Beschlussvorlage - 0675/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 9 / 07 (596)-Volmarsteiner Straße / Am Tempel-hier: Einleitung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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22.08.2007
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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22.08.2007
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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23.08.2007
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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28.08.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.08.2007
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr.: 9/07 (596)
–Volmarsteiner Straße / Am Tempel– gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Fläche zwischen dem
südwestlichen Teil des Rangierbahnhofs Vorhalle entlang der Volmarsteiner
Straße, einschließlich der Weststraße von der Eisenbahnüberführung bis zur
Einmündung der Volmarsteiner Straße, der Volmarsteiner Straße, der Straße
"Am Tempel" und der Straße Oberste Hülsberg unter Ausschluss der
östlichen Wohnbebauung.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll nach Ausarbeitung entsprechender Nutzungskonzepte bis zur Sommerpause 2008 erfolgen.
Sachverhalt
Mit
der Einleitung dieses Bebauungsplanverfahrens sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Entwicklung / den Ausbau gewerblicher Nutzungen entlang
der Volmarsteiner Straße geschaffen werden.
Der Rat der Stadt Hagen hat
in seiner Sitzung am 27.01.2005 den Beschluss zur Entwicklung der Gewerblichen
Bauflächen entlang der Volmarsteiner Straße gefasst.
Aufgrund des sich in einer Anfrage aktuell darstellenden
Flächenbedarfs einer Spedition im Bereich Weststraße / Volmarsteiner Straße und
des Fehlens von Gewerbeflächen / Gewerbegebieten im Hagener Stadtgebiet
allgemein, soll eine Entwicklung der im Flächennutzungsplan der Stadt Hagen
dargestellten Gewerbeflächen entlang der Volmarsteiner Straße durchgeführt
werden.
Unter Berücksichtigung der Anfrage der o.a. Spedition soll
die Entwicklung eines Gewerbegebietes direkt anschließend an den bereits
gewerblich genutzten Bereich auf der Fläche zwischen der Straße "Am
Tempel" und der Bebauung östlich der Straße "Oberste Hülsberg"
erfolgen.
Diese Fläche wird von einer Hochspannungsleitung überquert.
Die Nutzungsmöglichkeiten im Bereich dieser Hochspannungsleitung bzw. im
Schutzstreifen der Hochspannungsleitung sind im Rahmen des weiteren Verfahrens
zu klären.
Unter Berücksichtigung der geplanten Umstufung der
Volmarsteiner Straße von einer Landesstraße zur Bundesstraße B 226, diese folgt
heute dem Verlauf der Weststraße in Richtung Wetter, ist die Verbesserung der
Verkehrsführung im Einmündungsbereich Volmarsteiner Straße / Weststraße und der
dadurch möglichen Zusammenführung der beiderseits der Volmarsteiner Straße
liegenden Firmengrundstücke der o.a. Spedition im Rahmen dieses
Bebauungsplanverfahrens zu prüfen.
Bestehende Situation:
Die Flächen werden heute teilweise landwirtschaftlich,
teilweise gewerblich (Spedition) genutzt.
Parallel läuft das Bebauungsplanverfahren 11/05 –Gewerbegebiet
Volmarsteiner Straße– zur Entwicklung eines Gewerbegebietes zwischen der
Straße Oberste Hülsberg und dem Wäldchen "Gut Schönfeld".
Planungsrecht
Flächennutzungsplan:
Die betroffene Fläche liegt derzeit im Außenbereich. Im
gültigen Flächennutzungsplan (FNP) ist die beplante Fläche als Gewerbliche
Baufläche dargestellt.
Landschaftsplan:
Der Landschaftsplan der Stadt Hagen enthält im
Eingangsbereich entlang der Volmarsteiner Straße unter Pkt. 4.2.41 eine
Festsetzung zur Anlage, Wiederherstellung oder Anpflanzung, hier die „Anpflanzung
eines ca. 200 m langen Gehölzstreifens entlang der Ostseite der Volmarsteiner
Straße westlich von Vorhalle“. "Erläuterung: Die Anpflanzung dient
der Eingrünung des zukünftigen Gewerbegebiets (lt. Darstellung des
Flächennutzungsplans)."
Das Gebiet ist ein Teil des im Landschaftsplan der Stadt
Hagen dargestellten Entwicklungsraums 1.3.12 "Geplantes Gewerbegebiet
Volmarsteiner Straße". Der Entwicklungsraum ist gegenüber störenden
Einflüssen abzuschirmen. "Erläuterung: Zu diesem Zweck ist die Anlage von
Schutz– und Trenngrün nach Südosten zur Autobahn und nach Nordwesten zur
Bahnlinie erforderlich."
GEP (Gebietsentwicklungsplan):
Der GEP stellt das Gebiet als "Bereich für gewerbliche
und industrielle Nutzungen (GIB)" dar.
Anlage:
Lageplan
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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286,9 kB
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