Beschlussvorlage - 0561/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.   Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Veräußerung der Anteile der Stadt Hagen an der MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH an die Hagener Straßenbahn AG spätestens zum 01.01.2008.

 

2.   Der Oberbürgermeister wird bevollmächtigt, die erforderlichen Erklärungen abzugeben und die erforderlichen Verträge abzuschließen.

 

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, das Anzeigeverfahren nach § 115 GO NRW bei der Bezirksregierung durchzuführen.

 

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 31.12.2007.

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Sachverhalt

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 31.05.2007 beschlossen, dass der Rat der Stadt Hagen die Veräußerung der städtischen Anteile an der MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH an die Hagener Straßenbahn AG beschließen soll.

 

Dieser Beschluss wird mit dieser Vorlage umgesetzt.


 
Die ehemals selbständige Stadt Hohenlimburg war bis zu ihrer Eingemeindung in die Stadt Hagen zum 01.01.1975 Mitgesellschafterin der Iserlohner Kreisbahn AG. Nach der Eingemeindung übernahm die Stadt Hagen als Rechtsnachfolgerin diese Anteile. Im Jahr 1977 wurde die Iserlohner Kreisbahn AG auf die MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH (MVG) verschmolzen, die Mehrheitsgesellschafterin der Iserlohner Kreisbahn AG war.

 

Die Stadt Hagen hält 0,539 % der Anteile an der MVG.

 

Nach § 5 Abs. 6 des z. Zt. gültigen Gesellschaftsvertrages bzw. § 3 Abs. 2 des künftigen Gesellschaftsvertrages der MVG ist die Verfügung über Geschäftsanteile nur mit schriftlicher Einwilligung der Gesellschaft zulässig, für die es Beschlüsse des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung bedarf.

 

Sowohl im z. Zt. gültigen als auch im neuen Gesellschaftsvertrag ist geregelt, dass bei Veräußerung eines Geschäftsanteils der Wert gleich seinem Bilanzwert nach der Bilanz des abgelaufenen Geschäftsjahres ist. Ob diese Vorschrift auch bei einer konzerninternen Veräußerung anzuwenden ist, bedarf noch der Klärung.

 

Aus der Veräußerung ihrer Anteile an die Hagener Straßenbahn AG wird die Stadt Hagen Einnahmen erzielen, deren Höhe z. Zt. noch nicht bekannt ist.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

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 Die Höhe der finanziellen Auswirkungen ist z. Zt. nicht bezifferbar (siehe Begründung).

 

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Beschlüsse

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14.06.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen