Beschlussvorlage - 0561/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbHVeräußerung der Anteile der Stadt Hagen an die Hagener Straßenbahn AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.06.2007
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Beschlussvorschlag
1.
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die Veräußerung der Anteile der Stadt Hagen an der MVG
Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH an die Hagener Straßenbahn AG spätestens
zum 01.01.2008.
2.
Der
Oberbürgermeister wird bevollmächtigt, die erforderlichen Erklärungen abzugeben
und die erforderlichen Verträge abzuschließen.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, das Anzeigeverfahren nach § 115 GO NRW bei der Bezirksregierung
durchzuführen.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum
31.12.2007.
Sachverhalt
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner
Sitzung am 31.05.2007 beschlossen, dass der Rat der Stadt Hagen die Veräußerung
der städtischen Anteile an der MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH an die
Hagener Straßenbahn AG beschließen soll.
Dieser Beschluss wird mit dieser Vorlage
umgesetzt.
Die ehemals selbständige
Stadt Hohenlimburg war bis zu ihrer Eingemeindung in die Stadt Hagen zum
01.01.1975 Mitgesellschafterin der Iserlohner Kreisbahn AG. Nach der
Eingemeindung übernahm die Stadt Hagen als Rechtsnachfolgerin diese Anteile. Im
Jahr 1977 wurde die Iserlohner Kreisbahn AG auf die MVG Märkische Verkehrsgesellschaft
GmbH (MVG) verschmolzen, die Mehrheitsgesellschafterin der Iserlohner Kreisbahn
AG war.
Die Stadt Hagen hält 0,539 % der Anteile an der
MVG.
Nach § 5 Abs. 6 des z. Zt. gültigen
Gesellschaftsvertrages bzw. § 3 Abs. 2 des künftigen Gesellschaftsvertrages der
MVG ist die Verfügung über Geschäftsanteile nur mit schriftlicher Einwilligung
der Gesellschaft zulässig, für die es Beschlüsse des Aufsichtsrates und der
Gesellschafterversammlung bedarf.
Sowohl im z. Zt. gültigen als auch im neuen
Gesellschaftsvertrag ist geregelt, dass bei Veräußerung eines Geschäftsanteils
der Wert gleich seinem Bilanzwert nach der Bilanz des abgelaufenen
Geschäftsjahres ist. Ob diese Vorschrift auch bei einer konzerninternen
Veräußerung anzuwenden ist, bedarf noch der Klärung.
Aus der Veräußerung ihrer Anteile an die Hagener
Straßenbahn AG wird die Stadt Hagen Einnahmen erzielen, deren Höhe z. Zt. noch
nicht bekannt ist.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen
entsprechenden Beschluss gebeten.
