Beschlussvorlage - 0509/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer Finanzbuchhaltung bei 20
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste
- Bearbeitung:
- Manuela Strunkeit
- Beteiligt:
- 19 Zentrale Steuerung; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Personalausschuss
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Vorberatung
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31.05.2007
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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31.05.2007
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.06.2007
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Sachverhalt
Die Neustrukturierung der Stadtkämmerei beinhaltet zum einen den neuen Bereich der Finanzbuchhaltung, der auch die heutige Stadtkasse umfassen wird, zum anderen die Neuausrichtung der Ergebnis- und Investitionsplanung (früher Haushaltsplanung und –vollzug) sowie des Controllings. Daneben wird zum Fachbereich Finanzen weiterhin die Abteilung Steuern und Abgaben gehören.
Der notwendige Vorlauf für die Einrichtung der Finanzbuchhaltung (Ausschreibung, Qualifizierung) erfordert entgegen den bisherigen Überlegungen eine zeitnahe Beschlussfassung über die notwendigen Maßnahmen.
Der neue Bereich der Finanzbuchhaltung besteht aus der Geschäftsbuchhaltung mit der Hauptbuchhaltung. Zumindest in der Anfangsphase ergeben sich in den einzelnen Buchhaltungen folgende Bedarfe:
Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung 15
Vollzeitkräfte
Anlagenbuchhaltung
3 Vollzeitkräfte
Hauptbuchhaltung einschließlich der Aufgabe „Stadt als
Steuerschuldner“ und Aufgaben als Key-User SAP 5 Vollzeitkräfte
Es ergibt sich nach
aktuellem Stand ein zusätzlicher Bedarf von insgesamt 18 Vollzeitkräften, davon
12 in der
Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung (bisher mit 3 Vollzeitkräften wahrgenommen)
3 in der
Anlagenbuchhaltung (gänzlich neue Aufgabe)
3 in der
Hauptbuchhaltung (SAP- bedingte Zusatzaufgaben und Leitungsfunktionen für die
Buchhaltungen).
Zusätzlich wird die
Funktion „Leitung der Finanzbuchhaltung“ erforderlich, die die Geschäftsbuchhaltung
und die Zahlungsabwicklung (derzeit Stadtkasse) in der Finanzbuchhaltung vereint.
Bei der Besetzung der verschiedenen Funktionen soll in drei
Fällen auf externes Personal zurückgegriffen werden: Leitung der
Finanzbuchhaltung, Hauptbuchhalter/innen für die Anlagen- und für die
Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung.
Für die in der
Debitoren-/Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung zusätzlich benötigten 15 Stellen
schlägt die Verwaltung vor, 10 Stellen im Stellenplan 2007 auszuweisen und 5 Stellen überplanmäßig zu
führen. Zum Stellenplan 2009 werden die Bedarfe auf der Basis der bis dahin
vorliegenden Erfahrungen überprüft und ggf. angepasst.
Insgesamt ergeben sich für den Stellenplan 2007 folgende Auswirkungen:
NN-Stellen 1 Leitung Finanzbuchhaltung EG
13 / BAT II
1 Haupbuchhalter/in Anlagenbuchhaltung EG 10 / BAT IVa
1 Hauptbuchhalter/in Debitoren-/Kreditorenbuchh. EG 10 / BAT IVa
3 Anlagenbuchhalter/innen EG
8 / BAT Vc*
7 Debitoren-/Kreditorenbuchhalter/innen EG 8 / BAT Vc*
* Die Ausweisung der Planstellen soll,
vorbehaltlich einer noch vorzunehmenden endgültigen Bewertung, zunächst mit dem
Stellenwert BAT Vc /EG 8 TVöD erfolgen. In Abhängigkeit von den tatsächlich
anfallenden Tätigkeiten und der o. g. Überprüfung des Stellenbedarfes zum
Stellenplan 2009 werden ebenfalls die Stellenwerte überprüft.
In der Vorlage 138/2007 ist bereits angekündigt worden,
dass die Verwaltung aufgrund der neuen Funktionsbereiche im NKF nach der
Sommerpause ein Organisations- und Personalkonzept zur Neustrukturierung der Kämmerei
vorlegen und die erforderlichen personalwirtschaftlichen Maßnahmen im
Einzelfall darstellen und begründen wird. Auf die Notwendigkeit, einzelne
Funktionen bereits im IV.Quartal 2007 besetzen zu müssen, um einen reibungslosen
Übergang zum 1.1.2008 zu erreichen, wurde bereits in o. g. Vorlage ebenso
hingewiesen, wie auf die mögliche Notwendigkeit externer Einstellungen im
Bereich der Anlagenbuchhaltung.
Die Neustrukturierung der Stadtkämmerei beinhaltet zum einen den neuen Bereich die Finanzbuchhaltung, der die heutige Stadtkasse umfassen wird, zum anderen die Neuausrichtung der Ergebnis- und Investitionsplanung (früher Haushaltsplanung und –vollzug) sowie des Controllings. Daneben wird zum Fachbereich Finanzen weiterhin die Abteilung Steuern und Abgaben gehören.
Der notwendige Vorlauf für die Einrichtung der Finanzbuchhaltung (Ausschreibung, Qualifizierung) erfordert entgegen den bisherigen Überlegungen jedoch eine zeitnahe Beschlussfassung über die notwendigen Maßnahmen und wird daher als eigenständiger und abgrenzbarer Bereich einer „neuen Kämmerei“ bereits in dieser Vorlage den politischen Gremien vorgestellt.
Aufbau der Finanzbuchhaltung
Mit der Einführung des NKF für die gesamte Verwaltung wird die Einrichtung einer Finanzbuchhaltung für die Stadt Hagen erforderlich. Hierbei sind zum einen Organisationseinheiten für die neuen und zusätzlichen Aufgabenfelder einzurichten, zum anderen die vorhandenen Einheiten den veränderten Bedingungen anzupassen. Für den Bereich der veränderten Finanzbuchhaltung als gänzlich neuen Bereich ist eine neue Aufbauorganisation zu gestalten. Im Bereich der derzeitigen Haushaltsabteilung der Kämmerei wird es ebenfalls zu Umstrukturierungen kommen, die diesbezüglichen Überlegungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen.
Für den Bereich der Finanzbuchhaltung ist jedoch bereits heute absehbar, dass zum einen zusätzliche Kräfte im Buchungsbereich eingesetzt werden müssen, zum anderen für die Besetzung einiger Schlüsselpositionen in der Finanzbuchhaltung externe Einstellungen notwendig werden, da die erforderlichen Qualifikationen intern nicht vorhanden sind.
Die künftige Struktur der Finanzbuchhaltung umfasst unter
einer Leitung die Bereiche
Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung (heute Stadtkasse einschl. Vollstreckung).
Dabei wird zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass sich durch die Einführung des NKF bei der heutigen Stadtkasse zunächst keine strukturellen Umorganisationen ergeben. Durch die auch im NKF vorgeschriebene Trennung von Buchhaltung und Zahlungsabwicklung ist weiterhin von zwei getrennten organisatorischen Einheiten unter dem gemeinsamen Dach der Finanzbuchhaltung auszugehen. Die Zahlungsabwicklung umfasst dabei weiterhin das Mahnwesen und die Zwangsvollstreckung.
Strukturelle Änderungen im Vollstreckungsbereich könnten sich zu einem späteren Zeitpunkt ggf. durch den Einsatz einer neuen Software ergeben.
Der neue Bereich der Finanzbuchhaltung besteht aus der Geschäftsbuchhaltung mit der Hauptbuchhaltung, die neben dem Aufgabenbereich „Stadt als Steuerschuldner“ die Anlagenbuchhaltung und die Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung in zwei organisatorisch abgegrenzten Bereichen umfasst. Dabei ist vorgesehen, dass die jetzige Rechnungsstelle in die Debitoren-/Kreditorenbuch-haltung integriert wird. Die vorgesehene Struktur der zukünftigen Finanzbuchhaltung und die vorgesehene Eingliederung in den Finanzbereich ist dem nachfolgenden Organigramm zu entnehmen. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die aufgeführten Bezeichnungen der einzelnen Organisationseinheiten noch nicht endgültig festgelegt sind.
Aktuelles Organigramm


zukünftige
Struktur
Aufgaben in der Geschäftsbuchhaltung im Einzelnen:
Ø Hauptbuchhaltung:
Jahresübergreifende Geschäftsvorfälle (Rechnungsabgrenzung)
Forderungen und Verbindlichkeiten / -spiegel,Rückstellungen
Ermittlungen des Eigenkapitals, Saldenvorträge
Besondere/schwierige Buchungen
Pflege des Kontenplans und der Kontierungsrichtlinien
Anlage von Konten und Stammsätzen im System (Kostenarten, Finanzpositionen)
Pflege und Anpassung der Geschäftsprozesse
Koordination der Jahresabschlussarbeiten, Jahresabschlussbuchungen
Erstellung der Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung
Erstellung von Statistiken und Berichten
Bilanzstrukturen
Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Inventurrichtlinien fortführen und aktualisieren, Bestimmung Umlaufvermögen durch Inventur
Sonderposten
Anlagenspiegel
aktivierte Eigenleistungen
Klärung von besonderen/schwierigen Sachverhalten der Anlagenbuchhaltung
Mithilfe bei der Planung von investiven Maßnahmen
Stadt als Steuerschuldner/Betriebe gewerblicher Art
Erstellung des Rechenschaftsberichtes
Erstellung der konsolidierten Bilanz
Ø
Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung
Pflege der Geschäftspartnerstammdaten
Buchen von Kreditoren-/Debitorenrechnungen aller Art
Tages-/Monatsabschlussbuchungen
Buchung von Forderungen aus Vorverfahren (VHS, Bücherei, OK JUG/SOZ, WINOWIG,GEKOS usw.)
Kreditorische Belegschnittstelle
Ø Anlagenbuchhaltung
Stammdaten anlegen, ändern, löschen, sperren
Anlagenzugang mit und ohne Kreditor, Anlagenabgang
Umbuchung, Zuschreibungen, Manuelle Wertkorrekturen
Abschreibungen Anlagevermögen
Periodische Arbeiten (Jahresabschlussarbeiten, Abschreibungen, Zuwendungen etc.)
Auswertungen(Einzelanlagen, Anlagengitter, Inventurliste)
Ermittlung des
Personalbedarfes:
Die Ermittlung des
Personalbedarfes steht aufgrund der weitgehend fehlenden Erfahrungen
grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass ein sehr großer Teil der zukünftig
anfallenden Arbeiten hinsichtlich des Mengengerüstes und der zu erwartenden
Schwierigkeiten zunächst nur geschätzt werden kann. Zur Ermittlung des erforderlichen
Personalbedarfes wurden daher zum einen Informationen aus solchen Kommunen
zugrunde gelegt, die ebenfalls das NKF mit einer EDV-Unterstützung durch SAP
realisieren oder bereits realisiert haben, zum anderen die bisher mit den
Ämtern der 1. Welle gemachten Erfahrungen auf die ganze Verwaltung hochgerechnet.
Vergleichzahlen mit
anderen Kommunen
Die
Vergleichbarkeit der Anzahl der in der Buchhaltung eingesetzten Kräfte wird
durch die individuellen Organisationsformen in den Kommunen erschwert. Die
Unterschiede reichen von der zentral oder dezentral (in den Fachämtern)
organisierten Buchhaltung bis zu unterschiedlichen Grundausrichtungen in der
Buchhaltung (z. B. durch die Anwendung des Geschäftspartnermodells).
Von der Struktur
und Ausrichtung der Buchhaltung, der Größenklasse der Kommune und dem
Haushaltsvolumen scheint eine Vergleichbarkeit mit der Stadt Wiesbaden
besonders zutreffend zu sein.
Vergleichszahlen
anderer SAP-Anwender lassen diese Angaben ebenfalls plausibel erscheinen.
|
Kommune |
Einwohner |
Zentrale/dezentrale
Buchhaltung |
Anlagen-buchhaltung |
Debitoren-/
Kreditoren-buchaltung |
|
Saarbrücken |
Ca. 179.000 |
Zentral und dezentral |
6 |
12 zentral 10 dezentral |
|
Wiesbaden |
Ca. 274.000 |
Zentral |
7 |
ca. 15 (25 incl.
Kontierung) |
|
Dortmund |
Ca. 585.000 |
Zentral |
8 |
50 |
Bisherige
Erfahrungen bei den Ämtern der 1. Welle
Vergleich
Personaleinsatz bei den Ämtern 1. Welle zu den Ämtern der 2. Welle
Für die Bearbeitung
des Buchungsaufkommens bei den Ämtern der 1. Welle werden 3 Vollzeitkräfte
ausschließlich in der Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung benötigt. (Die Anlagenbuchhaltung
ist gesondert zu berücksichtigen, da für die Ämter der 1. Welle kaum
Anlagebuchungen/investive Zahlungen anfallen).
Unter
Zugrundelegung der kameralen
Buchungszahlen des Jahres 2006 ergibt sich bei Hochrechnung des
NKF-Buchungsumfanges für die Ämter der 1. Welle bei der flächendeckenden Einführung
des NKF eine Zunahme gegenüber dem bisherigen Buchungsgeschäft um den Faktor 5.
Nach dieser Berechung werden in der Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung ca. 15 Vollzeitkräfte
benötigt.
Ermittlung der zu
erwartenden Buchungszahlen:
Für die Ermittlung
des zu erwartenden Buchungsaufkommens wurden die bisherigen Erfahrungen mit den
Ämtern der 1. Welle herangezogen. Ausgehend von den (kameralen) HÜK-Buchungen
der Ämter der 1. Welle aus 2006 wurde für das 1. Quartal 2007 ermittelt, welche
Anzahl Buchungen von diesen Ämtern nunmehr im NKF veranlasst wurden.
Hochgerechnet auf
ein vergleichbares Jahresvolumen ergibt sich ein Verhältnis von 12.000
kameralen Buchungen in 2006 zu ca. 96.000 Buchungen im NKF; also eine Zunahme
um den Faktor 8.
Bei ca. 69.000
Buchungen in 2006 insgesamt ergibt sich ein zu erwartendes Gesamtvolumen von
(69.000 x 8 =) ca. 552.000 Buchungen.
In die Berechnung
einbezogen wurden auch Buchungen, die über vorhandene Vorverfahren an das
SAP-Programm weitergegeben werden. Für die Vorverfahren, die von den Ämtern der
zweiten Welle eingesetzt werden, liegen jedoch noch keine Erfahrungswerte vor.
Unter
Zugrundelegung von maximal 50.000 Buchungen pro Vollzeitkraft und Jahr wären somit
mindestens 11 Vollzeitkräfte erforderlich. Dabei muss berücksichtigt werden,
dass in der Anfangsphase vermehrt mit Schwierigkeiten zu rechnen ist und die
Anzahl der am Anfang benötigten Kräfte höher sein wird.
Im Ergebnis ergeben
sich für das zumindest in der Anfangsphase erforderliche Personal in den
einzelnen Buchhaltungen folgende Bedarfe:
Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung
15 Vollzeitkräfte
Anlagenbuchhaltung 3
Vollzeitkräfte
Hauptbuchhaltung
einschließlich der
Aufgabe
„Stadt als Steuerschuldner“
und Aufgaben als
Key-User SAP 5
Vollzeitkräfte
Die angegeben
Größen berücksichtigen bereits die notwendigen Leitungsfunktionen in diesem
Bereich der Geschäftsbuchhaltung.
Im Ergebnis steht
dem Bedarf von insgesamt 23 Vollzeitkräften in der Geschäftsbuchhaltung ein
aktuell vorhandenes Volumen von fünf Vollzeitkräften gegenüber. Es ergibt sich
nach aktuellem Stand ein zusätzlicher Bedarf von insgesamt 18 Vollzeitkräften,
davon
12 in der
Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung (bisher mit 3 Vollzeitkräften wahrgenommen)
3 in der
Anlagenbuchhaltung (gänzlich neue Aufgabe)
3 in der
Hauptbuchhaltung (SAP- bedingte Zusatzaufgaben und Leitungsfunktionen für die
Buchhaltungen).
Zusätzlich wird die
Funktion „Leitung der Finanzbuchhaltung“ erforderlich, die die Geschäftsbuchhaltung
und die Zahlungsabwicklung (derzeit Stadtkasse) in der Finanzbuchhaltung vereint.
Deckung des Personalbedarfes
:
Bei der Besetzung der verschiedenen Funktionen soll in drei Fällen auf externes Personal zurückgegriffen werden. Dieser Absicht liegen folgende Überlegungen zugrunde:
Leitung der Finanzbuchhaltung:
Im Rahmen des NKF erfolgt die Bilanzerstellung aus der Buchhaltung heraus, indem die klassische Doppik durch Integration der Ergebnis- und Finanzrechnung zur Bilanz der Stadt Hagen und unter Einbeziehung der Ergebnisse der städtischen Beteiligungen letztlich zur Konzernbilanz verdichtet wird.
Da dieser Aufgabenbereich bei der Stadt Hagen bisher nicht vorhanden war, gibt es unter den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keine, die eine diesbezügliche Erfahrung aufweisen. Aus diesem Grund soll die Leitung der Finanzbuchhaltung extern ausgeschrieben werden mit dem Ziel, eine in der Buchhaltung und insbesondere Bilanzierung erfahrene Person zu finden, die aufgrund ihrer Ausbildung und ihres beruflichen Werdeganges von Beginn an die Buchhaltung als ein Herzstück des NKF mit gestalten und führen kann. Dabei wird besonderer Wert auf Erfahrungen mit der Software SAP gelegt. Eine Qualifizierung vorhandener Personen z. B. im Wege der Personalentwicklung scheidet wegen der bisher bei der Stadt Hagen nicht vorhandenen, sondern erst anzulegenden Strukturen und der Kurzfristigkeit des Bedarfes aus.
Die Aufgabenfelder und die Beschreibung der Anforderungen an die/den Leiter/in der Finanzbuchhaltung sind dem beigefügten Ausschreibungsentwurf zu entnehmen.
Hauptbuchhalter/innen für die Anlagen- und die Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung:
Im Bereich der Anlagen- und der Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung werden ebenfalls Personen gesucht, die die jeweiligen Buchhaltungen leiten und schwierige Buchungsfälle bearbeiten sollen. Auch hier wird nach jetzigem Stand davon ausgegangen, dass in der Stadtverwaltung keine Personen mit entsprechenden Erfahrungen, auch bezogen auf die Anwendung der maßgeblichen SAP-Module, zu finden sind.
Die Aufgabenfelder und die Beschreibung der Anforderungen
an die/den Hauptbuchhalter/in in der Anlagen- bzw.
Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung sind ebenfalls den beigefügten
Ausschreibungsentwürfen zu entnehmen.
Die übrigen
Funktionen sollen mit vorhandenem Personal besetzt werden, das jedoch noch
ausgewählt und qualifiziert werden muss.
Für die
nötigen Fortbildungen/Qualifizierungen
sind folgende Termine vorgesehen:
Debitoren/Kreditoren 11.10. – 09.11.2007 (Inhouse-Seminar)
Anlagenbuchhaltung 13.08. – 12.11.2007 (externes Seminar).
Es ist beabsichtigt,
mit den Maßnahmen zur Personalgewinnung für die Finanzbuchhaltung noch vor der
Sommerpause zu beginnen und sowohl die externen als auch die internen Ausschreibungen
vorzunehmen, um zum Jahresbeginn eine funktionsfähige Finanzbuchhaltung vorhalten
zu können.
Auswirkungen auf
den Stellenplan 2007
Für die
Stellenausweisung schlägt die Verwaltung vor, die Stellen der Leitungsfunktionen
für die Finanzbuchhaltung die Haupt- (Anlagen-) buchhaltung und die Geschäfts-
(Debitoren-/Kreditoren-) buchhaltung im Stellenplan 2007 auszuweisen.
Für die in der
Debitoren-/Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung benötigten 15 Stellen schlägt die
Verwaltung vor, 10 Stellen im Stellenplan 2007 auszuweisen und 5 Stellen überplanmäßig zu
führen und zu besetzen. Hiermit eröffnet sich für die Verwaltung die Möglichkeit,
flexibel auf die tatsächliche Entwicklung des Buchhaltungsvolumens reagieren zu
können.
Daneben wird die
Verwaltung zum Stellenplan 2009 berichten und entsprechende Konsequenzen
ziehen, in welchem Umfang das Volumen des anfallenden Buchungsgeschäfts tatsächlich
Personalbedarfe zur Folge hat. Spätestens zu diesem Zeitpunkt (verwaltungsinterner
Zeitpunkt zur Datenermittlung für den Stellenplan 2009 ist Mai/Juni 2008)
liegen ausreichend Erfahrungen vor, um den Personalbedarf entsprechend an die
tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.
Für die
stellenplanmäßige Umsetzung ergeben sich insgesamt folgende Vorgänge:
NN-Stellen 1 Leitung Finanzbuchhaltung EG
13 / BAT II
1 Hauptbuchhalter/in Anlagenbuchhaltung EG 10 / BAT IVa
1 Hauptbuchhalter/in Debitoren-/Kreditorenbuchh. EG 10 / BAT IVa
3 Anlagenbuchhalter/innen EG
8 / BAT Vc*
7 Debitoren-/Kreditorenbuchhalter/innen EG 8 / BAT Vc*
* Die Ausweisung der Planstellen soll,
vorbehaltlich einer noch vorzunehmenden endgültigen Bewertung, zunächst mit dem
Stellenwert BAT Vc /EG 8 TVöD erfolgen. In Abhängigkeit von den tatsächlich
anfallenden Tätigkeiten und der o. g. Überprüfung des Stellenbedarfes zum
Stellenplan 2009 werden ebenfalls die
Stellenwerte überprüft.
Auswirkungen
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Es entstehen keine finanziellen und
personellen Auswirkungen. |
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Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in
diesem Fall bitte löschen! |
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1. Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Fiskalische Bindung |
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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
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Dienstvereinbarung mit dem GPR |
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Ohne Bindung |
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Erläuterungen: |
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2. Allgemeine Angaben |
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Bereits laufende Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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x |
Neue Maßnahme |
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x |
des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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Ausgaben |
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Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch
Ausgaben in den Folgejahren |
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x |
Es entstehen Ausgaben |
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einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr |
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jährlich wiederkehrende Ausgaben |
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periodisch wiederkehrende Ausgaben in den
Jahren |
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3. Mittelbedarf |
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Einnahmen |
EUR |
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Sachkosten |
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EUR |
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x |
Personalkosten |
673.900 |
EUR |
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Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben
verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Einnahmen: |
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Ausgaben: |
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SNA |
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673.900 |
673.900 |
673.900 |
673.900 |
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Eigenanteil: |
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Bedarf wird 2009 überprüft.
4. Finanzierung |
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Verwaltungshaushalt |
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Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Kein konkreter Finanzierungsvorschlag |
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Wird durch 20 ausgefüllt
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Die Finanzierung der Maßnahme wird den im
Haushaltssicherungskonzept festgesetzten |
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Haushaltsausgleich langfristig nicht
gefährden |
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Die Finanzierung der Maßnahme wird den
Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten |
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Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit
das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden: |
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Vermögenshaushalt |
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Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Kreditaufnahme |
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Wird
durch 20 ausgefüllt
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Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der
Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie |
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zusätzlich finanziert werden |
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Die Maßnahme kann nur finanziert werden,
wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm |
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vorgesehene und vom Rat beschlossene
Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden. |
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Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im
Vermögenshaushalt |
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Es entstehen keine Folgekosten |
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Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre |
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Sachkosten |
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einmalig |
in Höhe von EUR |
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Jährlich |
in Höhe von EUR |
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bis zum Jahre |
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Personalkosten |
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einmalig |
in Höhe von EUR |
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Jährlich |
in Höhe von EUR |
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bis zum Jahre |
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Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den
Folgekosten EUR |
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Folgekosten sind nicht eingeplant |
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Folgekosten sind bei der/den
Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant: |
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HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
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Einnahmen: |
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Ausgaben: |
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Eigenanteil: |
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* = Kostenermittlung auf
der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02)
bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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65,5 kB
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31.05.2007 - Personalausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Einrichtung einer Finanzbuchhaltung in der Stadtkämmerei wird zur
Kenntnis genommen.
Der externen Einstellung eines Leiters/ einer Leiterin Finanzbuchhaltung
wird zugestimmt.
14.06.2007 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Einrichtung einer Finanzbuchhaltung mit den in der Lenkungsgruppe beschlossenen Änderungen wird zur Kenntnis genommen.
Der auf vier Jahre befristeten externen Einstellung eines Leiters/ einer Leiterin der Finanzbuchhaltung wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass bei einer zeitgleich intern und extern durchgeführten Ausschreibung kein geeigneter interner Bewerber gefunden wird.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Mit Mehrheit beschlossen |