Beschlussvorlage - 0409/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
FNP - Teiländerung Nr. 80 - Windenergieanlage - zum FNP der Stadt Hagena) Einstellung des Verfahrensb) Befreiung der Nachbaranlage von der Höhenbeschränkung (Aufstockung auf 125 m)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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23.05.2007
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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05.06.2007
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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06.06.2007
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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12.06.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.06.2007
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Beschlussvorschlag
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt das 80. FNP –
Teiländerungsverfahren –
Windenergieanlage südlich
Niggenbölling – einzustellen.
b) Erteilung einer Befreiung von der im Flächennutzungsplan festgesetzten
Höhenbegrenzung für die unmittelbar
benachbarte Windkraftanlage von 100 m auf
125 m.
Sachverhalt
- FNP -
Verfahrenseinstellung aufgrund geänderter gesetzlicher Vorschriften,
wodurch die beantragte Errichtung der Windkraftanlage ausgeschlossen wird.
- Erteilung einer
Befreiung von der im Flächennutzungsplan festgesetzten Höhenbegrenzung für
diese Windkraftanlage von 100 m auf 125 m.
zu a): Im Rahmen
des Aufstellungsverfahrens zu og. FNP – Teiländerung wurde im Rahmen der
Planoffenlage vom Landesbetrieb Wald und Holz NW (ehemals Forstamt Schwerte)
auf die zwischenzeitlich erfolgte Novellierung des Windenergieerlasses Bezug
genommen, danach kann die geplante Windenergieanlage die geforderten
Waldabstände bei weitem nicht einhalten.
Eine Befreiung vom Windenergieerlass durch die
Bezirksregierung kann nicht erteilt werden.
Aufgrund dieser Rechtsgrundlage ist die
Errichtung dieser Windenergieanlage nicht genehmigungsfähig.
Daher ist dieses FNP –
Teiländerungsverfahren einzustellen.
zu b): Gegenüber der Stadt Hagen hat
der Antragsteller bekräftigt, dass er bei Nichtgenehmigungsfähigkeit der og.
Windenergieanlage, einen Antrag auf Aufstockung der bereits in unmittelbarer
Nachbarschaft zur geplanten Neuanlage vorhandene Windenergieanlage auf 125 m
Höhe stellen wird.
Die Forstbehörde hat signalisiert, dass sie einer
Aufrüstung der vorhandenen Anlage auf 125 m zustimmen würde.
Die Verwaltung steht dem Vorhaben ebenfalls
positiv gegenüber, da
·
das
Landschaftsbild nicht erheblich beeinträchtigt würde (die benachbarte weitere Anlage
hat bereits 125 m Höhe)
·
aufgrund der
begrenzten Zahl von Standorten im Stadtgebiet, das Windenergiepotential
effektiver genutzt werden könnte
·
weitere
Anlagen im Hagener Süden bereits die 100 m Grenze überschreiten.
Die Verwaltung empfiehlt daher, eine Befreiung von
der im Flächennutzungsplan festgesetzten Höhenbegrenzung von 100 m auf 125 m
für die unmittelbar benachbarte Windkraftanlage zu erteilen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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258,8 kB
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12.06.2007 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt das 80. FNP
– Teiländerungsverfahren –
Windenergieanlage südlich
Niggenbölling – einzustellen.
b) Erteilung einer Befreiung von der im
Flächennutzungsplan festgesetzten
Höhenbegrenzung für die unmittelbar
benachbarte Windkraftanlage von 100 m auf
125 m.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Betreiber
eine Rückbauverpflichtung zu vereinbaren.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Mit Mehrheit beschlossen |