Beschlussvorlage - 0509/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Einrichtung einer Finanzbuchhaltung in der Stadtkämmerei wird zur Kenntnis genommen.

Der externen Einstellung eines Leiters/ einer Leiterin Finanzbuchhaltung wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Die Neustrukturierung der Stadtkämmerei beinhaltet zum einen den neuen Bereich der Finanzbuchhaltung, der auch die heutige Stadtkasse umfassen wird, zum anderen die Neuausrichtung der Ergebnis- und Investitionsplanung (früher Haushaltsplanung und –vollzug) sowie des Controllings. Daneben wird zum Fachbereich Finanzen weiterhin die Abteilung Steuern und Abgaben gehören.

Der notwendige Vorlauf für die Einrichtung der Finanzbuchhaltung (Ausschreibung, Qualifizierung) erfordert entgegen den bisherigen Überlegungen eine zeitnahe Beschlussfassung über die notwendigen Maßnahmen.

Der neue Bereich der Finanzbuchhaltung besteht aus der Geschäftsbuchhaltung mit der Hauptbuchhaltung. Zumindest in der Anfangsphase ergeben sich in den einzelnen Buchhaltungen folgende Bedarfe:

Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung                                      15 Vollzeitkräfte

Anlagenbuchhaltung                                                              3 Vollzeitkräfte

Hauptbuchhaltung einschließlich der Aufgabe „Stadt als

Steuerschuldner“ und Aufgaben als Key-User SAP                      5 Vollzeitkräfte

 

Es ergibt sich nach aktuellem Stand ein zusätzlicher Bedarf von insgesamt 18 Vollzeitkräften, davon

12 in der Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung (bisher mit 3 Vollzeitkräften wahrgenommen)

3 in der Anlagenbuchhaltung (gänzlich neue Aufgabe)

3 in der Hauptbuchhaltung (SAP- bedingte Zusatzaufgaben und Leitungsfunktionen für die
   Buchhaltungen).

Zusätzlich wird die Funktion „Leitung der Finanzbuchhaltung“ erforderlich, die die Geschäftsbuchhaltung und die Zahlungsabwicklung (derzeit Stadtkasse) in der Finanzbuchhaltung vereint.

 

Bei der Besetzung der verschiedenen Funktionen soll in drei Fällen auf externes Personal zurückgegriffen werden: Leitung der Finanzbuchhaltung, Hauptbuchhalter/innen für die Anlagen- und für die Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung.

Für die in der Debitoren-/Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung zusätzlich benötigten 15 Stellen schlägt die Verwaltung vor, 10 Stellen im Stellenplan 2007  auszuweisen und 5 Stellen überplanmäßig zu führen. Zum Stellenplan 2009 werden die Bedarfe auf der Basis der bis dahin vorliegenden Erfahrungen überprüft und ggf. angepasst.

Insgesamt ergeben sich für den Stellenplan 2007  folgende Auswirkungen:

NN-Stellen      1 Leitung Finanzbuchhaltung                                               EG 13 / BAT II

                        1 Haupbuchhalter/in Anlagenbuchhaltung              EG 10 / BAT IVa

1 Hauptbuchhalter/in Debitoren-/Kreditorenbuchh.           EG 10 / BAT IVa

3 Anlagenbuchhalter/innen                                                   EG 8 / BAT Vc*

7 Debitoren-/Kreditorenbuchhalter/innen                            EG 8 / BAT Vc*

* Die Ausweisung der Planstellen soll, vorbehaltlich einer noch vorzunehmenden endgültigen Bewertung, zunächst mit dem Stellenwert BAT Vc /EG 8 TVöD erfolgen. In Abhängigkeit von den tatsächlich anfallenden Tätigkeiten und der o. g. Überprüfung des Stellenbedarfes zum Stellenplan 2009 werden ebenfalls die Stellenwerte überprüft.


 
In der Vorlage 138/2007 ist bereits angekündigt worden, dass die Verwaltung aufgrund der neuen Funktionsbereiche im NKF nach der Sommerpause ein Organisations- und Personalkonzept zur Neustrukturierung der Kämmerei vorlegen und die erforderlichen personalwirtschaftlichen Maßnahmen im Einzelfall darstellen und begründen wird. Auf die Notwendigkeit, einzelne Funktionen bereits im IV.Quartal 2007 besetzen zu müssen, um einen reibungslosen Übergang zum 1.1.2008 zu erreichen, wurde bereits in o. g. Vorlage ebenso hingewiesen, wie auf die mögliche Notwendigkeit externer Einstellungen im Bereich der Anlagenbuchhaltung.

 

Die Neustrukturierung der Stadtkämmerei beinhaltet zum einen den neuen Bereich die Finanzbuchhaltung, der die heutige Stadtkasse umfassen wird, zum anderen die Neuausrichtung der Ergebnis- und Investitionsplanung (früher Haushaltsplanung und –vollzug) sowie des Controllings. Daneben wird zum Fachbereich Finanzen weiterhin die Abteilung Steuern und Abgaben gehören.

Der notwendige Vorlauf für die Einrichtung der Finanzbuchhaltung (Ausschreibung, Qualifizierung) erfordert entgegen den bisherigen Überlegungen jedoch eine zeitnahe Beschlussfassung über die notwendigen Maßnahmen und wird daher als eigenständiger und abgrenzbarer Bereich einer „neuen Kämmerei“ bereits in dieser Vorlage den politischen Gremien vorgestellt.

 

Aufbau der Finanzbuchhaltung

 

Mit der Einführung des NKF für die gesamte Verwaltung wird die Einrichtung einer Finanzbuchhaltung für die Stadt Hagen erforderlich. Hierbei sind zum einen Organisationseinheiten für die neuen und zusätzlichen Aufgabenfelder einzurichten, zum anderen die vorhandenen Einheiten den veränderten Bedingungen anzupassen. Für den Bereich der veränderten Finanzbuchhaltung als gänzlich neuen Bereich ist eine neue Aufbauorganisation zu gestalten. Im Bereich der derzeitigen Haushaltsabteilung der Kämmerei wird es ebenfalls zu Umstrukturierungen kommen, die diesbezüglichen Überlegungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen.

Für den Bereich der Finanzbuchhaltung ist jedoch bereits heute absehbar, dass zum einen zusätzliche Kräfte im Buchungsbereich eingesetzt werden müssen, zum anderen für die Besetzung einiger Schlüsselpositionen in der Finanzbuchhaltung externe Einstellungen notwendig werden, da die erforderlichen Qualifikationen intern nicht vorhanden sind.

 

Die künftige Struktur der Finanzbuchhaltung umfasst unter einer Leitung die Bereiche
Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung (heute Stadtkasse einschl. Vollstreckung).

Dabei wird zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass sich durch die Einführung des NKF bei der heutigen Stadtkasse zunächst keine strukturellen Umorganisationen ergeben. Durch die auch im NKF vorgeschriebene Trennung von Buchhaltung und Zahlungsabwicklung ist weiterhin von zwei getrennten organisatorischen Einheiten unter dem gemeinsamen Dach der Finanzbuchhaltung auszugehen. Die Zahlungsabwicklung umfasst dabei weiterhin das Mahnwesen und die Zwangsvollstreckung.

Strukturelle Änderungen im Vollstreckungsbereich könnten sich zu einem späteren Zeitpunkt ggf. durch den Einsatz einer neuen Software ergeben.

Der neue Bereich der Finanzbuchhaltung besteht aus der Geschäftsbuchhaltung mit der Hauptbuchhaltung, die neben dem Aufgabenbereich „Stadt als Steuerschuldner“ die Anlagenbuchhaltung und die Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung in zwei organisatorisch abgegrenzten Bereichen umfasst. Dabei ist vorgesehen, dass die jetzige Rechnungsstelle in die Debitoren-/Kreditorenbuch-haltung integriert wird. Die vorgesehene Struktur der zukünftigen Finanzbuchhaltung und die vorgesehene Eingliederung in den Finanzbereich ist dem nachfolgenden Organigramm zu entnehmen. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die aufgeführten Bezeichnungen der einzelnen Organisationseinheiten noch nicht endgültig festgelegt sind.

                       Aktuelles Organigramm

Organigramm
Organigramm
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


                          zukünftige Struktur

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufgaben in der Geschäftsbuchhaltung im Einzelnen:

 

Ø      Hauptbuchhaltung:

 

Jahresübergreifende Geschäftsvorfälle (Rechnungsabgrenzung)

Forderungen und Verbindlichkeiten / -spiegel,Rückstellungen

Ermittlungen des Eigenkapitals, Saldenvorträge

Besondere/schwierige Buchungen

Pflege des Kontenplans und der Kontierungsrichtlinien

Anlage von Konten und Stammsätzen im System (Kostenarten, Finanzpositionen)

Pflege und Anpassung der Geschäftsprozesse

Koordination der Jahresabschlussarbeiten, Jahresabschlussbuchungen

Erstellung der Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung

Erstellung von Statistiken und Berichten

Bilanzstrukturen

Einzel- und Pauschalwertberichtigungen

Inventurrichtlinien fortführen und aktualisieren, Bestimmung Umlaufvermögen durch Inventur

Sonderposten

Anlagenspiegel

aktivierte Eigenleistungen

Klärung von besonderen/schwierigen Sachverhalten der Anlagenbuchhaltung

Mithilfe bei der Planung von investiven Maßnahmen

Stadt als Steuerschuldner/Betriebe gewerblicher Art

Erstellung des Rechenschaftsberichtes

Erstellung der konsolidierten Bilanz

 

 

Ø      Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung

Pflege der Geschäftspartnerstammdaten

Buchen von Kreditoren-/Debitorenrechnungen aller Art

Tages-/Monatsabschlussbuchungen

Buchung von Forderungen aus Vorverfahren (VHS, Bücherei, OK JUG/SOZ, WINOWIG,GEKOS usw.)

Kreditorische Belegschnittstelle

 

 

Ø      Anlagenbuchhaltung

 

Stammdaten anlegen, ändern, löschen, sperren

Anlagenzugang mit und ohne Kreditor, Anlagenabgang

Umbuchung, Zuschreibungen, Manuelle Wertkorrekturen

Abschreibungen Anlagevermögen

Periodische Arbeiten (Jahresabschlussarbeiten, Abschreibungen, Zuwendungen etc.)

Auswertungen(Einzelanlagen, Anlagengitter, Inventurliste)

 

Ermittlung des Personalbedarfes:

 

Die Ermittlung des Personalbedarfes steht aufgrund der weitgehend fehlenden Erfahrungen grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass ein sehr großer Teil der zukünftig anfallenden Arbeiten hinsichtlich des Mengengerüstes und der zu erwartenden Schwierigkeiten zunächst nur geschätzt werden kann. Zur Ermittlung des erforderlichen Personalbedarfes wurden daher zum einen Informationen aus solchen Kommunen zugrunde gelegt, die ebenfalls das NKF mit einer EDV-Unterstützung durch SAP realisieren oder bereits realisiert haben, zum anderen die bisher mit den Ämtern der 1. Welle gemachten Erfahrungen auf die ganze Verwaltung hochgerechnet.

 

Vergleichzahlen mit anderen Kommunen

 

Die Vergleichbarkeit der Anzahl der in der Buchhaltung eingesetzten Kräfte wird durch die individuellen Organisationsformen in den Kommunen erschwert. Die Unterschiede reichen von der zentral oder dezentral (in den Fachämtern) organisierten Buchhaltung bis zu unterschiedlichen Grundausrichtungen in der Buchhaltung (z. B. durch die Anwendung des Geschäftspartnermodells).

Von der Struktur und Ausrichtung der Buchhaltung, der Größenklasse der Kommune und dem Haushaltsvolumen scheint eine Vergleichbarkeit mit der Stadt Wiesbaden besonders zutreffend zu sein.

Vergleichszahlen anderer SAP-Anwender lassen diese Angaben ebenfalls plausibel erscheinen.

 

Kommune

Einwohner

Zentrale/dezentrale Buchhaltung

Anlagen-buchhaltung

Debitoren-/ Kreditoren-buchaltung

Saarbrücken

Ca. 179.000

Zentral und dezentral

6

12 zentral

10 dezentral

Wiesbaden

Ca. 274.000

Zentral

7

ca. 15 (25 incl. Kontierung)

Dortmund

Ca. 585.000

Zentral

8

50

 

 

Bisherige Erfahrungen bei den Ämtern der 1. Welle

 

Vergleich Personaleinsatz bei den Ämtern 1. Welle zu den Ämtern der 2. Welle

 

Für die Bearbeitung des Buchungsaufkommens bei den Ämtern der 1. Welle werden 3 Vollzeitkräfte ausschließlich in der Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung benötigt. (Die Anlagenbuchhaltung ist gesondert zu berücksichtigen, da für die Ämter der 1. Welle kaum Anlagebuchungen/investive Zahlungen anfallen).

Unter Zugrundelegung der kameralen  Buchungszahlen des Jahres 2006 ergibt sich bei Hochrechnung des NKF-Buchungsumfanges für die Ämter der 1. Welle bei der flächendeckenden Einführung des NKF eine Zunahme gegenüber dem bisherigen Buchungsgeschäft um den Faktor 5. Nach dieser Berechung werden in der Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung ca. 15 Vollzeitkräfte benötigt.

Ermittlung der zu erwartenden Buchungszahlen:

 

Für die Ermittlung des zu erwartenden Buchungsaufkommens wurden die bisherigen Erfahrungen mit den Ämtern der 1. Welle herangezogen. Ausgehend von den (kameralen) HÜK-Buchungen der Ämter der 1. Welle aus 2006 wurde für das 1. Quartal 2007 ermittelt, welche Anzahl Buchungen von diesen Ämtern nunmehr im NKF veranlasst wurden.

Hochgerechnet auf ein vergleichbares Jahresvolumen ergibt sich ein Verhältnis von 12.000 kameralen Buchungen in 2006 zu ca. 96.000 Buchungen im NKF; also eine Zunahme um den Faktor 8.

Bei ca. 69.000 Buchungen in 2006 insgesamt ergibt sich ein zu erwartendes Gesamtvolumen von (69.000 x 8 =) ca. 552.000 Buchungen.

In die Berechnung einbezogen wurden auch Buchungen, die über vorhandene Vorverfahren an das SAP-Programm weitergegeben werden. Für die Vorverfahren, die von den Ämtern der zweiten Welle eingesetzt werden, liegen jedoch noch keine Erfahrungswerte vor.

Unter Zugrundelegung von maximal 50.000 Buchungen pro Vollzeitkraft und Jahr wären somit mindestens 11 Vollzeitkräfte erforderlich. Dabei muss berücksichtigt werden, dass in der Anfangsphase vermehrt mit Schwierigkeiten zu rechnen ist und die Anzahl der am Anfang benötigten Kräfte höher sein wird.

 

Im Ergebnis ergeben sich für das zumindest in der Anfangsphase erforderliche Personal in den einzelnen Buchhaltungen folgende Bedarfe:

 

Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung              15 Vollzeitkräfte

Anlagenbuchhaltung                                     3 Vollzeitkräfte

Hauptbuchhaltung einschließlich der

Aufgabe „Stadt als Steuerschuldner“

und Aufgaben als Key-User SAP                5 Vollzeitkräfte

 

Die angegeben Größen berücksichtigen bereits die notwendigen Leitungsfunktionen in diesem Bereich der Geschäftsbuchhaltung.

Im Ergebnis steht dem Bedarf von insgesamt 23 Vollzeitkräften in der Geschäftsbuchhaltung ein aktuell vorhandenes Volumen von fünf Vollzeitkräften gegenüber. Es ergibt sich nach aktuellem Stand ein zusätzlicher Bedarf von insgesamt 18 Vollzeitkräften, davon

12 in der Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung (bisher mit 3 Vollzeitkräften wahrgenommen)

3 in der Anlagenbuchhaltung (gänzlich neue Aufgabe)

3 in der Hauptbuchhaltung (SAP- bedingte Zusatzaufgaben und Leitungsfunktionen für die
   Buchhaltungen).

 

Zusätzlich wird die Funktion „Leitung der Finanzbuchhaltung“ erforderlich, die die Geschäftsbuchhaltung und die Zahlungsabwicklung (derzeit Stadtkasse) in der Finanzbuchhaltung vereint.

 

 

Deckung des Personalbedarfes :

 

Bei der Besetzung der verschiedenen Funktionen soll in drei Fällen auf externes Personal zurückgegriffen werden. Dieser Absicht liegen folgende Überlegungen zugrunde:

 

 

Leitung der Finanzbuchhaltung:

 

Im Rahmen des NKF erfolgt die Bilanzerstellung aus der Buchhaltung heraus, indem die klassische Doppik durch Integration der Ergebnis- und Finanzrechnung zur Bilanz der Stadt Hagen und unter Einbeziehung der Ergebnisse der städtischen Beteiligungen letztlich zur Konzernbilanz verdichtet wird.

Da dieser Aufgabenbereich bei der Stadt Hagen bisher nicht vorhanden war, gibt es unter den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keine, die eine diesbezügliche Erfahrung aufweisen. Aus diesem Grund soll die Leitung der Finanzbuchhaltung extern ausgeschrieben werden mit dem Ziel, eine in der Buchhaltung und insbesondere Bilanzierung erfahrene Person zu finden, die aufgrund ihrer Ausbildung und ihres beruflichen Werdeganges von Beginn an die Buchhaltung als ein Herzstück des NKF mit gestalten und führen kann. Dabei wird besonderer Wert auf Erfahrungen mit der Software SAP gelegt. Eine Qualifizierung vorhandener Personen z. B. im Wege der Personalentwicklung scheidet wegen der bisher bei der Stadt Hagen nicht vorhandenen, sondern erst anzulegenden Strukturen und der Kurzfristigkeit des Bedarfes aus.

Die Aufgabenfelder und die Beschreibung der Anforderungen an die/den Leiter/in der Finanzbuchhaltung sind dem beigefügten Ausschreibungsentwurf zu entnehmen.

 

 

Hauptbuchhalter/innen für die Anlagen- und die Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung:

 

Im Bereich der Anlagen- und der Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung werden ebenfalls Personen gesucht, die die jeweiligen Buchhaltungen leiten und schwierige Buchungsfälle bearbeiten sollen. Auch hier wird nach jetzigem Stand davon ausgegangen, dass in der Stadtverwaltung keine Personen mit entsprechenden Erfahrungen, auch bezogen auf die Anwendung der maßgeblichen SAP-Module, zu finden sind.

Die Aufgabenfelder und die Beschreibung der Anforderungen an die/den Hauptbuchhalter/in in der Anlagen- bzw. Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung sind ebenfalls den beigefügten Ausschreibungsentwürfen zu entnehmen.

 

Die übrigen Funktionen sollen mit vorhandenem Personal besetzt werden, das jedoch noch ausgewählt und qualifiziert werden muss.

Für die nötigen  Fortbildungen/Qualifizierungen sind folgende Termine vorgesehen:

Debitoren/Kreditoren                        11.10. – 09.11.2007 (Inhouse-Seminar)

Anlagenbuchhaltung             13.08. – 12.11.2007 (externes Seminar).

 

 

 

Es ist beabsichtigt, mit den Maßnahmen zur Personalgewinnung für die Finanzbuchhaltung noch vor der Sommerpause zu beginnen und sowohl die externen als auch die internen Ausschreibungen vorzunehmen, um zum Jahresbeginn eine funktionsfähige Finanzbuchhaltung vorhalten zu können.

 

 

Auswirkungen auf den Stellenplan 2007

 

Für die Stellenausweisung schlägt die Verwaltung vor, die Stellen der Leitungsfunktionen für die Finanzbuchhaltung die Haupt- (Anlagen-) buchhaltung und die Geschäfts- (Debitoren-/Kreditoren-) buchhaltung im Stellenplan 2007  auszuweisen.

 

Für die in der Debitoren-/Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung benötigten 15 Stellen schlägt die Verwaltung vor, 10 Stellen im Stellenplan 2007  auszuweisen und 5 Stellen überplanmäßig zu führen und zu besetzen. Hiermit eröffnet sich für die Verwaltung die Möglichkeit, flexibel auf die tatsächliche Entwicklung des Buchhaltungsvolumens reagieren zu können.

Daneben wird die Verwaltung zum Stellenplan 2009 berichten und entsprechende Konsequenzen ziehen, in welchem Umfang das Volumen des anfallenden Buchungsgeschäfts tatsächlich Personalbedarfe zur Folge hat. Spätestens zu diesem Zeitpunkt (verwaltungsinterner Zeitpunkt zur Datenermittlung für den Stellenplan 2009 ist Mai/Juni 2008) liegen ausreichend Erfahrungen vor, um den Personalbedarf entsprechend an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.

 

Für die stellenplanmäßige Umsetzung ergeben sich insgesamt folgende Vorgänge:

 

NN-Stellen      1 Leitung Finanzbuchhaltung                                               EG 13 / BAT II

                        1 Hauptbuchhalter/in Anlagenbuchhaltung             EG 10 / BAT IVa

1 Hauptbuchhalter/in Debitoren-/Kreditorenbuchh.           EG 10 / BAT IVa

3 Anlagenbuchhalter/innen                                                   EG 8 / BAT Vc*

7 Debitoren-/Kreditorenbuchhalter/innen                            EG 8 / BAT Vc*

 

* Die Ausweisung der Planstellen soll, vorbehaltlich einer noch vorzunehmenden endgültigen Bewertung, zunächst mit dem Stellenwert BAT Vc /EG 8 TVöD erfolgen. In Abhängigkeit von den tatsächlich anfallenden Tätigkeiten und der o. g. Überprüfung des Stellenbedarfes zum Stellenplan 2009 werden  ebenfalls die Stellenwerte überprüft.

 

 
 

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

x

 Neue Maßnahme

 

x

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

x

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

x

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

     

 

 

 

x

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

     

 EUR

 

 Sachkosten

     

 EUR

x

 Personalkosten

673.900

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

SNA

 

673.900

673.900

673.900

673.900

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

     

     

     

     

     

 

                                                                                                  Bedarf wird 2009 überprüft.


 



4. Finanzierung

 

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

x

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

10

Vc / EG8

unbefristet

intern

358.000

 

2

IVa / EG 10

unbefristet

extern

86.000

 

  1

II / EG 13

unbefristet

extern

50.900



 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     



 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

5

Vc / EG8

zunächst befristet 2009

intern

179.000

 

 

 

 

 

 



 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

673.900

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Anlagen

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Beschlüsse

Reduzieren

31.05.2007 - Personalausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Einrichtung einer Finanzbuchhaltung in der Stadtkämmerei wird zur Kenntnis genommen.

 

Der externen Einstellung eines Leiters/ einer Leiterin Finanzbuchhaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

X

 Die Beschlussfassung wird vertagt auf die Sitzung des Rates am 14.06.2007

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

Erweitern

31.05.2007 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Reduzieren

14.06.2007 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Einrichtung einer Finanzbuchhaltung mit den in der Lenkungsgruppe beschlossenen Änderungen wird zur Kenntnis genommen.

 

Der auf vier Jahre befristeten externen Einstellung eines Leiters/ einer Leiterin der Finanzbuchhaltung wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass bei einer zeitgleich intern und extern durchgeführten Ausschreibung kein geeigneter interner Bewerber gefunden wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen