Beschlussvorlage - 0613/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Fußgängertunnel im Langenkamp/Oege
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 161 Bezirksverwaltungsstelle Hohenlimburg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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08.08.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der HEB GmbH zu vereinbaren, Grundreinigung, Besenreinigung und Müllentsorgung sowie Maßnahmen der Verkehrssicherungspflicht und Winterdienst zum Pauschalpreis von 2.000,00 Euro jährlich ab 10.08.07 zu übernehmen; mit der Firma Hoesch Hohenlimburg zu vereinbaren, den Strom für die Tunnelbeleuchtung ununterbrochen zu liefern und defekte Leuchten auszuwechseln und zwar zu einem Pauschalpreis von 250,00 Euro jährlich, weiterhin das Einverständnis der DB Netz AG als Eigentümerin für die Dauer des Brückbauprojekts Im Langenkamp (bis voraussichtlich Ende 2009) einzuholen. Die Finanzierung erfolgt jeweils aus der Rückstandliste der bezirksbezogenen Mittel.
Sachverhalt
Begründung:
In Ausführung des Beschlusses
der Bezirksvertretung Hohenlimburg zu TOP I 6.4 vom 06.06.07 wurden 2 Angebote
eingeholt. Das Angebot der HEB GmbH überzeugt, welches bei einer 14-tägigen
Reinigung, der Winterwartung nach den gesetzlichen Vorschriften und
erforderlichen Maßnahmen zur Verkehrssicherung pro Jahr pauschal 2.000,00 Euro
berechnet. Sowohl die Eigentümerin des Fußgängertunnels als auch der
bisherige Vertragspartner die Firma Hoesch Hohenlimburg haben in Vorgesprächen
Wert darauf gelegt, dass die Stadt/Bezirksvertretung Hohenlimburg auch die
Verkehrssicherungspflicht übernimmt. Andernfalls wird der Tunnel geschlossen
werden. Die zuständige Stelle bei der Firma Hoesch Hohenlimburg hat in
Vorgesprächen signalisiert, dass sie einen angemessenen Beitrag leisten wird,
um die Wegebeziehung von Oege in die Altstadt für die Dauer des
Brückenbauprojektes aufrechtzuerhalten. Die Finanzierung der erforderlichen
Kosten pro Jahr kann aus der Rückstandliste der bezirksbezogenen Mittel
erfolgen. Die Maßnahme dient in besonderer Weise dem Gemeinwohl im
Stadtbezirk Hohenlimburg und ist sofort nach der Beschlussfassung
durchzuführen.
