Beschlussvorlage - 0371/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters für die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH und für die ordentlicheHauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Beteiligt:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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03.06.2004
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Beschlussvorschlag
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt,____________________ als stimmberechtigten Vertreter bzw.
als stimmberechtigte Vertreterin zu der ordentlichen Gesellschafterversammlung
der HVG und zu der ordentlichen
Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG zu bestellen.
Er / Sie
wird beauftragt, in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der HVG
1.
den
Jahresabschluss und den Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2003
festzustellen,
2.
der
Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung zu erteilen,
3.
dem
Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung zu erteilen,
4.
den
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2004 zu bestellen und
5.
der
Aufhebung des Freistellungsbeschlusses für Aufsichtsrat und Geschäftsführung
der HVG hinsichtlich der mit der Beteiligung an der Mark E AG verbundenen
Verpflichtungen zur Sicherstellung der Verantwortlichkeit von Geschäftsführung
und Aufsichtsrat bzgl. der Kontrolle und Steuerung der Beteiligungen an Mark E
vom 21. Juli 2003 zuzustimmen.
Er / Sie
wird beauftragt, in der ordentlichen Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn
AG
1.
den
bereits festgestellten Jahresabschluss zur Kenntnis zu nehmen,
2.
dem
Vorstand für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung zu erteilen,
3.
dem
Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung zu erteilen und
4.
den
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2004 zu bestellen.
Sachverhalt
Die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener
Versorgungs- und Verkehrs- GmbH (HVG) und die ordentliche Hauptversammlung der
Hagener Straßenbahn AG finden zeitgleich am Montag, dem 21. Juni 2004 um
16.00 Uhr im Arcadeon (Haus der Wissenschaft und Weiterbildung), Lennestraße
91, 58093 Hagen, statt.
Für diese Sitzungen ist ein stimmberechtigter Vertreter bzw.
eine stimmberechtigte Vertreterin zu bestellen, der / die nicht Mitglied der
Aufsichtsräte sein darf, da die Gesellschafterversammlung und die
Hauptversammlung auch über die Entlastung des Aufsichtsrates beschließen.
Die Tagesordnung der ordentlichen Gesellschafterversammlung der
HVG umfasst folgende Punkte:
1.
Feststellung des Jahresabschlusses und des Konzernjahresabschlusses für
das Geschäftsjahr 2003
Geschäftsführung und Aufsichtsrat
schlagen vor, den Jahresabschluss und den Konzernjahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2003 in der vorgelegten Form mit dem ausgewiesenen Bilanzgewinn
in Höhe von 87.059.479,16 € festzustellen und auf neue Rechnung
vorzutragen.
Die Verwaltung hat dem Rat für die
nichtöffentliche Sitzung eine Auswertung der Jahresabschlüsse vorgelegt
(DRS-NR. 0328/2004). Auf die Vorlage wird verwiesen.
Die Verwaltung empfiehlt, den
Jahres- und den Konzernjahresabschluss festzustellen.
2.
Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2003
Aufsichtsrat und Geschäftsführung
schlagen vor, den Geschäftsführern Grünhagen und Böhm Entlastung zu erteilen.
3. Entlastung
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2003
Aufsichtsrat
und Geschäftsführung schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
4.
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2004
Aufsichtsrat und Geschäftsführung
schlagen vor, die KPMG Prüfungs- und Beratungsgesellschaft für den öffentlichen
Sektor AG in Köln zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2004 zu bestellen.
5. Aufhebung des
Freistellungsbeschlusses für Aufsichtsrat und Geschäftsführung der HVG
hinsichtlich der mit der Beteiligung an der Mark E AG verbundenen
Verpflichtungen zur Sicherstellung der Verantwortlichkeit von Geschäftsführung
und Aufsichtsrat bezüglich der Kontrolle und Steuerung der Beteiligungen an
Mark E vom 21. Juli 2003
Die Geschäftsführung
schlägt die Aufhebung dieses Beschlusses vor. Der Aufsichtsrat wird hierüber in
seiner Sitzung am 14. Juni 2004 entscheiden. Die Aufhebung des Beschlusses ist
erforderlich geworden, da aufgrund der Rechtslage im bestehenden
Treuhandverhältnis zwischen der Stadt Hagen und der HVG die Treugeberin HVG ein
Weisungsrecht hat und dieses auch ausüben muss. Mit dieser Verpflichtung ist
auch die entsprechende Verantwortlichkeit verbunden.
Auf die Vorlage 0324/2004 wird
verwiesen.
Die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Hagener
Straßenbahn AG umfasst folgende Punkte:
1. Vorlage des von Vorstand
und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2003
mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat den
Jahresabschluss in seiner Sitzung am 10. Mai 2004 gebilligt. Damit ist der
Jahresabschluss gemäß § 172 AktG gebilligt.
Die Verwaltung hat dem Rat für die
nichtöffentliche Sitzung eine Auswertung des Jahresabschlusses vorgelegt
(DRS-NR. 0328/2004). Auf die Vorlage wird verwiesen.
2.
Entlastung
des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2003
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Vorstandsmitgliedern
Grünhagen und Böhm Entlastung zu erteilen.
3.
Entlastung
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2003
Aufsichtsrat und Vorstand
schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
4.
Bestellung
des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2004
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die KPMG
Prüfungs- und Beratungsgesellschaft für den öffentlichen Sektor AG in Köln zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2004 zu bestellen.
Für die letzte ordentliche Gesellschafterversammlung der HVG
und die letzte ordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG hat der
Rat Frau Annegret Oestereich bestellt.
