Beschlussvorlage - 0696/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Beschlussfassung erfolgt gemäß dem Ergebnis der Beratung

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Sachverhalt

Die Antragsteller möchten mit ihrem Bürgerantrag vom 31.03.2007 eine Änderung der Baumschutzsatzung erreichen, durch die der Schutz der Bäume verstärkt wird. Der Bürgerantrag wird gestützt durch eine Unterschriftenliste mit ca. 1400 Unterschriften.


 
Mit ihrem Bürgerantrag vom 31.03.2007 streben die Antragsteller, die Freie Wählergemeinschaft Hagen Aktiv, eine Änderung der Baumschutzsatzung der Stadt Hagen an. Zur Begründung führt die Freie Wählergemeinschaft aus, dass sich eine Vielzahl der Hagener Bürgerinnen und Bürger für einen größeren Schutz der Bäume auf den bebauten städtischen Flächen ausspreche. Bereits vor Jahren habe sich ein „Bündnis zum Erhalt der Stadtbäume“ gebildet, um insbesondere große Stadtbäume vor allzu starkem Rückschnitt oder gar der Fällung zu bewahren. Man sei nach eingehender Analyse der Lage zu dem Schluss gekommen, dass zur Erreichung dieses Zieles die bestehende Baumschutzsatzung in einigen Punkten nachgebessert werden müsse. Es handle sich um folgende Nachbesserungsvorschläge:

 

  • Geschützt sind alle Bäume des städtischen Grüns, welche in 1 m Höhe einen Stammumfang von 80cm und mehr haben.
  • Geschützt sind alle Bäume des privaten Grüns, welche in 1 m Höhe einen Stammumfang von 100 cm und mehr haben.
  • Geschützt sind alle mehrstämmigen Bäume, die in 1 m Höhe einen Summenumfang aller Stämme von 120 cm und mindestens einen Stamm mit einem Umfang von 50 cm und mehr haben.
  • Die Stadt führt ein Baumverzeichnis aller geschützten Bäume und kennzeichnet den geschützten Baum.
  • Für die Prüfung des Antrags auf Sondergenehmigung zur Fällung eines geschützten Baumes ist eine Gebühr zu erheben. Zuständig ist in jedem Fall der Umweltausschuss.

 

Diese Nachbesserungsvorschläge seien den Hagenerinnen und Hagenern vorgestellt worden, bislang unterstützten ca. 1400 Menschen die aufgestellten Forderungen, was durch die beigefügten Unterschriftenbögen dokumentiert werde.

 

Anmerkung der Schriftführung: Die Unterschriftenlisten liegen der Geschäftsstelle des Ausschusses im Original vor.

 

Die Wählergemeinschaft führt in ihrem Bürgerantrag weiter aus, dass sie die genannten Vorschläge im Rahmen einer Informationsveranstaltung mit den Vertretern der Naturschutzverbände NABU und BUND sowie dem „Bündnis zum Erhalt der Stadtbäume“ diskutiert habe. Als Ergebnis könne festgehalten werden, dass die genannten Organisationen die Forderungen im Wesentlichen unterstützten, es gebe jedoch von dieser Seite Änderungsvorschläge und Erweiterungen, die wie folgt lauteten:

 

Geschützt sind

  • alle Laubbäume (auch die Obstbäume) des städtischen und privaten Grüns ab einem Stammumfang von 100 cm in 1 m Wuchshöhe
  • alle Nadelbäume des städtischen und privaten Grüns ab einem Stammumfang von 120 cm in 1m Wuchshöhe
  • alle Sträucher des städtischen und privaten Grüns ab einem Summenumfang ihrer Stämme von 120 cm in 1 m Wuchshöhe, wenn einer der Stämme in dieser Höhe einen Umfang von mehr als 50 cm hat
  • alle Bäume, die direkt an den Straßen im Stadtbereich stehen, und zwar unabhängig von ihrer Größe, ihrem Alter und ihrer Art. Grund: Diese Bäume erfüllen eine wichtige Staubfilterfunktion.

 

Über Sondergenehmigungen zur Fällung von Bäumen auf städtischen Flächen entscheidet in jedem Fall der Umweltausschuss.

 

Die Wählergemeinschaft Hagen Aktiv stellt den Antrag, diese Forderungen an die zuständigen Gremien zu übergeben.

 

Die Verwaltung nimmt zu dem vorstehenden Bürgerantrag wie folgt Stellung:

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 14.06.2007 die Haushaltssatzung für das Jahr 2007, das Investitionsprogramm bis 2010 sowie das Haushaltssicherungskonzept 2007 einschließlich des Strategiekonzeptes in der fortgeschriebenen Fassung unter Berücksichtigung der 1. und 2. Veränderungsliste beschlossen. Dies beinhaltet für das Forstamt die Konsolidierung des Baumschutzes.

 

Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Hagen (Baumschutzsatzung), die der Rat mit Wirkung vom 21.November 2000 in Kraft gesetzt hatte, soll daher zum 31.10.2007 aufgehoben werden. Auf die Vorlage Nr. 0590/2007, die sich derzeit im politischen Beratungsgang befindet, wird verwiesen. Vor diesem Hintergrund bittet die Verwaltung darum, vor Befassung mit diesem Bürgerantrag zunächst das Ergebnis der Beratung über die Vorlage zur Aufhebung der Baumschutzsatzung abzuwarten.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.08.2007 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung

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28.11.2007 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung