Beschlussvorlage - 0439/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Eduard-Müller-KrematoriumBarrierefreier Zugang
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Holger Klinkmann
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; 63 Baurodnungsamt; FB55 - Jugend und Soziales; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Entscheidung
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23.05.2007
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14.08.2007
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Sachverhalt
Die
Bezirksvertretung Eilpe / Dahl hat in ihrer Sitzung am 30.01.2007 die Vorlage
0037/2007 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, preiswertere
Lösungen für einen behindertengerechten Zugang zum Eduard-Müller-Krematorium zu
untersuchen und anzustreben.
Die
Gebäudewirtschaft der Stadt Hagen hat eine alternative Planung vorgelegt.
Hiernach lässt sich – ohne Berücksichtigung des erforderlichen Aufwandes
zur Sanierung des Gebäudes – eine barrierefreie Zuwegung zum Krematorium
für 120.000 € herstellen.
Diese
Vorlage stellt das Ergebnis der Untersuchung vor.
Aufgrund des Beschlusses
der Bezirksvertretung Eilpe / Dahl vom 30.01.2007 wurde untersucht, ob neben
den in der Vorlage 0037/2007 vorgestellten Varianten weitere, kostengünstigere
Lösungen für einen behindertengerechten Zugang zum Eduard-Müller-Krematorium
möglich sind.
Entscheidungsfindung Rampenlösung
Grundlage
für die Planung und Beurteilung eines barrierefreien Zuganges ist die bei
Neuplanungen und Umbaumaßnahmen zu beachtende DIN 18024-1, in der u. a. die
Ausführung behindertengerechter Gehwege und Rampen festgelegt ist.
Bei
Zugrundelegung dieser Norm musste die Zuwegung über einen dem Gelände
angepassten, gewundenen Parkweg verworfen werden. Das vorhandene Gelände weist
mehr als 6% Gefälle auf und auch in der zur Verfügung stehenden Breite besteht
keine Möglichkeit einer Wegeführung, die einem behinderten oder alten Menschen
eine selbstständige und gefahrlose Nutzung ermöglicht. Bedingungen, die eine
Abweichung vom § 55 der BauO NRW zulassen, sind nicht gegeben.
Der
Behindertenbeirat und der Seniorenbeirat haben sich für eine Rampenlösung
ausgesprochen. Hier spielte u. a. die Unsicherheit vieler behinderter und
älterer Menschen in der Nutzung eines Aufzuges eine Rolle.
Eine
Liftlösung (Kosten ca. 40.000 €) wird aus funktionalen Gründen (nur die
Andachtshalle wäre barrierefrei erreichbar) negativ bewertet und von der
Denkmalbehörde als inakzeptabel angesehen.
Alternativplanung
Vor
diesem Hintergrund wurde von der Gebäudewirtschaft der Stadt Hagen untersucht,
ob es zu der in der Vorlage 0037/2007 vorgestellten Planung eine kostengünstige
Alternative einer Rampenanlage gibt.
Die
vorliegende Alternativplanung der Gebäudewirtschaft der Stadt Hagen setzt mit
dem Zugang zur Rampe an der rechten Gebäudeecke des Krematoriums an. Dadurch
wird der geringstmögliche Höhenunterschied zum Eingangsniveau genutzt und die
Rampenlänge im Vergleich zur ersten Lösung etwas verkürzt. Durch eine Treppenverbindung
der Zwischenpodeste besteht die Möglichkeit, den Weg abzukürzen. Zwischen den
Rampenläufen sind Pflanzbeete angeordnet. Die Rampenanlage endet, genau wie die
Rampe der ersten vorgestellten Lösung, vor dem Verbindungsbauwerk zwischen
Andachtshalle und Angehörigenraum. Ein Verbindungsbauwerk ist, egal welche
Lösung zum Tragen kommt, unbedingt erforderlich, um eine behindertengerechte
Zuwegung sowohl zur Andachtshalle als auch zum Angehörigenraum zu
gewährleisten.
Kostengegenüberstellung
Bei
der Kostenschätzung der Planung 11/06 wurden nach nochmaliger Prüfung die
anteiligen Kosten in Höhe von 30.000 € für die Arbeiten, die auch ohne
den Anbau eines Rampen- und Verbindungsbauwerks bei einer Gebäudesanierung
notwendig würden, herausgerechnet.
Die
Errichtung einer Rampenanlage kann nicht ohne substanzerhaltende und sichernde
Maßnahmen am Gebäude des Krematoriums durchgeführt werden, da die
Gebäudeteile im Bereich der Rampe später
nicht mehr zugänglich wären. Neben der Kostenschätzung für die neue Planung des
behindertengerechten Zugangs liegen nun auch die Kosten für die gesamte
Sanierung des Krematoriums (480.000 €) sowie für die Herrichtung des
notwendigen Sozialbereiches (60.000 €) vor:
Planung
11/06 Alternativplanung 04/07
Rampe +Verbindungsbauwerk 127.000 € 120.000 €
Sanierungskosten
30.000 € 480.000 €
Sozialbereich 60.000 €
Unvorhergesehenes 8.000 €
________ ________
165.000 € 660.000 €
Finanzierung
Im
Rahmen des Programms zur Sanierung der städtischen Gebäude sind für das
Krematorium für die Jahre 2008 ff Mittel in Höhe von 500.000,00 €
vorgesehen. Einen entsprechenden Ratsbeschluss vorausgesetzt, könnten die
Sanierungsmaßnahmen 2008 begonnen und der behindertengerechte Zugang als
Einzelmaßnahme in den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Hagen für
das Jahr 2008/2009 eingestellt werden. Die Finanzierung der Rampe / des
Verbindungsbauwerkes und des Sozialbereiches ist nicht gesichert.
Fördermittel
Aus
dem Programm “Teilhabe für alle” stehen für den Umbau von
öffentlichen Gebäuden keine Zuschüsse zur Verfügung.
Ob
im Zusammenhang mit der “Kulturhauptstadt Ruhrgebiet 2010” Mittel
für einen behindertengerechten Zugang zur Verfügung gestellt werden können,
konnte noch nicht abschließend geklärt werden.
Fördermittel
im Rahmen des Denkmalschutzes sind nicht zu erwarten.
Fazit
Ein
behindertengerechter Zugang ist nach den einschlägigen Normen DIN–gerecht
zu errichten und lässt sich nur in Form einer Rampe sinnvoll realisieren. Die
Gegenüberstellung der beiden vorliegenden Planungen zeigt, dass die
Rampenbauwerke sich zwar formell unterscheiden, in der Ausführung jedoch
ähnlich aufwendig sind. Auch weitere Planungsvarianten würden hier keine
Kostenreduzierung bringen, da sich die äußeren Anforderungen und das hierdurch
notwendige Bauvolumen nicht verändern.
Der
Realisierung des barrierefreien Zuganges müssen in jedem Fall substanzerhaltende
und sichernde Maßnahmen am Gebäude vorlaufen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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275,4 kB
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14.08.2007 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen
Beschluss:
Die BVED beauftragt die Verwaltung den Betrag in den Wirtschaftsplan 2008 der GWH einzustellen, der zusätzlich zu den bereits eingestellten 500.000,--€ nötig ist, um eine Sanierung des Gebäudes durchzuführen und einen behindertengerechten Zugang mittels Rampe anzulegen.