Beschlussvorlage BBM - 0733/2007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Wann wird die für den Friedwald erlassene Friedhofsordnung hinsichtlich der Jagdausübung den gesetzlichen Gegebenheiten angepasst?

 

Wann wird für das Friedwaldgebiet (ca. 58 ha) Planungsrecht geschaffen d.h. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes?

 

Ca. 40 ha der Friedwaldfläche liegt im Hagener Norden.

 

Laut beiliegender Mitteilung der oberen Jagdbehörde ist die Jagdausübung in Friedwäldern nicht gestattet. Hier weicht die Friedhofsordnung von Bestimmungen des Landes ab.

 

Besucher des Friedwaldes Fahren mit ihren PKW durch den Wald und stellen diese Fahrzeuge auch dort ab.

 

Hier muss Planungsrecht her, der die Verkehrsströme dort regelt und auch entsprechende Parkplätze ausweist, die dann von der Verwaltung auch angelegt werden müssen.

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.08.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - vertagt

Erweitern

19.09.2007 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen