Beschlussvorlage - 0439/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Die Bezirksvertretung Eilpe / Dahl hat in ihrer Sitzung am 30.01.2007 die Vorlage 0037/2007 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, preiswertere Lösungen für einen behindertengerechten Zugang zum Eduard-Müller-Krematorium zu untersuchen und anzustreben.

 

Die Gebäudewirtschaft der Stadt Hagen hat eine alternative Planung vorgelegt. Hiernach lässt sich – ohne Berücksichtigung des erforderlichen Aufwandes zur Sanierung des Gebäudes – eine barrierefreie Zuwegung zum Krematorium für 120.000 € herstellen.

 

Diese Vorlage stellt das Ergebnis der Untersuchung vor.


 
Aufgrund des Beschlusses der Bezirksvertretung Eilpe / Dahl vom 30.01.2007 wurde untersucht, ob neben den in der Vorlage 0037/2007 vorgestellten Varianten weitere, kostengünstigere Lösungen für einen behindertengerechten Zugang zum Eduard-Müller-Krematorium möglich sind.

 

 

Entscheidungsfindung Rampenlösung

 

Grundlage für die Planung und Beurteilung eines barrierefreien Zuganges ist die bei Neuplanungen und Umbaumaßnahmen zu beachtende DIN 18024-1, in der u. a. die Ausführung behindertengerechter Gehwege und Rampen festgelegt ist.

 

Bei Zugrundelegung dieser Norm musste die Zuwegung über einen dem Gelände angepassten, gewundenen Parkweg verworfen werden. Das vorhandene Gelände weist mehr als 6% Gefälle auf und auch in der zur Verfügung stehenden Breite besteht keine Möglichkeit einer Wegeführung, die einem behinderten oder alten Menschen eine selbstständige und gefahrlose Nutzung ermöglicht. Bedingungen, die eine Abweichung vom § 55 der BauO NRW zulassen, sind nicht gegeben.

 

Der Behindertenbeirat und der Seniorenbeirat haben sich für eine Rampenlösung ausgesprochen. Hier spielte u. a. die Unsicherheit vieler behinderter und älterer Menschen in der Nutzung eines Aufzuges eine Rolle.

 

Eine Liftlösung (Kosten ca. 40.000 €) wird aus funktionalen Gründen (nur die Andachtshalle wäre barrierefrei erreichbar) negativ bewertet und von der Denkmalbehörde als inakzeptabel angesehen.

 

 

Alternativplanung

 

Vor diesem Hintergrund wurde von der Gebäudewirtschaft der Stadt Hagen untersucht, ob es zu der in der Vorlage 0037/2007 vorgestellten Planung eine kostengünstige Alternative einer Rampenanlage gibt.

 

Die vorliegende Alternativplanung der Gebäudewirtschaft der Stadt Hagen setzt mit dem Zugang zur Rampe an der rechten Gebäudeecke des Krematoriums an. Dadurch wird der geringstmögliche Höhenunterschied zum Eingangsniveau genutzt und die Rampenlänge im Vergleich zur ersten Lösung etwas verkürzt. Durch eine Treppenverbindung der Zwischenpodeste besteht die Möglichkeit, den Weg abzukürzen. Zwischen den Rampenläufen sind Pflanzbeete angeordnet. Die Rampenanlage endet, genau wie die Rampe der ersten vorgestellten Lösung, vor dem Verbindungsbauwerk zwischen Andachtshalle und Angehörigenraum. Ein Verbindungsbauwerk ist, egal welche Lösung zum Tragen kommt, unbedingt erforderlich, um eine behindertengerechte Zuwegung sowohl zur Andachtshalle als auch zum Angehörigenraum zu gewährleisten.

 

 

Kostengegenüberstellung

 

Bei der Kostenschätzung der Planung 11/06 wurden nach nochmaliger Prüfung die anteiligen Kosten in Höhe von 30.000 € für die Arbeiten, die auch ohne den Anbau eines Rampen- und Verbindungsbauwerks bei einer Gebäudesanierung notwendig würden, herausgerechnet.

 

Die Errichtung einer Rampenanlage kann nicht ohne substanzerhaltende und sichernde Maßnahmen am Gebäude des Krematoriums durchgeführt werden, da die Gebäudeteile  im Bereich der Rampe später nicht mehr zugänglich wären. Neben der Kostenschätzung für die neue Planung des behindertengerechten Zugangs liegen nun auch die Kosten für die gesamte Sanierung des Krematoriums (480.000 €) sowie für die Herrichtung des notwendigen Sozialbereiches (60.000 €) vor:

 

                         Planung 11/06 Alternativplanung 04/07

 

Rampe +Verbindungsbauwerk                       127.000 €                    120.000 €

 

Sanierungskosten                                             30.000 €                    480.000 €

 

Sozialbereich                                                                                        60.000 €

 

Unvorhergesehenes                                            8.000 €

                                                                         ________                  ________

                                                                         165.000 €                   660.000 €

 

 

Finanzierung

 

Im Rahmen des Programms zur Sanierung der städtischen Gebäude sind für das Krematorium für die Jahre 2008 ff Mittel in Höhe von 500.000,00 € vorgesehen. Einen entsprechenden Ratsbeschluss vorausgesetzt, könnten die Sanierungsmaßnahmen 2008 begonnen und der behindertengerechte Zugang als Einzelmaßnahme in den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Hagen für das Jahr 2008/2009 eingestellt werden. Die Finanzierung der Rampe / des Verbindungsbauwerkes und des Sozialbereiches ist nicht gesichert.

 

 

Fördermittel

 

Aus dem Programm “Teilhabe für alle” stehen für den Umbau von öffentlichen Gebäuden keine Zuschüsse zur Verfügung.

 

Ob im Zusammenhang mit der “Kulturhauptstadt Ruhrgebiet 2010” Mittel für einen behindertengerechten Zugang zur Verfügung gestellt werden können, konnte noch nicht abschließend geklärt werden.

 

Fördermittel im Rahmen des Denkmalschutzes sind nicht zu erwarten.

 

 

Fazit

 

Ein behindertengerechter Zugang ist nach den einschlägigen Normen DIN–gerecht zu errichten und lässt sich nur in Form einer Rampe sinnvoll realisieren. Die Gegenüberstellung der beiden vorliegenden Planungen zeigt, dass die Rampenbauwerke sich zwar formell unterscheiden, in der Ausführung jedoch ähnlich aufwendig sind. Auch weitere Planungsvarianten würden hier keine Kostenreduzierung bringen, da sich die äußeren Anforderungen und das hierdurch notwendige Bauvolumen nicht verändern.

 

Der Realisierung des barrierefreien Zuganges müssen in jedem Fall substanzerhaltende und sichernde Maßnahmen am Gebäude vorlaufen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.05.2007 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - vertagt

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14.08.2007 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die BVED beauftragt die Verwaltung den Betrag in den Wirtschaftsplan 2008 der GWH einzustellen, der zusätzlich zu den bereits eingestellten 500.000,--€ nötig ist, um eine Sanierung des Gebäudes durchzuführen und einen behindertengerechten Zugang mittels Rampe anzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0