Beschlussvorlage - 0409/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt das 80. FNP – Teiländerungsverfahren –
    Windenergieanlage südlich Niggenbölling – einzustellen.

b) Erteilung einer Befreiung von der im Flächennutzungsplan festgesetzten
    Höhenbegrenzung für die unmittelbar benachbarte Windkraftanlage von 100 m auf
    125 m.

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Sachverhalt

 

  • FNP - Verfahrenseinstellung aufgrund geänderter gesetzlicher Vorschriften, wodurch die beantragte Errichtung der Windkraftanlage ausgeschlossen wird.
  • Erteilung einer Befreiung von der im Flächennutzungsplan festgesetzten Höhenbegrenzung für diese Windkraftanlage von 100 m auf 125 m.

 
zu a): Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zu og. FNP – Teiländerung wurde im Rahmen der Planoffenlage vom Landesbetrieb Wald und Holz NW (ehemals Forstamt Schwerte) auf die zwischenzeitlich erfolgte Novellierung des Windenergieerlasses Bezug genommen, danach kann die geplante Windenergieanlage die geforderten Waldabstände bei weitem nicht einhalten.

Eine Befreiung vom Windenergieerlass durch die Bezirksregierung kann nicht erteilt werden.

Aufgrund dieser Rechtsgrundlage ist die Errichtung dieser Windenergieanlage nicht genehmigungsfähig.

 

Daher ist dieses FNP – Teiländerungsverfahren einzustellen.

 

 

zu b): Gegenüber der Stadt Hagen hat der Antragsteller bekräftigt, dass er bei Nichtgenehmigungsfähigkeit der og. Windenergieanlage, einen Antrag auf Aufstockung der bereits in unmittelbarer Nachbarschaft zur geplanten Neuanlage vorhandene Windenergieanlage auf 125 m Höhe stellen wird.

 

Die Forstbehörde hat signalisiert, dass sie einer Aufrüstung der vorhandenen Anlage auf 125 m zustimmen würde.

 

Die Verwaltung steht dem Vorhaben ebenfalls positiv gegenüber, da

 

·        das Landschaftsbild nicht erheblich beeinträchtigt würde (die benachbarte weitere Anlage hat bereits 125 m Höhe)

·        aufgrund der begrenzten Zahl von Standorten im Stadtgebiet, das Windenergiepotential effektiver genutzt werden könnte

·        weitere Anlagen im Hagener Süden bereits die 100 m Grenze überschreiten.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, eine Befreiung von der im Flächennutzungsplan festgesetzten Höhenbegrenzung von 100 m auf 125 m für die unmittelbar benachbarte Windkraftanlage zu erteilen.

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.05.2007 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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05.06.2007 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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06.06.2007 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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12.06.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt das 80. FNP – Teiländerungsverfahren –
    Windenergieanlage südlich Niggenbölling – einzustellen.

b) Erteilung einer Befreiung von der im Flächennutzungsplan festgesetzten
    Höhenbegrenzung für die unmittelbar benachbarte Windkraftanlage von 100 m auf
    125 m.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Betreiber eine Rückbauverpflichtung zu vereinbaren.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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14.06.2007 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen