Beschlussvorlage - 0420/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Umsetzung erfolgt mit Beginn des Kindergartenjahres 2007/2008 am 01.08.2007.

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Sachverhalt

Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Kindergarten – Bedarfsplanung hat der Jugendhilfeausschuss am 13.12.2006 die Verwaltung beauftragt zur Klärung der Betreuungssituation in einigen Kindertageseinrichtungen Gespräche mit den entsprechenden Trägern zu führen. Ergebnisse der Gespräche sind vielfältige Veränderungen bei den Gruppenstrukturen, die insgesamt dazu führen, dass zum Kindergartenjahr 2007/2008 trotz einer Reduzierung von insgesamt 71 Plätzen zusätzlich 39 Plätze für Kinder von 3 bis 6 Jahren geschaffen wurden. Dabei konnte der Anteil der Tagesstättenplätze von 500 auf 700  Plätze gesteigert werden. Für Kinder unter 3 Jahren wurde das Platzangebot –ohne Budgetierungsplätze- um 54 Plätze erhöht. Der zusätzliche Finanzbedarf bewegt sich im Rahmen der vom Rat am 11.05.2006 und 14.12.2006 beschlossenen Vorgaben.

 


 
Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Kindergarten – Bedarfsplanung hat der Jugendhilfeausschuss am 13.12.2006 die Verwaltung beauftragt zur Klärung der Betreuungssituation in einigen Kindertageseinrichtungen Gespräche mit den entsprechenden Trägern zu führen.

Ausgangslage war, dass nach den Berechnungen der Jugendhilfeplanung aufgrund der demografischen Entwicklung der Abbau von 10 Gruppen zum Kindergartenjahr 2007/2008 möglich ist.  Im Laufe der Beratungen der Vorlage stellte sich jedoch heraus, dass die abzubauenden Plätze durch die Träger der Kindertageseinrichtungen, ohne Genehmigung des öffentlichen Trägeres der Jugendhilfe,  eigenmächtig in Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren  umgewandelt wurden.  Dadurch war es nicht mehr möglich den Abbau der Überkapazitäten  an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren  umzusetzen. In den nachfolgenden Wochen  wurden zur Abklärung der Versorgung mit Kindergartenplätzen für das Kindergartenjahr 2007/2008 Gespräche mit  den freien Trägern geführt. Des weiteren haben Gespräche mit den freien Trägern stattgefunden, zukünftig die Betriebserlaubnisse der Einrichtungen strenger zu beachten. Im Hinblick auf die Fördergrundlagen im KiBiz wird sich ab dem Kindergartenjahr 2008/2009 die Bezuschussung ausschließlich an den im Vorfeld festgelegten Gruppenstrukturen (in der Betriebserlaubnis) orientieren. Abweichungen von den Betriebserlaubnissen, die dann zu anderen Finanzbedarfen führen, sind nicht Risiko des öffentlichen Trägers, sondern werden ausschließlich zu Lasten der freien Träger gehen.

 

 

In Bezug auf die Betreuung von Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren führten die gespräche zu nachfolgenden Veränderungen:

 

 

·        Schließung von Einrichtungen bzw. Abbau von Gruppen

 

Einrichtung

Träger

Maßnahme

Voerderstr.

ev. Kirche

Schließung der Einrichtung

Knüwenstr.

DW

Schließung der Einrichtung

Heidestr.

Elterninitiative

Abbau von 2 Gruppen

Franzstr.

ev. Kirche

Abbau einer Gruppe

Jungfernbruch

Stadt Hagen

Abbau einer Gruppe

 

 

·        Umwandlung von Gruppen

 

Einrichtung

Träger

Maßnahme

Martinstr.

Stadt Hagen

Umwandlung  große Altersmischung  in Tagesstätte

Eugen-Richter-Str.

Stadt Hagen

Umwandlung  große Altersmischung in Kita

Konkordiastr.

Stadt Hagen

Umwandlung  von 2 großen Altersmischungen in 2 Kita- Gruppen

Franzstr.

Stadt Hagen

Umwandlung  große Altersmischung  in Kita

Haßleyer Str.

Stadt Hagen

Umwandlung  große Altersmischung  in Tagesstätte

Wilhelmstr.

Stadt Hagen

Umwandlung  große Altersmischung  in Tagesstätte

Einrichtung

Träger

Maßnahme

Rembergstr.

Caritas

Umwandlung  von 3 großen Altersmischungen in 3 Tagessstättengruppen

Lützowstr.

ev. Kirche

Umwandlung  große Altersmischung  in Kita

Rheinstr.

ev. Kirche

Umwandlung  große Altersmischung in Tagesstätte

Neuer Kronocken

kath. Kirche

Umwandlung  große Altersmischung in kleine Altersmischung

Ambrocker Weg

Elterninitiative

Umwandlung kleine Altersmischung in Tagesstätte

 

 

·        Einrichtung neuer Gruppen bzw. Aufstockung innerhalb bestehender Gruppen

 

Einrichtung

Träger

Maßnahme

Gosekolk

Stadt Hagen

1 Kita -Gruppe zusätzlich

Gartenstr.

Elterninitiative

Aufnahme von zusätzlich 5  Kindern 3 - 6 Jahre

Voerderstr.

Elterninitiative

Aufnahme von zusätzlich 5  Kindern 3 - 6 Jahre

 

 

 

Im Bereich der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren wird es zum Kindergartenjahr 2007/2008 folgende Veränderungen geben:

 

 

·        Einrichtung von kleinen altersgemischten Gruppen

 

Einrichtung

Träger

Maßnahme

Im Weinhof

kath. Kirche

1 kleine Altersmischung –durch Umwandlung einer Kita -Gruppe

Funckenhausen

Elterninitiative

1 kleine Altersmischung -neu

Kurfürstenstr.

Elterninitiative

1 kleine Altersmischung -neu

 

 

·        zusätzliche Plätze in bereits bestehenden kleinen altersgemischten Gruppen

 

Einrichtung

Träger

Maßnahme

Schillerstr.

kath. Kirche

Aufnahme von 4 Kindern unter 3 im Rahmen der Kita -betreuung

Minervastr.

Elterninitiative

Aufnahme von 6 Kindern unter 3 im Rahmen der Altersmischung

 

 

·        Budgetierungsplätze

 

Aufgrund der zur Zeit noch unklaren Situation bezüglich der erforderlichen Plätze für                   4 jährige Kinder als Ergebnis der Sprachstandserhebung, werden die im Kindergartenjahr 2007/2008 bestehenden Überkapazitäten erst zum Juni zur Belegung mit Kindern unter 3 Jahren freigegeben. Ausnahme sind dringend benötigte Zusagen aufgrund von Arbeitsaufnahme bzw. besondere soziale Hintergründe. Diese Abstimmung erfolgt zwischen dem Fachbereich und den freien Trägern.

 

 

 

Die dargestellten Veränderungen führen insgesamt zu nachfolgendem Platzangebot:

 

 

06/07

07/08

Plätze für 3 – 6 Jährige –unter Berücksichtigung ihrer Anteile in den altersgemischten Gruppen

5786

5825

Plätze für unter 3 Jährige in den kleinen altersgemischten Gruppen

154

208

Plätze für über 6 Jährige in den großen altersgemischten Gruppen

280

116

Summe

6220

6149

 

Die Tabelle zeigt, dass durch die dargestellten Veränderungen trotz einer Reduzierung von insgesamt 71 Plätzen zusätzlich 39 Plätze für Kinder von 3 bis 6 Jahren geschaffen wurden. Dabei konnte der Anteil der Tagesstättenplätze von 500 auf 700  Plätze gesteigert werden. Für Kinder unter 3 Jahren wurde das Platzangebot –ohne Budgetierungsplätze- um 54 Plätze erhöht.

 

 

Die für das Kindergartenjahr 2007/2008 relevanten Jahrgänge (2001/2004, inkl. 45 % des hereinwachsenden Jahrgangs) weisen insgesamt eine Kinderzahl von 6030 zu betreuenden Kindern auf. Bei der in Hagen festgelegten Betreuungsquote von 90 % sind demnach 5427 Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Danach wären im kommenden Kindergartenjahr 398 Plätze über Bedarf vorhanden. Die Erfahrung der letzten Jahre hat jedoch gezeigt, dass  die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in den Stadtteilen unterschiedlich ist und zum Teil auch über 90 % liegt. Da die tatsächliche Nachfrage im Vorfeld nicht kalkulierbar ist, wurde seitens der Landesregierung die Umwandlung der freien Kapazitäten in die sogenannten Budgetierungsplätze zur Steigerung der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren eingerichtet. Nach Abschluss der Sprachstandserhebung, wird diese Option (nach Genehmigung durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe) auch zum kommenden Kindergartenjahr in Hagen genutzt werden.

 

 

Zur Komplettierung der zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze sind auch die Plätze im Rahmen der Kindertagespflege einzubeziehen.

 

 

Zum Stichtag 30.04.2007 wurden insgesamt

 

Altersgruppe

Anzahl betreute Kinder

Kinder unter 3 Jahren

213

Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren

96

Kinder über 6 Jahre

33

 

betreut.

 

Die Nachfrage nach Tagespflegeplätzen für Kinder unter 3 Jahren steigt weiterhin an.                              Entsprechend des Ratsbeschlusses vom 11.05.2006  wird das Angebot an Tagespflegeplätzen für unter 3 jährige Kinder im kommenden Kindergartenjahr auf bis zu 25 Plätze ausgeweitet.

 

Die aktuelle Versorgungsquote im laufenden Kindergartenjahr liegt bei den 3 bis 6 jährigen Kindern bei stadtweit 91,2 %. Von den unter 3 Jährigen sind zur Zeit 10 % mit einem Platz in einer Kindertageseinrichtung bzw. in Tagespflege versorgt.

 

Ebenfalls zum kommenden Kindergartenjahr wird entsprechend der vom Rat der Stadt Hagen beschlossenen Ausbauplanung für Kinder unter 3 Jahren in jedem Stadtbezirk mindestens in einer Kindertageseinrichtung eine  Spielgruppe vorgehalten.

 

 

 

Finanzplanung

 

Aus den Ratsbeschlüssen vom 11.05.2006 und 14.12.2006 ergeben sich für das Kindergartenjahr 2007/2008 folgende Finanzbedarfe:

 

 

Ø      Zuschüsse an freie Träger für die Betreuung von 3 bis 6 jährigen Kindern

 

Evangelische Kirche

393.300 €

Katholische Kirche

227.500 €

Summe

620.800 €

 

Die entsprechenden Verträge befinden sich zur Zeit in der Unterschrift.

 

 

Ø      Kosten für eine zusätzliche Gruppe am Gosekolk

 

Gruppenausbau Gosekolk

58.340 €

 

 

Ø      Einrichtung von 4 kleinen altersgemischten Gruppen (Ausbauprogramm U-3)

 

 

 

Büddingstr.

150.750 €

Dümpelstr.

150.750 €

Am Bügel

158.750 €

Funckenhausen

158.750 €

Gesamt

619.000 €

 

 

Ø      Ausweitung Tagespflege (Ausbauprogramm U-3)

 

25 zusätzliche Tagespflegeplätze

228.500 €

 

 

Ø      Einrichtung von Spielgruppen (Ausbauprogramm U-3)

 

10 Spielgruppen a 8.000 €

80.000 €

Abzüglich Elternbeiträge

10.400 €

Gesamt

69.600 €

 

Aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2007 und 2008 (1. Jahreshälfte) ergeben sich die nachfolgend dargestellten Finanzbedarfe.

 

 

Zuschüsse                         an freie Träger

städtische Einrichtungen

U - 3 Ausbau-         programm

HH -jahr 2007

258.667

24.308

382.125

HH -jahr 2008 - 1.Jahreshälfte

362.133

34.032

534.975

 

 

In den vergangenen Jahren beinhaltete die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung immer auch Planungsschritte für die folgenden zwei Jahre. Das “Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz)”, das zum 01. August 2008 das GTK ablösen wird, liegt derzeit erst im Entwurf vor. Der Gesetzentwurf macht jedoch schon deutlich, dass es zum Kindergartenjahr 2008/2009 umfangreiche Veränderungen in den Gruppenstrukturen in jeder einzelnen Kindertageseinrichtung geben wird. Daher ist es zur Zeit unmöglich verlässliche Aussagen zur Betreuungssituation von Kindern in Kindertageseinrichtungen nach dem Kindergartenjahr 2007/2008 zu machen. Sobald das neue Gesetz vorliegt, wird der Fachbereich Jugend & Soziales die Träger der Hagener Kindertageseinrichtungen zu einem Gespräch über die Entwicklung bzw. Neugestaltung der Kindergartenlandschaft einladen. Ebenso werden alle Eltern von Kindern, die einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben, zu ihrem Betreuungsbedarf befragt werden. Unter der Voraussetzung, dass das KiBiz unmittelbar nach der Sommerpause beschlossen wird, kann  das Anmeldeverfahren für die Belegung der Kindergartenplätze für das Kindergartenjahr 2008/2009 planmäßig in der ersten Novemberwoche 2007 beginnen. Entsprechend kann die weitere Fortschreibung der Kindergarten-Bedarfsplanung im Oktober zur Beratung vorgelegt werden.

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

X

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

X

 Bereits laufende Maßnahme

 

X

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

X

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

X

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

     

 

 

 

X

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

     

 EUR

X

 Sachkosten

     

 EUR

X

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

4640.718.00103

640.792

897.108

     

     

     

4640.400.00007

24.308

34.032

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

665.100

931.140

     

     

     

 

 


 



4. Finanzierung

 

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

Erweitern

16.05.2007 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

31.05.2007 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.06.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen