Beschlussvorlage - 0696/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerantrag zur Änderung der BaumschutzsatzungAntragsteller: Freie Wählergemeinschaft Hagen- Aktiv
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
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Entscheidung
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20.08.2007
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28.11.2007
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Sachverhalt
Die Antragsteller möchten mit ihrem Bürgerantrag
vom 31.03.2007 eine Änderung der Baumschutzsatzung erreichen, durch die der
Schutz der Bäume verstärkt wird. Der Bürgerantrag wird gestützt durch eine Unterschriftenliste
mit ca. 1400 Unterschriften.
Mit ihrem
Bürgerantrag vom 31.03.2007 streben die Antragsteller, die Freie Wählergemeinschaft
Hagen Aktiv, eine Änderung der Baumschutzsatzung der Stadt Hagen an. Zur
Begründung führt die Freie Wählergemeinschaft aus, dass sich eine Vielzahl der
Hagener Bürgerinnen und Bürger für einen größeren Schutz der Bäume auf den bebauten
städtischen Flächen ausspreche. Bereits vor Jahren habe sich ein „Bündnis
zum Erhalt der Stadtbäume“ gebildet, um insbesondere große Stadtbäume vor
allzu starkem Rückschnitt oder gar der Fällung zu bewahren. Man sei nach
eingehender Analyse der Lage zu dem Schluss gekommen, dass zur Erreichung
dieses Zieles die bestehende Baumschutzsatzung in einigen Punkten nachgebessert
werden müsse. Es handle sich um folgende Nachbesserungsvorschläge:
- Geschützt sind alle Bäume des städtischen Grüns, welche in 1 m Höhe
einen Stammumfang von 80cm und mehr haben.
- Geschützt sind alle Bäume des privaten Grüns, welche in 1 m Höhe
einen Stammumfang von 100 cm und mehr haben.
- Geschützt sind alle mehrstämmigen Bäume, die in 1 m Höhe einen
Summenumfang aller Stämme von 120 cm und mindestens einen Stamm mit einem
Umfang von 50 cm und mehr haben.
- Die Stadt führt ein Baumverzeichnis aller geschützten Bäume und kennzeichnet
den geschützten Baum.
- Für die Prüfung des Antrags auf Sondergenehmigung zur Fällung eines
geschützten Baumes ist eine Gebühr zu erheben. Zuständig ist in jedem Fall
der Umweltausschuss.
Diese Nachbesserungsvorschläge seien den
Hagenerinnen und Hagenern vorgestellt worden, bislang unterstützten ca. 1400
Menschen die aufgestellten Forderungen, was durch die beigefügten
Unterschriftenbögen dokumentiert werde.
Anmerkung der Schriftführung: Die
Unterschriftenlisten liegen der Geschäftsstelle des Ausschusses im Original
vor.
Die Wählergemeinschaft führt in ihrem
Bürgerantrag weiter aus, dass sie die genannten Vorschläge im Rahmen einer
Informationsveranstaltung mit den Vertretern der Naturschutzverbände NABU und
BUND sowie dem „Bündnis zum Erhalt der Stadtbäume“ diskutiert habe.
Als Ergebnis könne festgehalten werden, dass die genannten Organisationen die
Forderungen im Wesentlichen unterstützten, es gebe jedoch von dieser Seite
Änderungsvorschläge und Erweiterungen, die wie folgt lauteten:
Geschützt sind
- alle Laubbäume (auch die Obstbäume) des städtischen und privaten
Grüns ab einem Stammumfang von 100 cm in 1 m Wuchshöhe
- alle Nadelbäume des städtischen und privaten Grüns ab einem
Stammumfang von 120 cm in 1m Wuchshöhe
- alle Sträucher des städtischen und privaten Grüns ab einem
Summenumfang ihrer Stämme von 120 cm in 1 m Wuchshöhe, wenn einer der
Stämme in dieser Höhe einen Umfang von mehr als 50 cm hat
- alle Bäume, die direkt an den Straßen im Stadtbereich stehen, und
zwar unabhängig von ihrer Größe, ihrem Alter und ihrer Art. Grund: Diese
Bäume erfüllen eine wichtige Staubfilterfunktion.
Über Sondergenehmigungen zur Fällung von Bäumen
auf städtischen Flächen entscheidet in jedem Fall der Umweltausschuss.
Die Wählergemeinschaft Hagen Aktiv stellt den
Antrag, diese Forderungen an die zuständigen Gremien zu übergeben.
Die
Verwaltung nimmt zu dem vorstehenden Bürgerantrag wie folgt Stellung:
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 14.06.2007
die Haushaltssatzung für das Jahr 2007, das Investitionsprogramm bis 2010 sowie
das Haushaltssicherungskonzept 2007 einschließlich des Strategiekonzeptes in
der fortgeschriebenen Fassung unter Berücksichtigung der 1. und 2.
Veränderungsliste beschlossen. Dies beinhaltet für das Forstamt die
Konsolidierung des Baumschutzes.
Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der
Stadt Hagen (Baumschutzsatzung), die der Rat mit Wirkung vom 21.November 2000
in Kraft gesetzt hatte, soll daher zum 31.10.2007 aufgehoben werden. Auf die
Vorlage Nr. 0590/2007, die sich derzeit im politischen Beratungsgang befindet,
wird verwiesen. Vor diesem Hintergrund bittet die Verwaltung darum, vor
Befassung mit diesem Bürgerantrag zunächst das Ergebnis der Beratung über die
Vorlage zur Aufhebung der Baumschutzsatzung abzuwarten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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39,7 kB
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