Beschlussvorlage - 0584/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a)

Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Be­lange, der Behördenbeteiligung und der im Rahmen der öffentlichen Auslegung vor­gebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen.

Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b)

Der Rat der Stadt beschließt die im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Be­schluss gehörende Teiländerung Nr.  78 – Gummi Becker – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nebst Begründung vom 25.09.2006 nach §§ 2 und 5 des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Gelände der ehemaligen Firma Gummi Becker, (Enneper Str. 114 – 120) zwischen Ennepe und Enneper Straße.

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahrens ist durch Signatur im Plan ein­deutig definiert. Dieser ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Im Herbst 2007 wird die Änderung des Flächennutzungsplanes der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Über die Genehmigung ist binnen drei Monaten zu entscheiden. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

 

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Sachverhalt

Diese Vorlage schließt das Verfahren zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes ab.

 

1.                  Beschlussfassung zu der im Rahmen der Planoffenlage eingegangenen Stellungnahme.

2.                  Abschließender Beschluss der Flächennutzungsplanteiländerung Nr. 78 – Gummi Becker -.

 


 
Am 07.04.2005 hat der Rat der Stadt Hagen die Einleitung der Flächennutzungsplanteiländerung Nr. 78 -. Gummi Becker -  beschlossen. Anlass war der Antrag des Büros PLG, Projektentwicklung und Liegenschaften, Körtingstraße 25, 45711 Datteln, welches mit Schreiben vom 24.09.2004 die Einleitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragte. Auf dem Gelände Enneper Straße 114 – 120 sollen Handelseinrichtungen in einer Größe von 3000 m² planungsrechtlich ermöglicht werden.

 

Da der gültige Flächennutzungsplan für diesen Bereich hauptsächlich eine gewerbliche Baufläche darstellt, wurde es notwendig, parallel zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein Flächennutzungsplanteiländerungsverfahren durchzuführen.

Die Zielsetzung für das Änderungsverfahren ist die Darstellung einer gemischten Baufläche und eine Grünfläche im Norden des Planbereiches.

 

Die Bürgeranhörung nach § 3.1 BauGB für die Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4/04 (565)  Enneper Straße "Gummi Becker" wurde am 27.10. 2005 durchgeführt. Gezeigt wurde die Strukturstudie 10/2002 zur Flächennutzungsplanteiländerung Nr. 78.

Anregungen zur Planung wurden nicht vorgebracht.

 

Am 11.05.2006 hat der Rat der Stadt den Beschluss gefasst das FNP-Teiländerungs­verfahren Nr. 78 – Gummi Becker – öffent­lich auszulegen.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 29.05.2006 bis 29.06.2006. Parallel wurden die Träger öffentlicher Belange, bzw. die Behörden beteiligt. 

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden Anregungen von einem Bürger erhoben.

 

Bei der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung  der Träger öffentlicher Belange, bzw. Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Der Rat der Stadt beschließt über die oben aufgeführten Anregungen gemäß den Stellungnahmen der Verwaltung unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander.

 

Weitere Einzelheiten entnehmen sie bitte der beigefügten Begründung vom 14.02.2006 sowie dem Umweltbericht vom 14.02.2006.

 

Der Bebauungsplan Nr. 4/04 (565)  Enneper Straße "Gummi Becker"   wurde nach vorheriger Beratung  des Landschaftsbeirates, des Umweltausschusses der Bezirksvertretung Haspe, des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates der Stadt Hagen am 29.05.2006 rechtskräftig.


Stellungnahme der Verwaltung zur Anregung eines Bürgers

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes von gewerblicher Baufläche in gemischte Baufläche ist für die Nutzungen auf den Grundstücken des Bürgers unschädlich, da die heutigen Nutzungen auch in einer gemischten Baufläche zulässig sind.

 

Alle zulässigen Nutzungen einer gemischten Baufläche sind zulässig.

 

Dem Widerspruch wird nicht gefolgt.

 

 

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.08.2007 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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23.08.2007 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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28.08.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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30.08.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen