Beschlussvorlage - 0371/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,____________________ als stimmberechtigten Vertreter bzw. als stimmberechtigte Vertreterin zu der ordentlichen Gesellschafterversammlung der HVG  und zu der ordentlichen Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG zu bestellen.

 

Er / Sie wird beauftragt, in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der HVG

 

1.                 den Jahresabschluss und den Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2003 festzustellen,

2.                 der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung zu erteilen,

3.                 dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung zu erteilen,

4.                 den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2004 zu bestellen und

5.                 der Aufhebung des Freistellungsbeschlusses für Aufsichtsrat und Geschäftsführung der HVG hinsichtlich der mit der Beteiligung an der Mark E AG verbundenen Verpflichtungen zur Sicherstellung der Verantwortlichkeit von Geschäftsführung und Aufsichtsrat bzgl. der Kontrolle und Steuerung der Beteiligungen an Mark E vom 21. Juli 2003 zuzustimmen.

 

Er / Sie wird beauftragt, in der ordentlichen Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG

 

1.                 den bereits festgestellten Jahresabschluss zur Kenntnis zu nehmen,

2.                 dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung zu erteilen,

3.                 dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung zu erteilen und

4.                 den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2004 zu bestellen.

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Sachverhalt

Die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs- GmbH (HVG) und die ordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG finden zeitgleich am Montag, dem 21. Juni 2004 um 16.00 Uhr im Arcadeon (Haus der Wissenschaft und Weiterbildung), Lennestraße 91, 58093 Hagen, statt.

 

Für diese Sitzungen ist ein stimmberechtigter Vertreter bzw. eine stimmberechtigte Vertreterin zu bestellen, der / die nicht Mitglied der Aufsichtsräte sein darf, da die Gesellschafterversammlung und die Hauptversammlung auch über die Entlastung des Aufsichtsrates beschließen.

 

 

 

Die Tagesordnung der ordentlichen Gesellschafterversammlung der HVG umfasst folgende Punkte:

 

1.      Feststellung des Jahresabschlusses und des Konzernjahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2003

Geschäftsführung und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss und den Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2003 in der vorgelegten Form mit dem ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 87.059.479,16 € festzustellen und auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Die Verwaltung hat dem Rat für die nichtöffentliche Sitzung eine Auswertung der Jahresabschlüsse vorgelegt (DRS-NR. 0328/2004). Auf die Vorlage wird verwiesen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Jahres- und den Konzernjahresabschluss festzustellen.

 

2.   Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2003

Aufsichtsrat und Geschäftsführung schlagen vor, den Geschäftsführern Grünhagen und Böhm Entlastung zu erteilen.

 

                                                                                                                                   

3.   Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2003

      Aufsichtsrat und Geschäftsführung schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

 

 

4.   Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2004

Aufsichtsrat und Geschäftsführung schlagen vor, die KPMG Prüfungs- und Beratungsgesellschaft für den öffentlichen Sektor AG in Köln zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2004 zu bestellen.

 

5.   Aufhebung des Freistellungsbeschlusses für Aufsichtsrat und Geschäftsführung der HVG hinsichtlich der mit der Beteiligung an der Mark E AG verbundenen Verpflichtungen zur Sicherstellung der Verantwortlichkeit von Geschäftsführung und Aufsichtsrat bezüglich der Kontrolle und Steuerung der Beteiligungen an Mark E vom 21. Juli 2003

Die Geschäftsführung schlägt die Aufhebung dieses Beschlusses vor. Der Aufsichtsrat wird hierüber in seiner Sitzung am 14. Juni 2004 entscheiden. Die Aufhebung des Beschlusses ist erforderlich geworden, da aufgrund der Rechtslage im bestehenden Treuhandverhältnis zwischen der Stadt Hagen und der HVG die Treugeberin HVG ein Weisungsrecht hat und dieses auch ausüben muss. Mit dieser Verpflichtung ist auch die entsprechende Verantwortlichkeit verbunden.

 

Auf die Vorlage 0324/2004 wird verwiesen.

 

 

 

 

Die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG umfasst folgende Punkte:

 

1.   Vorlage des von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2003 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates

 

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss in seiner Sitzung am 10. Mai 2004 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG gebilligt.

 

Die Verwaltung hat dem Rat für die nichtöffentliche Sitzung eine Auswertung des Jahresabschlusses vorgelegt (DRS-NR. 0328/2004). Auf die Vorlage wird verwiesen.

 

 

2.      Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2003

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Vorstandsmitgliedern Grünhagen und Böhm Entlastung zu erteilen.

 

 

3.      Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2003

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

 

 

4.      Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2004

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die KPMG Prüfungs- und Beratungsgesellschaft für den öffentlichen Sektor AG in Köln zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2004 zu bestellen.

 

 

 

Für die letzte ordentliche Gesellschafterversammlung der HVG und die letzte ordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG hat der Rat Frau Annegret Oestereich bestellt.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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03.06.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen