein, denn sonst würde das bisherige, erfolgreiche Gestaltungsraster nicht mehr konsequent beibehalten.
- Die Leuchtmittel bei den Lichtsteelen haben eine kürzere Lebensdauer als z. B. Kompaktleuchtstofflampen, so dass die Wartungsintensität entsprechend höher ist.
Folgender Vorteil spricht für die Verwendung der Lichtsteele:
Der Leuchtentyp entspricht den bisher in den neu ausgebauten Innenstadtbereichen eingesetzten Modellen, so dass dann eine einheitliche Fortsetzung erfolgen würde.
Variante 2 „Oberlichtlaterne“(Anl. 4)
Die Kugelleuchten werden unter Beibehaltung der Maststandorte und der Masten gegen die bereits in der Unteren Elberfelder Straße eingesetzte Oberlichtlaterne ausgetauscht. Dies ist die „Standardleuchte“ für dekorative Zwecke, die lichttechnisch und wirtschaftlich alle Kriterien erfüllt. Die vorhandenen Masten werden vorab auf Standsicherheit geprüft und, je nach Prüfergebnis, belassen oder erneuert. Zur optischen Aufwertung und zum Korrosionsschutz erfolgt ein Neuanstrich mit einer speziellen „Antigraffiti-Farbe“, Farbton passend zur neu aufgesetzten Leuchte und zu den vorh. Laternen im übrigen Innenstadtbereich. Die Ausstattung mit Steelen bleibt allein den innerstädtischen Plätzen in der Fußgängerzone vorbehalten. Straßen, in denen zum jetzigen Zeitpunkt Steelen stehen, dazu gehört die Rathausstraße und ein Teil der Kampstraße (zwischen Elberfelder Straße und Hochstraße) werden nach und nach auf Oberlichtlaternen umgestellt. Die abgebauten Steelen werden z.B. auf dem Adolf-Nassau-Platz bzw. innerstädtischen Plätzen wieder installiert.
Die Finanzierung als Erneuerungsmaßnahme würde aus dem laufenden Budget für das Erneuerungsprogramm mit den vertraglich vereinbarten Einheitspreisen aus der Erneuerungspreisliste gem. Straßenbeleuchtungsvertrag erfolgen. Die Zeitschiene für die Abwicklung der Maßnahme beträgt ca. 3 Jahre.
Die Variante 2 mit der Standardleuchte ist die kostengünstigste Lösung sowohl bei den Baukosten als auch bei den Folgekosten.
Die Fotomontagen in Anlage 5 und 6 geben das optische Erscheinungsbild bei Umsetzung der Variante 2 wieder.
Variante 3 „Ministeele mit
umgebautem Mast“ (Anl. 7)
Eine einheitliche mit Lichtsteelen ausgestattete Fußgängerzone entsprechend der Plätze gemäß Variante 1 ist aus Kostengründen nicht machbar. Auch die angedachte Lösung eine Art “Ministeele“ auf den vorhandenen runden Mast zu setzen und den Mast mit einem eckigen Profil zu verkleiden, so dass optisch eine vierkantige Steele entsteht, scheidet aus. Es ist dann nicht möglich, den Mast auf Standsicherheit zu prüfen, bzw. ihn regelmäßig einer optischen Kontrolle zu unterziehen. Im Fall von Beschädigungen durch Fahrzeuge müssten dem Verursacher im Prinzip zwei Masten in Rechnung gestellt werden, d.h. eine Ersatzbeschaffung ist bei dieser Sonderkonstruktion grundsätzlich sehr kostenaufwändig und auf Dauer auch nicht sicher. Weitere Nachteile dieser Sonderkonstruktion unter Verwendung der „Ministeele“ sind folgende:
· Lichttechnik: Eine Lichtlenkung ist nicht möglich, die Leuchte strahlt zu allen Seiten hin gleich ab. Eine Abschirmung ist ebenfalls ausgeschlossen. Die Leuchte ist außerdem nur mit einheitlicher Bestückung von 70 Watt zu haben, somit ist keine bedarfsgerechte Planung möglich.
· Wirkungsgrad: Der Wirkungsgrad liegt bei 60 %, mit der Ministeele ist eine Energieeinsparung nur in geringem Umfang möglich.
· Wartungsfreundlichkeit: Die Leuchten stehen zum großen Teil unter Baumkronen. sie haben jeweils vier Seitenscheiben, die im Bereich der Bäume durch die Absonderungen von Läusen und Tauben häufig verschmutzt werden. Die erforderliche Wartungsfreundlichkeit ist neben der Tatsache, dass die Leuchte nicht werkzeuglos zu öffnen ist, nicht gegeben.
· Kosten: Die Herstellungskosten sind zusätzlich zu den Stromkosten höher.
· Die Sonderkosten mit der „übergestülpten“ Steele ist aufgrund der Nichterreichbarkeit des tragenden Masten nicht auf Standsicherheit prüfbar. Die Mastklappe ist schwierig zu erreichen.
Abwägung / Variantenvergleich
Die Variante 2 verfolgt das Ziel, durch einen Austausch der Leuchtenköpfe unter Beibehaltung des Mastenbestandes und Kabelnetzes eine wirtschaftliche und optisch ansprechende Anlage zu erhalten.
Folgende Kriterien sind mit der Maßnahme bei Umsetzung von Variante 2 verbunden:
- Der größte Anteil, ca. 90 % der vorhandenen Masten, ist in gutem Zustand und wird durch einen Anstrich aufgewertet werden und bleibt erhalten. Abgängige Masten würden 1:1 am selben Standort ausgetauscht. Die Masten wurden ursprünglich in einem gestalterischen Kontext zu den übrigen Ausstattungen in der Fußgängerzone positioniert. Dieses Gesamtkonzept wird beibehalten. Es brauchen keine neuen Abstimmungen mit den Nutzern getroffen werden.
- Es entstehen vergleichsweise geringe Kosten für Tiefbau oder neue Kabelverlegungen, weil nahezu alle Komponenten weiterverwendet würden und das Kabel aufgrund der künftig niedrigeren Leistungsaufnahme der Leuchten weiterverwendet werden kann.
- Die neue Aufsatzleuchte bietet alle lichttechnischen Möglichkeiten, bis hin zu einer Abschirmung zu Wohnungen bzw. Gebäudefassaden. Eine asymmetrische Lichtverteilung ist ebenfalls möglich, so dass das Licht präzise auf den Gehsteigbereich auf der Schaufensterseite aber auch auf die deutlich breitere Mittelachse gelenkt werden kann (z. B. in der Mittelstraße).
- Die vorgesehenen Leuchten der neuen Anlage erfüllen bestimmte Kriterien. Dazu gehört eine Mindestlebensdauer von 25 Jahren, eine hohe Wartungsfreundlichkeit (werkzeugloses Öffnen der Leuchte, hohe Dichtigkeit mit geringer Innenverschmutzung der Leuchte, etc.) und ein wirtschaftlicher Betrieb. Je nach Ergebnis der lichttechnischen Berechung kann mit einer Energieeinsparung gegenüber der jetzigen Anlage von ca. zwei Dritteln gerechnet werden. Beispielsweise würden zwei Leuchten mit einer Leistungsaufnahme von je 50 Watt gegen eine Leuchte mit 1 x 36 Watt ersetzt.
- Die Leistungsaufnahme der aktuellen Anlage ist mit ihren unterschiedlichen Lampenbestückungen nicht genau bekannt. Die überschlägige Energieeinsparung lässt sich aber im Vorfeld zu einer genauen lichttechnischen Berechnung wie folgt quantifizieren, dabei sind alle vorh. Leuchten berücksichtigt. Bei der Leistungsaufnahme wird neben der Wattage des Leuchtmittels auch der Verbrauch des Vorschaltgerätes mit eingerechnet.
Stromverbrauch
Kugeln:
511 x 57 W ≈ ≈
16.719 Euro
139 x 27 W ≈
≈ 2.154 Euro
Summe rund
≈18.900 Euro
Stromverbrauch
Lichtsteelen (n. Var. 1):
302 – 52 (Rückbau geschätzt) = 250 Stck. x 160 W ≈22.960 Euro
Stromverbrauch Oberlichtlaterne
(Var. 2)
302 x 44 Watt ≈7.627 Euro
Stromverbrauch
Ministeele Spezialanfertigung:
250x
80 Watt ≈11.480
Euro
Die Berechnung zeigt, dass bei Realisierung von Variante 2 eine Stromeinsparung von ca. 60 % möglich ist .
Finanzierung:
Für Variante 1 und 3 (Steele bzw.. „Ministeele Spezialkonstruktion““) gibt es keine Finanzierungsmöglichkeit aus dem Erneuerungsprogramm. Gemäß Straßenbeleuchtungsvertrag sind die Erneuerungsmaßnahmen bei der Beleuchtung an Energieeinsparmaßnahmen und die Umstellung auf einen höchstmöglichen, wirtschaftlichen Betrieb gekoppelt. Diese Bedingung ist nicht erfüllt.
Hingegen können die gem. Variante 2 vorgesehenen Maßnahmen vollständig aus den laufenden Erneuerungsmaßnahmen finanziert werden. Es gelten die Preise aus dem Leistungsverzeichnis gem. Straßenbeleuchtungsvertrag.
Die Kriterien für eine beitragsrechtliche Abrechnung sind erfüllt (s. Abschnitt: „Beitragsrechtliche Beurteilung), somit können 50 % der Gesamtkosten über die finanzielle Beteiligung der Anlieger gedeckt werden. Die verbleibenden 50% werden aus den laufenden Haushaltsmitteln für die Erneuerung getragen.
Kosten:
Für die Realisierung der verschiedenen Varianten liegen Kostenschätzungen der Rhein-Ruhr-Stadtlicht GmbH vor.
Variante 1 Lichtsteelen an vorh. Maststandorten:
|
Bezeichnung |
Menge |
ME |
EP € |
GP € |
|
Kabelgraben |
150 |
m |
75,00 |
11.250,00 |
|
Lichtsteelen |
250 |
St. |
2.900,00 |
725.000,00 |
|
Demontage vorh. Leuchten |
302 |
St. |
220,00 |
66.400,00 |
|
Muffe |
302 |
St. |
80,00 |
24.160,00 |
|
Montage u. Fundament für Lichtsteele |
250 |
St. |
500,00 |
125.000,00 |
|
Gesamtkosten netto |
|
|
|
951.850,00 |
|
+ 19% MWSt. |
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|
180.851,50 |
|
Gesamtkosten brutto |
|
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|
1.132.701,50 |
|
Stromkosten brutto (ca. Angabe) |
|
|
|
22.960,00 |
Variante 2. Oberlichtlaterne an vorh. Masten:
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Bezeichnung |
Menge |
ME |
EP € |
GP € |
|
Kabelgraben |
150 |
m |
75,00 |
11.250,00 |
|
Mastaufsatzleuchten |
302 |
St. |
425,00 |
128.350,00 |
|
Aufpreis für Spezial- Mastanstrich |
302 |
St. |
90,00 |
27.180,00 |
|
Muffe |
302 |
St. |
80,00 |
24.160,00 |
|
Standsicherheitsprüfung |
302 |
St. |
55,00 |
16.610,00 |
|
Gesamtkosten netto |
|
|
|
218.800,00 |
|
+ 19% MWSt. |
|
|
|
41.572,00 |
|
Gesamtkosten brutto |
|
|
|
260.372,00 |
|
Stromkosten brutto (ca. Angabe) |
|
|
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7.300,00 |
Variante 3. Ministeele auf kantigem Mast (Sonderkonstruktion):
|
Bezeichnung |
Menge |
ME |
EP € |
GP € |
|
Kabelgraben |
300 |
m |
75,00 |
22.500,00 |
|
Mastaufsatzleuchten |
250 |
St. |
*650,00 |
162.500,00 |
|
Aufpreis für Mastumbau Spezialmastanstrich |
302 |
St. |
(geschätzt 90,00 + 500,00) 590,00 |
178.180,00 |
|
Muffe |
40 |
St. |
80,00 |
3.200,00 |
|
Montage Leuchten |
302 |
St. |
80,00 |
24.160,00 |
|
Demontage Kugeln |
400 |
St. |
60,00 |
24.000,00 |
|
Standsicherheitsprüfung |
302 |
St. |
55,00 |
16.610,00 |
|
Gesamtkosten netto |
|
|
|
431.150,00 |
|
+ 19% MWSt. |
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81.918,50 |
|
Gesamtkosten brutto |
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|
|
513.068,50 |
Beitragsrechtliche Beurteilung
Aufgrund des aufgezeigten Verschleißes und der Nutzungsdauer ist eine Erneuerung der Beleuchtungsanlage erforderlich. Da auch eine beleuchtungstechnische Verbesserung mit der geplanten Maßnahme verbunden ist, sind die Voraussetzungen für eine beitragsrechtliche Abrechnung nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt erfüllt.
Nach § 3 Abs. 3 Nr. 5 der Beitragssatzung können 50% der anfallenden Kosten auf die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer verteilt werden.
Auf eine Bürgeranhörung kann verzichtet werden, da kein Gestaltungsspielraum der Grundstückseigentümer besteht, die Beitragsbelastung bezogen auf das Abrechnungsgebiet relativ gering ausfällt und kein Straßenausbau damit verbunden ist.
Zeitschiene
Mit der Erneuerungsmaßnahme kann ab Frühjahr 2008 begonnen werden, da erst in 2008 Erneuerungsmittel hierfür bereit stehen.
Bei entsprechender
Refinanzierung über Anliegerbeiträge kann die Umsetzung in zwei bis drei Jahren
erfolgen.
Auswirkungen
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|
Es entstehen keine finanziellen und
personellen Auswirkungen. |
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Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in
diesem Fall bitte löschen! |
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1. Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Fiskalische Bindung |
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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
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Dienstvereinbarung mit dem GPR |
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Ohne Bindung |
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Erläuterungen: |
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2. Allgemeine Angaben |
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Bereits laufende Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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Neue Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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|
eines Wirtschaftsplanes |
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Ausgaben |
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Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch
Ausgaben in den Folgejahren |
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Es entstehen Ausgaben |
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einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr |
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jährlich wiederkehrende Ausgaben |
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periodisch wiederkehrende Ausgaben in den
Jahren |
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3. Mittelbedarf |
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Einnahmen |
EUR |
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Sachkosten |
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EUR |
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Personalkosten |
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EUR |
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Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben
verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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|
Einnahmen: |
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Ausgaben: |
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Eigenanteil: |
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4. Finanzierung |
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Verwaltungshaushalt |
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Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Kein konkreter Finanzierungsvorschlag |
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Wird durch 20 ausgefüllt
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Die Finanzierung der Maßnahme wird den im
Haushaltssicherungskonzept festgesetzten |
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Haushaltsausgleich langfristig nicht
gefährden |
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Die Finanzierung der Maßnahme wird den
Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten |
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Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit
das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden: |
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Vermögenshaushalt |
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Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
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Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Kreditaufnahme |
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Wird
durch 20 ausgefüllt
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Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der
Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie |
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zusätzlich finanziert werden |
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Die Maßnahme kann nur finanziert werden,
wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm |
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vorgesehene und vom Rat beschlossene
Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden. |
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Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im
Vermögenshaushalt |
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Es entstehen keine Folgekosten |
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Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre |
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Sachkosten |
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einmalig |
in Höhe von EUR |
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Jährlich |
in Höhe von EUR |
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bis zum Jahre |
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Personalkosten |
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einmalig |
in Höhe von EUR |
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Jährlich |
in Höhe von EUR |
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bis zum Jahre |
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Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den
Folgekosten EUR |
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Folgekosten sind nicht eingeplant |
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Folgekosten sind bei der/den
Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant: |
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HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Einnahmen: |
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Ausgaben: |
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Eigenanteil: |
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* = Kostenermittlung auf
der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02)
bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

21.08.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem
Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die vorgestellte Erneuerungsmaßnahme wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung für Variante 2 zu veranlassen.
Zusatz:
Dabei
sollen sich die Maßnahmen der Verwaltung zunächst auf das Auswechseln der Kugelleuchten gegen den
vorgestellten Lampentyp beschränken.
Ergänzende
Planungen zum Abbau der Stelen aus den vorhandenen Bereichen und die Installation auf innerstädtischen
Plätzen sind den politischen
Gremien gesondert vorzustellen.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung durch die SBH und den städt.
Dienstleister Rhein-Ruhr-Stadtlicht GmbH als Erneuerungsmaßnahme zu veranlassen.
28.08.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Die vorgestellte Erneuerungsmaßnahme wird zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung für Variante 2 zu veranlassen. Dabei sollen sich die Maßnahmen der Verwaltung zunächst auf das Auswechseln der Kugelleuchten gegen den vorgestellten Lampentyp beschränken. Ergänzende Planungen zum Abbau der Stelen aus den vorhandenen Bereichen und die Installation auf innerstädtischen Plätzen sind den politischen Gremien gesondert vorzustellen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung durch die SBH und den städt. Dienstleister Rhein-Ruhr-Stadtlicht GmbH als Erneuerungsmaßnahme zu veranlassen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |