Beschlussvorlage - 0512/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Beirat nimmt die Planungsunterlagen der WINGAS GmbH zur Kenntnis. Sofern eine alternative Trassenführung außerhalb des Landschaftsschutzgebietes technisch undurchführbar oder finanziell unzumutbar ist, wird einer Befreiung von den Verboten für Landschaftsschutzgebiete zugestimmt. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind im Detail vom Maßnahmenträger noch mit der Verwaltung abzustimmen

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Sachverhalt

Teil 2 Seite 1 –Kurzfassung- entfällt

 

 
Anlass:

Die WINGAS GmbH plant eine Erdgasanschlussleitung, um das Heizkraftwerk in Kabel mit Erdgas aus der bestehenden Erdgasfernleitung “WEDAL” der WINGAS zu versorgen. Die Übergabe an das Mark-E-Netz (jetzt SEWAG) soll in einer noch  zu errichtenden Übergabestation auf dem Betriebsgelände der Mark E an der Hohensyburger Straße erfolgen. Für diese Übergabestation wurde von der Mark E ein Bauantrag gestellt.

 

Durch den Leitungsbau werden landschaftsrechtliche  und wasserrechtliche Belange berührt. Die vom Vorhabensträger bevorzugte Trasse verläuft auf einer Länge von ca. 150-200 m durch die Lenneaue (Landschaftsschutzgebiet und gesetzlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet). Weitere Trassenvarianten, z.B. über den Fuß- und Radweg, sind noch nicht abschließend geprüft.

 

Das Vorhaben unterliegt nach Aussage der Bezirksregierung Arnsberg keinem Genehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach dem Energiewirtschaftsgesetz. Daher sind eine wasserrechtliche und landschaftsrechtliche Genehmigung bzw. Befreiung für das Vorhaben erforderlich. Ein Antrag der WINGAS GmbH liegt derzeit wegen der Prüfung des Verfahrens noch nicht vor, wird aber kurzum eingereicht.

 

Dieser Vorlage ist als Anlage eine Kurzbeschreibung des Vorhabens v. 10.05.2007 vom Planungsbüros Lange GbR beigefügt. Weitere Auskünfte zum Variantenvergleich werden vom Vorhabensträger in der Landschaftsbeiratssitzung mündlich vorgetragen.

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.06.2007 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt der unteren Landschaftsbehörde, die Befreiung gem. § 69 LG NRW für die in der Verwaltungsvorlage vorgestellte Gasleitungstrasse zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

        12

Dagegen:

          1

Enthaltungen:

          0

 

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06.06.2007 - Umweltausschuss - zurückgezogen