Beschlussvorlage - 0512/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau einer Erdgasanschlussleitung im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.2 "Lennhofsweide" durch die WINGAS GmbH - Antrag auf Befreiung nach § 69 LG NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Ria Tommack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Entscheidung
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05.06.2007
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Gestoppt
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Umweltausschuss
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Anhörung
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06.06.2007
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Beschlussvorschlag
Der Beirat nimmt die Planungsunterlagen der WINGAS GmbH zur Kenntnis.
Sofern eine alternative Trassenführung außerhalb des Landschaftsschutzgebietes
technisch undurchführbar oder finanziell unzumutbar ist, wird einer Befreiung
von den Verboten für Landschaftsschutzgebiete zugestimmt. Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen sind im Detail vom Maßnahmenträger noch mit der Verwaltung
abzustimmen
Sachverhalt
Teil 2 Seite 1 –Kurzfassung- entfällt
Anlass:
Die WINGAS GmbH plant eine Erdgasanschlussleitung, um das Heizkraftwerk
in Kabel mit Erdgas aus der bestehenden Erdgasfernleitung “WEDAL”
der WINGAS zu versorgen. Die Übergabe an das Mark-E-Netz (jetzt SEWAG) soll in
einer noch zu errichtenden Übergabestation
auf dem Betriebsgelände der Mark E an der Hohensyburger Straße erfolgen. Für
diese Übergabestation wurde von der Mark E ein Bauantrag gestellt.
Durch den Leitungsbau werden landschaftsrechtliche und wasserrechtliche Belange berührt. Die vom
Vorhabensträger bevorzugte Trasse verläuft auf einer Länge von ca. 150-200 m
durch die Lenneaue (Landschaftsschutzgebiet und gesetzlich festgesetztes
Überschwemmungsgebiet). Weitere Trassenvarianten, z.B. über den Fuß- und
Radweg, sind noch nicht abschließend geprüft.
Das Vorhaben unterliegt nach Aussage der Bezirksregierung Arnsberg keinem
Genehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach dem
Energiewirtschaftsgesetz. Daher sind eine wasserrechtliche und landschaftsrechtliche
Genehmigung bzw. Befreiung für das Vorhaben erforderlich. Ein Antrag der WINGAS
GmbH liegt derzeit wegen der Prüfung des Verfahrens noch nicht vor, wird aber
kurzum eingereicht.
Dieser Vorlage ist als Anlage eine Kurzbeschreibung des Vorhabens v.
10.05.2007 vom Planungsbüros Lange GbR beigefügt. Weitere Auskünfte zum
Variantenvergleich werden vom Vorhabensträger in der Landschaftsbeiratssitzung
mündlich vorgetragen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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972,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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773,4 kB
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05.06.2007 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat empfiehlt der unteren Landschaftsbehörde, die
Befreiung gem. § 69 LG NRW für die in der Verwaltungsvorlage vorgestellte
Gasleitungstrasse zu erteilen.