Mitteilung - 0618/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauvoranfrage Waldecker Straße 6
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Anhörung
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15.08.2007
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Sachverhalt
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Der Verwaltung liegt o.g. Anfrage vor,
Baugesuchskonferenz vom 19.7.07.
Zum Planungsrecht:
Das Flurstück 73 direkt an
der Tillmannsstraße ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche
dargestellt, die anderen Flurstücke sind im Flächennutzungsplan als
Wohnbaufläche dargestellt.
Desweiteren liegt der
Grundbesitz im Erweiterungsgebietes des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr.
2/87 T. 1 Nordumgehung Haspe und nördlicher Ortskern zwischen Kölner Straße und
Tillmannsstraße. Dieser Bereich ist allerdings noch nicht rechtsverbindlich, so
dass das Grundstück hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB
i.S. MI (Mischgebiet) zu
beurteilen ist.
In der Baugesuchskonferenz
wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.
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Die Erschließung
ist gesichert. Eine Wendemöglichkeit für PKW und Müllfahrzeuge wird angelegt.
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Das Gebäude fügt
sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren
Umgebung ein. Geplant ist ein Erdgeschoss mit 3 Obergeschossen. Die notwendigen
Stellplätze werden auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen.
