Mitteilung - 0618/2007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

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 Der Verwaltung liegt o.g. Anfrage vor, Baugesuchskonferenz vom 19.7.07.

 

Zum Planungsrecht:

Das Flurstück 73 direkt an der Tillmannsstraße ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt, die anderen Flurstücke sind im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

Desweiteren liegt der Grundbesitz im Erweiterungsgebietes des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 2/87 T. 1 Nordumgehung Haspe und nördlicher Ortskern zwischen Kölner Straße und Tillmannsstraße. Dieser Bereich ist allerdings noch nicht rechtsverbindlich, so dass das Grundstück hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB

i.S. MI (Mischgebiet) zu beurteilen ist.

 

In der Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

·        Die Erschließung ist gesichert. Eine Wendemöglichkeit für PKW und Müllfahrzeuge wird angelegt.

·        Das Gebäude fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Geplant ist ein Erdgeschoss mit 3 Obergeschossen. Die notwendigen Stellplätze werden auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen.

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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15.08.2007 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen